a. Die natürliche Seele
§ 391
Die allgemeine Seele muß nicht als Weltseele gleichsam als ein Subjekt fixiert werden, denn sie ist nur die allgemeine Substanz, welche ihre wirkliche Wahrheit nur als Einzelheit, Subjektivität, hat. So zeigt sie sich als einzelne, aber unmittelbar nur als seiende Seele, welche Naturbestimmtheiten an ihr hat. Diese haben sozusagen hinter ihrer Idealität freie Existenz, d. i. sie sind für das Bewußtsein Naturgegenstände, zu denen aber die Seele als solche sich nicht als zu äußerlichen verhält. Sie hat vielmehr an ihr selbst diese Bestimmungen als natürliche Qualitäten.
Zusatz. Man kann, gegenüber dem Makrokosmos der gesamten Natur, die Seele als den Mikrokosmos bezeichnen, in welchen jener sich zusammendrängt und dadurch sein Außereinandersein aufhebt. Dieselben Bestimmungen, die in der äußeren Natur als frei entlassene Sphären, als eine Reihe selbständiger Gestalten erscheinen, sind daher in der Seele zu bloßen Qualitäten herabgesetzt. Diese steht in der Mitte zwischen der hinter ihr liegenden Natur einerseits und der aus dem Naturgeist sich herausarbeitenden Welt der sittlichen Freiheit andererseits. Wie die einfachen Bestimmungen des Seelenlebens in dem allgemeinen Naturleben ihr außereinandergerissenes Gegenbild haben, so entfaltet sich dasjenige, was im einzelnen Menschen die Form eines Subjektiven, eines besonderen Triebes hat und bewußtlos, als ein Sein, in ihm ist, im Staate zu einem Systeme unterschiedener Sphären der Freiheit, - zu einer von der selbstbewußten menschlichen Vernunft geschaffenen Welt.
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