sampeb1a269db948597c

HEGEL >

Texte-Start

Phänomenologie des Geistes

Wissenschaft
der Logik 

- objektive
- subjektive

Enzyklopädie
der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse

Nürnberger Enzyklopädie

Vorlesungen
 über die Philosophie
der Religion

Vorlesungen
 über die Philosophie
der Geschichte

Vorlesungen
 über die Geschichte der  Philosophie

Grundlinien der Philosophie des Rechts

Vorlesungen
 über Ästhetik

Berliner Schriften

Hegel Grundbegriffe

Hegel - Philosophen:

Anaxagoras

Anaximander

Anselm von Canterbury

Aristoteles

Böhme, Jakob

Bruno, Giordano

Cicero

Demokrit

Descartes

Duns Scotus

Eckhart von  Hochheim

Epikur

Fichte, Johann Gottlieb

Gotama

Hegel, G.W.F.

Heraklit

Hobbes, Thomas

Hölderlin

Jacobi

Kant, Immanuel

Konfuzius

Laotse

Leibniz, Gottfried Wilhelm

Locke, John

Montaigne

Newton

Parmenides

Pascal, Blaise

Philon

Platon

Plotin

Proklos

Pythagoras

Rousseau

Schelling

Sokrates

Spinoza

Thales

Thomas von Aquin

Voltaire

Xenophanes

Zenon

> mehr

 HEGEL
 Quell- und Volltexte

< >

Phil-Splitter :
Recht
Politik
Religion

        Phil-Splitter     .    ABCphilDE   .   Hegel - Philosophen   Hegel - Religion     Info Herok

<  >

G.W.F. Hegel,  Grundlinien der Philosophie des Rechts         hegel

Einleitung

§ 1

Die philosophische Rechtswissenschaft hat die Idee des Rechts, den Begriff des Rechts und dessen Verwirklichung zum Gegenstande.

Die Philosophie hat es mit Ideen und darum nicht mit dem, was man bloße Begriffe zu heißen pflegt, zu tun, sie zeigt vielmehr deren Einseitigkeit und Unwahrheit auf, sowie daß der Begriff (nicht das, was man oft so nennen hört, aber nur eine abstrakte Verstandesbestimmung ist) allein es ist, was Wirklichkeit hat und zwar so, daß er sich diese selbst gibt. Alles, was nicht diese durch den Begriff selbst gesetzte Wirklichkeit ist, ist vorübergehendes Dasein, äußerliche Zufälligkeit, Meinung, wesenlose Erscheinung, Unwahrheit, Täuschung usf. Die Gestaltung, welche sich der Begriff in seiner Verwirklichung gibt, ist zur Erkenntnis des Begriffes selbst das andere, von der Form, nur als Begriff zu sein, unterschiedene wesentliche Moment der Idee.

[zu § 1] 30. X. 1822
Natur der Sache. Nicht: diese und diese Begriffe und Inhalt haben wir, Recht, Freiheit, Eigentum, Staat usf., und [müssen] nun diesen Begriff auch deutlich denken; - formelle Bildung hilft nichts zur Entscheidung über die Sache. Sondern: eben Natur der Sache selbst betrachten, dies ist der Begriff der Sache, - jenes nur ein Gegebenes, Gott weiß woher Aufgefaßtes, Vorgestelltes usf.
Nicht sogenannte bloße Begriffe; die Philosophie weiß am besten, daß die sogenannten bloßen Begriffe etwas Nichtiges sind - sondern wesentlich deren Verwirklichung - Realisierung. Wirklichkeit ist nur die Einheit des Inneren und Äußeren - daß der Begriff nicht ein bloßes Innere sei, sondern ebenso reales, - und das Äußere, Reale nicht eine begrifflose Realität, Dasein - Existenz, sondern sei wesentlich durch den Begriff bestimmt. - Dies im allgemeinen Unterschied von Begriff und Idee, - für den unphilosophischen Sinn - vorl. historisch - das Nähere verspare ich auf den Begriff des Rechts - den Begriff dieser Idee selbst - denn Recht ist durchaus nur als Idee -

Zusatz.
Der Begriff und seine Existenz sind zwei Seiten, geschieden und einig, wie Seele und Leib.
Der Körper ist dasselbe Leben als die Seele, und dennoch können beide als auseinanderliegende genannt werden. Eine Seele ohne Leib wäre nichts Lebendiges, und ebenso umgekehrt.
So ist das Dasein des Begriffs sein Körper, so wie dieser der Seele, die ihn hervorbrachte, gehorcht.
Die Keime haben den Baum in sich und enthalten seine ganze Kraft, obgleich sie noch nicht er selbst sind. Der Baum entspricht ganz dem einfachen Bilde des Keimes. Entspricht der Körper nicht der Seele, so ist es eben etwas Elendes. Die Einheit des Daseins und des Begriffs, des Körpers und der Seele ist die Idee. Sie ist nicht nur Harmonie, sondern vollkommene Durchdringung.
Nichts lebt, was nicht auf irgendeine Weise Idee ist.
Die Idee des Rechts ist die Freiheit, und um wahrhaft aufgefaßt zu werden, muß sie in ihrem Begriff und in dessen Dasein zu erkennen sein.

 

Vorrede

§ 2
§ 3
§ 4
§ 5 - § 14
§ 15 - § 32
Recht  § 33  Einteilung

Georg  Wilhelm Friedrich  Hegel

Grundlinien der Philosophie des Rechts

Übersicht
 

Der Ausdruck Naturrecht, der für die philosophische Rechtslehre gewöhnlich gewesen, enthält die Zweideutigkeit,...  >>>

Zitate Sklaverei   >>>

Die Philosophie des Geistes  -  G.W.F. Hegel, :Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse  (1830) 

    Erste Abteilung.
Der subjektive Geist 

A. Anthropologie. Die Seele      >>*

a.
Die natürliche Seele 

Natürliche Qualitäten    Natürliche
Veränderungen 
Empfindung 

 

 

B. Phänomenologie des Geistes.
Das Bewußtsein   >>*

a.
Das Bewußtsein als solches 

Das sinnliche
Bewußtsein 
Das Wahrnehmen   
Der Verstand 

 

 

C. Psychologie. Der Geist    >>*

a.
Der theoretische Geist 

Anschauung
Die Vorstellung

Das Denken   

1. Die Erinnerung   2. Die Einbildungskra ft     3. Das Gedächtnis 

  Zweite Abteilung:
Der objektive Geist 

A.
Das Recht   >>*

a. Eigentum

 

 



 

B.
Die Moralität           >>*

a.
Der Vorsatz

 

 

 


 

C.
Die Sittlichkeit           >>*

a.
Die Familie 

 

 

 

 

 Dritte Abteilung:
Der absolute Geist 

A.
Die Kunst   >>*

B.
Die geoffenbarte Religion 
>>*

C.
Die Philosophie               >>*

[abcphil.phil-splitter.com/-Kunst und Wahn]

[hegel.religion.phil-splitter]


b.
Die fühlende Seele 

Die fühlende Seele in ihrer Unmittelbarkeit 
Selbstgefühl 
Die Gewohnheit 

 

b.
Das Selbstbewußtsei n 

Die Begierde 
Das anerkennende Selbstbewußtsein 
Das allgemeine
Selbstbewußtsein 

b.
Der praktische Geist 

Das praktische Gefühl 
Die Triebe und die Willkür 
Die Glückseligkeit 

b.
Vertrag

 
 


 

b.
Die Absicht und das Wohl 

b.
Die bürgerliche Gesellschaft 

Das System der Bedürfnisse
Die Rechtspflege
Die Polizei und die Korporation   


c.
Die wirkliche Seele 

c.
Die Vernunft 

c.
Der freie Geist 

c.
Das Recht gegen das Unrecht 

c.
Das Gute und das Böse 

c.
Der Staat 

Inneres Staatsrecht
Das äußere Staatsrecht
Die Weltgeschichte 

Die Idee des Rechts ist die Freiheit,
und um wahrhaft aufgefaßt zu werden,
muß sie in ihrem Begriff und in dessen Dasein zu erkennen sein.”
>

G.W.F. Hegel, 
Grundlinien der Philosophie des Rechts

> /www.phil-splitter.com/html/recht.html

Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse  (1830) 

A. Das Recht

a. Eigentum    

 “...aber der seine Einzelheit als absolut freien Willen weiß;
er ist Person...”

>>>

       b. Vertrag     

 “...und das Wort ist in diesem Tat und Sache, und die vollgültige Tat,...”

>>>

   c. Das Recht gegen das Unrecht  

 “... ist er gewalttätig-böser Wille,
der ein Verbrechen begeht. ,...”

>>>

      ( Dritter Teil. Die Philosophie des Geistes )

Georg
Wilhelm Friedrich
Hegel
Grundlinien der Philosophie des Rechts

Übersicht

 <<<  zurück blättern       >>>  weiter 

rechtloses Recht    >>>

>TEXTE: START> >§ 2> >Grundlinien der Philosophie des Rechts>

Phänomenologie Inhalts-
verzeichnis

Enzyklopädie Inhalts-
verzeichnis

Vorlesungen über die Philosophie der Religion Inhalt

Wissenschaft der Logik  Inhalt
- objektive / - subjektive

             Phil-Splitter       .      ABCphilDE     .     Hegel - Philosophen     .    Hegel - Religion       .   Info Herok

Hegels Quelltexte:
- als Kontexte verbunden von:
>>>>>>>>    ABCphilDE  und
>>>>>>>>   Phil-Splitter.de
>>>>>>>>    Herok.Info

Phil-Splitter

 

Abcphil.de

counter

manfred herok                2000 - 14
email: mherok@outlook.de

since Jan 2013 
ABCphilDE/Phil-Splitter
                                                   >DETAILS

Flag Counter