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§ 15
Die Freiheit des Willens ist nach dieser Bestimmung Willkür - in welcher dies beides enthalten ist, die freie von allem abstrahierende Reflexion und die Abhängigkeit von dem innerlich oder äußerlich gegebenen Inhalte und Stoffe. Weil dieser an sich als Zweck notwendige Inhalt zugleich gegen jene Reflexion als möglicher bestimmt ist, so ist die Willkür die Zufälligkeit, wie sie als Wille ist.
Die gewöhnlichste Vorstellung, die man bei der Freiheit hat, ist die der Willkür - die Mitte der Reflexion zwischen dem Willen als bloß durch die natürlichen Triebe bestimmt und dem an und für sich freien Willen. Wenn man sagen hört, die Freiheit überhaupt sei dies, daß man tun könne, was man wolle, so kann solche Vorstellung nur für gänzlichen Mangel an Bildung des Gedankens genommen werden, in welcher sich von dem, was der an und für sich freie Wille, Recht, Sittlichkeit usf. ist, noch keine Ahnung findet. Die Reflexion, die formelle Allgemeinheit und Einheit des Selbstbewußtseins, ist die abstrakte Gewißheit des Willens von seiner Freiheit, aber sie ist noch nicht die Wahrheit derselben, weil sie sich noch nicht selbst zum Inhalte und Zwecke hat, die subjektive Seite also noch ein anderes ist als die gegenständliche; der Inhalt dieser Selbstbestimmung bleibt deswegen auch schlechthin nur ein Endliches. Die Willkür ist, statt der Wille in seiner Wahrheit zu sein, vielmehr der Wille als der Widerspruch. - In dem zur Zeit der Wolffischen Metaphysik vornehmlich geführten Streit, ob der Wille wirklich frei oder ob das Wissen von seiner Freiheit nur eine Täuschung sei, war es die Willkür, die man vor Augen gehabt. Der Determinismus hat mit Recht der Gewißheit jener abstrakten Selbstbestimmung den Inhalt entgegengehalten, der als ein vorgefundener nicht in jener Gewißheit enthalten und daher ihr von außen kommt, obgleich dies Außen der Trieb, Vorstellung, überhaupt das, auf welche Weise es sei, so erfüllte Bewußtsein ist, daß der Inhalt nicht das Eigene der selbst bestimmenden Tätigkeit als solcher ist. Indem hiermit nur das formelle Element der freien Selbstbestimmung in der Willkür immanent, das andere Element aber ein ihr gegebenes ist, so kann die Willkür allerdings, wenn sie die Freiheit sein soll, eine Täuschung genannt werden. Die Freiheit in aller Reflexionsphilosophie, wie in der Kantischen und dann der Friesischen vollendeten Verseichtigung der Kantischen, ist nichts anderes als jene formale Selbsttätigkeit.
[zu § 15] Faselei der Willkür, - sich in allen Einfällen herumwerfen - Ein Seiendes, als nur Mögliches bestimmt, ist Zufälliges - kann sein, auch nicht sein - Determinismus Ein Teil hält fest die formelle Reflexion des Willens.
Zusatz. Da ich die Möglichkeit habe, mich hier oder dort zu bestimmen, das heißt, da ich wählen kann, so besitze ich Willkür, was man gewöhnlich Freiheit nennt. Die Wahl, die ich habe, liegt in der Allgemeinheit des Willens, daß ich dieses oder jenes zu dem Meinigen machen kann. Dies Meinige ist als besonderer Inhalt mir nicht angemessen, ist also getrennt von mir und nur in der Möglichkeit, das Meinige zu sein, so wie ich die Möglichkeit bin, mich mit ihm zusammenzuschließen. Die Wahl liegt daher in der Unbestimmtheit des Ich und in der Bestimmtheit eines Inhalts. Der Wille ist also um dieses Inhalts willen nicht frei, obgleich er die Seite der Unendlichkeit formell an sich hat, ihm entspricht keiner dieser Inhalte: in keinem hat er wahrhaft sich selbst. In der Willkür ist das enthalten, daß der Inhalt nicht durch die Natur meines Willens bestimmt ist, der meinige zu sein, sondern durch Zufälligkeit; ich bin also ebenso abhängig von diesem Inhalt, und dies ist der Widerspruch, der in der Willkür liegt. Der gewöhnliche Mensch glaubt, frei zu sein, wenn ihm willkürlich zu handeln erlaubt ist, aber gerade in der Willkür liegt, daß er nicht frei ist. Wenn ich das Vernünftige will, so handle ich nicht als partikulares Individuum, sondern nach den Begriffen der Sittlichkeit überhaupt: in einer sittlichen Handlung mache ich nicht mich selbst, sondern die Sache geltend. Der Mensch aber, indem er etwas Verkehrtes tut, läßt seine Partikularität am meisten hervortreten. Das Vernünftige ist die Landstraße, wo jeder geht, wo niemand sich auszeichnet. Wenn große Künstler ein Werk vollenden, so kann man sagen: so muß es sein; das heißt, des Künstlers Partikularität ist ganz verschwunden und keine Manier erscheint darin. Phidias hat keine Manier; die Gestalt selbst lebt und tritt hervor. Aber je schlechter der Künstler ist, desto mehr sieht man ihn selbst, seine Partikularität und Willkür. Bleibt man bei der Betrachtung in der Willkür stehen, daß der Mensch dieses oder jenes wollen könne, so ist dies allerdings seine Freiheit, aber hält man die Ansicht fest, daß der Inhalt ein gegebener sei, so wird der Mensch dadurch bestimmt und ist eben nach dieser Seite hin nicht mehr frei.
§ 16
Das im Entschluß Gewählte (§ 14) kann der Wille ebenso wieder aufgeben (§ 5). Mit dieser Möglichkeit aber, ebenso über jeden andern Inhalt, den er an die Stelle setzt, und ins Unendliche fort hinauszugehen, kommt er nicht über die Endlichkeit hinaus, weil jeder solche Inhalt ein von der Form Verschiedenes, hiermit ein Endliches, und das Entgegengesetzte der Bestimmtheit, die Unbestimmtheit, Unentschlossenheit oder Abstraktion, nur das andere gleichfalls einseitige Moment ist.
§ 17
Der Widerspruch, welcher die Willkür ist (§ 15), hat als Dialektik der Triebe und Neigungen die Erscheinung, daß sie sich gegenseitig stören, die Befriedigung des einen die Unterordnung oder Aufopferung der Befriedigung des anderen fordert usf.; und indem der Trieb nur einfache Richtung seiner Bestimmtheit ist, das Maß somit nicht in sich selbst hat, so ist dies unterordnende oder aufopfernde Bestimmen das zufällige Entscheiden der Willkür, sie verfahre nun dabei mit berechnendem Verstande, bei welchem Triebe mehr Befriedigung zu gewinnen sei, oder nach welcher anderen beliebigen Rücksicht.
[zu § 17] Trieb ist zufällig, es muß auch sein Negiertsein gesetzt werden. Einem Triebe sich zu überlassen - ist zerstörend - dies ist seine Dialektik - ihn als rein Positives zu betrachten - nichts Negatives, zu Beschränkendes, ist seine Einseitigkeit. Beschränken - es nicht bei seinem Sein belassen -
Zusatz. Die Triebe und Neigungen sind zunächst Inhalt des Willens, und nur die Reflexion steht über denselben, aber diese Triebe werden selbst treibend, drängen einander, stören sich und wollen alle befriedige werden. Wenn ich nun mit Hintansetzung aller anderen mich bloß in einen derselben hineinlege, so befinde ich mich in einer zerstörenden Beschränktheit, denn ich habe meine Allgemeinheit eben dadurch aufgegeben, welche ein System aller Triebe ist. Ebensowenig ist aber mit einem bloßen Unterordnen der Triebe geholfen, worauf der Verstand gewöhnlich kommt, weil hier kein Maß dieser Anordnung zu geben ist und die Forderung daher gewöhnlich in die Langweiligkeit allgemeiner Redensarten ausläuft.
§ 18
In Ansehung der Beurteilung der Triebe hat die Dialektik die Erscheinung, daß als immanent, somit positiv, die Bestimmungen des unmittelbaren Willens gut sind, der Mensch heißt so von Natur gut. Insofern sie aber Naturbestimmungen, also der Freiheit und dem Begriffe des Geistes überhaupt entgegen und das Negative sind, sind sie auszurotten; der Mensch heißt so von Natur böse. Das Entscheidende für die eine oder die andere Behauptung ist auf diesem Standpunkte gleichfalls die subjektive Willkür.
[zu § 18] Beurteilung - unter allgemeine feste Bestimmungen subsumieren Gut - α) gut, was mit einem Zweck, z. B. meiner Empfindung - Vorbild - übereinstimmt - β) das Gute - Übereinstimmung des Willens mit sich selbst - Posit[iv] Bös - Naturbestimmungen - gegen Freiheit des Willens.
Zusatz. Die christliche Lehre, daß der Mensch von Natur böse sei, steht höher wie die andere, die ihn für gut hält; ihrer philosophischen Auslegung zufolge ist sie also zu fassen. Als Geist ist der Mensch ein freies Wesen, das die Stellung hat, sich nicht durch Naturimpulse bestimmen zu lassen. Der Mensch, als im unmittelbaren und ungebildeten Zustande, ist daher in einer Lage, in der er nicht sein soll und von der er sich befreien muß. Die Lehre von der Erbsünde, ohne welche das Christentum nicht die Religion der Freiheit wäre, hat diese Bedeutung.
§ 19
In der Forderung der Reinigung der Triebe liegt die allgemeine Vorstellung, daß sie von der Form ihrer unmittelbaren Naturbestimmtheit und von dem Subjektiven und Zufälligen des Inhalts befreit und auf ihr substantielles Wesen zurückgeführt werden. Das Wahrhafte dieser unbestimmten Forderung ist, daß die Triebe als das vernünftige System der Willensbestimmung seien; sie so aus dem Begriffe zu fassen, ist der Inhalt der Wissenschaft des Rechts.
Der Inhalt dieser Wissenschaft kann nach allen seinen einzelnen Momenten, z. B. Recht, Eigentum, Moralität, Familie, Staat usf., in der Form vorgetragen werden, daß der Mensch von Natur den Trieb zum Recht, auch den Trieb zum Eigentum, zur Moralität, auch den Trieb der Geschlechterliebe, den Trieb zur Geselligkeit usf. habe. Will man statt dieser Form der empirischen Psychologie vornehmer Weise eine philosophische Gestalt haben, so ist diese nach dem, was, wie vorhin bemerkt worden, in neuerer Zeit für Philosophie gegolten hat und noch gilt, wohlfeil damit zu bekommen, daß man sagt, der Mensch finde als Tatsache seines Bewußtseins in sich, daß er das Recht, Eigentum, den Staat usf. wolle. Weiterhin wird eine andere Form desselben Inhalts, der hier in Gestalt von Trieben erscheint, nämlich die von Pflichten, eintreten.
[zu § 19] Form wird auch zum Inhalt. Reinigen - Unbestimmtes Wort - nicht Übermaß, modus - u. dgl. - Zunächst nur die andern nicht stören - sich gegenseitig unterordnen. α) aber nicht mit gleichem Rang ist ein Zweck wie der andere, - auf gleiche Weise befriedigen - ist ein leeres Wort, kahles R[äsonnement]. Trieb nach Ruhm erfordert ganz andere Anstrengung, Zeit, Aufwand von Geist - als die andern Triebe - β) Unterordnung, - setzt einen Vorzug voraus - in sich wesentlich - dem Begriff des Willens nach; denn von Natur ist jeder; - kennt[?] keinen [?] Vorzug - Zweck an und für sich
§ 20
Die auf die Triebe sich beziehende Reflexion bringt, als sie vorstellend, berechnend, sie untereinander und dann mit ihren Mitteln, Folgen usf. und mit einem Ganzen der Befriedigung - der Glückseligkeit - vergleichend, die formelle Allgemeinheit an diesen Stoff und reinigt denselben auf diese äußerliche Weise von seiner Roheit und Barbarei. Dies Hervortreiben der Allgemeinheit des Denkens ist der absolute Wert der Bildung (vgl. § 187).
[zu § 20] Ganzes der Befriedigung. Allgemeiner Zweck - Glückseligkeit - aber inhaltslos in sich, unbestimmt - denn wirklich ist eine einzelne angenehme Empfindung, Befriedigung einzelner Trieb, - nicht des Allgemeinen, - ein Allgemeines, das in seiner Bestimmtheit allgemein bleibt. αa) Hemmung - β) allgemein Denken der Begriff unmittelbar
Zusatz. In der Glückseligkeit hat der Gedanke schon eine Macht über die Naturgewalt der Triebe, indem er nicht mit dem Augenblicklichen zufrieden ist, sondern ein Ganzes von Glück erheischt. Es hängt dieses insofern mit der Bildung zusammen, als letztere es ebenfalls ist, welche ein Allgemeines geltend macht. In dem Ideal von Glückseligkeit liegen aber zwei Momente: erstens ein Allgemeines, das höher ist als alle Besonderheiten, da nun aber der Inhalt dieses Allgemeinen wiederum der nur allgemeine Genuß ist, so tritt hier noch einmal das Einzelne und Besondere, also ein Endliches auf, und es muß auf den Trieb zurückgegangen werden. Indem der Inhalt der Glückseligkeit in der Subjektivität und Empfindung eines jeden liegt, ist dieser allgemeine Zweck seinerseits partikular und in ihm also noch keine wahre Einheit des Inhalts und der Form vorhanden.
§ 21
Die Wahrheit aber dieser formellen, für sich unbestimmten und ihre Bestimmtheit an jenem Stoffe vorfindenden Allgemeinheit ist die sich selbst bestimmende Allgemeinheit, der Wille, die Freiheit. Indem er die Allgemeinheit, sich selbst, als die unendliche Form zu seinem Inhalte, Gegenstande und Zweck hat, ist er nicht nur der an sich, sondern ebenso der für sich freie Wille - die wahrhafte Idee.
Das Selbstbewußtsein des Willens, als Begierde, Trieb, ist sinnlich, wie das Sinnliche überhaupt die Äußerlichkeit und damit das Außersichsein des Selbstbewußtseins bezeichnet. Der reflektierende Wille hat die zwei Elemente, jenes Sinnliche und die denkende Allgemeinheit; der an und für sich seiende Wille hat den Willen selbst als solchen, hiermit sich in seiner reinen Allgemeinheit zu seinem Gegenstande - der Allgemeinheit, welche eben dies ist, daß die Unmittelbarkeit der Natürlichkeit und die Partikularität, mit welcher ebenso die Natürlichkeit behaftet, als sie von der Reflexion hervorgebracht wird, in ihr aufgehoben ist. Dies Aufheben aber und Erheben ins Allgemeine ist das, was die Tätigkeit des Denkens heißt. Das Selbstbewußtsein, das seinen Gegenstand, Inhalt und Zweck bis zu dieser Allgemeinheit reinigt und erhebt, tut dies als das im Willen sich durchsetzende Denken. Hier ist der Punkt, auf welchem es erhellt, daß der Wille nur als denkende Intelligenz wahrhafter, freier Wille ist. Der Sklave weiß nicht sein Wesen, seine Unendlichkeit, die Freiheit, er weiß sich nicht als Wesen, - und er weiß sich so nicht, das ist, er denkt sich nicht. Dies Selbstbewußtsein, das durch das Denken sich als Wesen erfaßt und damit eben sich von dem Zufälligen und Unwahren abtut, macht das Prinzip des Rechts, der Moralität und aller Sittlichkeit aus. Die, welche philosophisch vom Recht, Moralität, Sittlichkeit sprechen und dabei das Denken ausschließen wollen und an das Gefühl, Herz und Brust, an die Begeisterung verweisen, sprechen damit die tiefste Verachtung aus, in welche der Gedanke und die Wissenschaft gefallen ist, indem so die Wissenschaft sogar selbst, über sich in Verzweiflung und in die höchste Mattigkeit versunken, die Barbarei und das Gedankenlose sich zum Prinzip macht und, so viel an ihre wäre, dem Menschen alle Wahrheit, Wert und Würde raubte.
[zu § 21] Bildung - Form - Allgemeinheit und damit bestimmte Unterscheidung Form der Allgemeinheit - einem Anderen unterworfen[?] Übergang von Prinzip [der] Glückseligkeit in Prinzip der Freiheit - beide Momente Allgemeinheit und Bestimmtheit - denkende Vereinigung. Es bleibt in Glückseligkeit nur die Bestimmtheit im Allgemeinen, nicht dieser oder jener Trieb - an und für sich seiende Bestimmtheit - Allgemeine Bestimmtheit, die doch Bestimmtheit ist - ist die Freiheit - Wille - ideelle Bestimmtheit - α) Glückseligkeit ist Zweck - Gegenstand u. β) der Befriedigung - des Genusses - Allgemeinheit geht über in Allgemeinheit in sich - Genuß ist α) als Empfindung - ist nur Form, ist wohl bei Allem - Moment, Zusatz, daß Ich in dieser meiner Besonderheit es bin β) Zustand, dauerndes Dasein - aber soll sein ein dauernder, fester, d. i. selbst in sich allgemeiner zu jeder Zeit - unabhängiger αα) so nicht eine einzelne unmittelbare Zustandsweise ββ) mühelos wie Krösus - arbeitslos[?] reich usf. - ist wider den Geist; Möglichkeit der äußeren Veränderung - im Gegenteil Tätigkeit durch sich - Allgemeinheit als Übergreifen der Subjektivität über Objektivität. γ Befriedigung - welcher Inhalt, wie bestimmt, damit verschwindet - nur Form des Trieb.
[zu § 21 Anm.] Nur allgemeinen Begriff festhalten - noch nicht dabei denken wollen - d. h. in seiner konkreten Vorstellung es haben wollen - α) Zum Gegenstande haben - Wollen Etwas - den Willen selbst in seiner Allgemeinheit - Bildung - ist Erhebung zur Allgemeinheit. Unmittelbarkeit der Natürlichkeit und Partikularität aufgehoben, so daß Bestimmtheit bleibt -
Zusatz. Wahrheit in der Philosophie heißt das, daß der Begriff der Realität entspreche. Ein Leib ist z. B. die Realität, die Seele der Begriff. Seele und Leib sollen sich aber angemessen sein; ein toter Mensch ist daher noch eine Existenz, aber keine wahrhafte mehr, ein begriffloses Dasein: deswegen verfault der tote Körper. So ist der wahrhafte Wille, daß das, was er will, sein Inhalt, identisch mit ihm sei, daß also die Freiheit die Freiheit wolle.
§ 22
Der an und für sich seiende Wille ist wahrhaft unendlich, weil sein Gegenstand er selbst, hiermit derselbe für ihn nicht ein Anderes noch Schranke, sondern er darin vielmehr nur in sich zurückgekehrt ist. Er ist ferner nicht bloße Möglichkeit, Anlage, Vermögen (potentia), sondern das Wirklich-Unendliche (infinitum actu), weil das Dasein des Begriffs, oder seine gegenständliche Äußerlichkeit, das Innerliche selbst ist.
Wenn man daher nur vom freien Willen als solchem spricht, ohne die Bestimmung, daß er der an und für sich freie Wille ist, so spricht man nur von der Anlage der Freiheit oder von dem natürlichen und endlichen Willen (§ 11) und eben damit, der Worte und der Meinung unerachtet, nicht vom freien Willen. - Indem der Verstand das Unendliche nur als Negatives und damit als ein Jenseits faßt, meint er dem Unendlichen um so mehr Ehre anzutun, je mehr er es von sich weg in die Weite hinausschiebt und als ein Fremdes von sich entfernt. Im freien Willen hat das wahrhaft Unendliche Wirklichkeit und Gegenwart, - er selbst ist diese in sich gegenwärtige Idee.
[zu § 22] In diesen Gegensatz fällt Sklaverei
Zusatz. Man hat mit Recht die Unendlichkeit unter dem Bilde eines Kreises vorgestellt, denn die gerade Linie geht hinaus und immer weiter hinaus und bezeichnet die bloß negative, schlechte Unendlichkeit, die nicht wie die wahre eine Rückkehr in sich selbst hat. Der freie Wille ist wahrhaft unendlich, denn er ist nicht bloß eine Möglichkeit und Anlage, sondern sein äußerliches Dasein ist seine Innerlichkeit, er selbst.
§ 23
Nur in dieser Freiheit ist der Wille schlechthin bei sich, weil er sich auf nichts als auf sich selbst bezieht, so wie damit alles Verhältnis der Abhängigkeit von etwas anderem hinwegfällt. - Er ist wahr oder vielmehr die Wahrheit selbst, weil sein Bestimmen darin besteht, in seinem Dasein, d. i. als sich Gegenüberstehendes zu sein, was sein Begriff ist, oder der reine Begriff die Anschauung seiner selbst zu seinem Zwecke und Realität hat.
§ 24
Er ist allgemein, weil in ihm alle Beschränkung und besondere Einzelheit aufgehoben ist, als welche allein in der Verschiedenheit des Begriffes und seines Gegenstandes oder Inhalts oder, nach anderer Form, in der Verschiedenheit seines subjektiven Fürsichseins - und seines Ansichseins, seiner ausschließenden und beschließenden Einzelheit - und seiner Allgemeinheit selbst liegt.
Die verschiedenen Bestimmungen der Allgemeinheit ergeben sich in der Logik (s. Enzyklop. der philos. Wissenschaften § 118 -126). Bei diesem Ausdruck fällt dem Vorstellen zunächst die abstrakte und äußerliche ein; aber bei der an und für sich seienden Allgemeinheit, wie sie sich hier bestimmt hat, ist weder an die Allgemeinheit der Reflexion, die Gemeinschaftlichkeit oder die Allheit zu denken noch an die abstrakte Allgemeinheit, welche außer dem Einzelnen auf der anderen Seite steht, die abstrakte Verstandesidentität (§ 6 Anm.). Es ist die in sich konkrete und so für sich seiende Allgemeinheit, welche die Substanz, die immanente Gattung oder immanente Idee des Selbstbewußtseins ist; - der Begriff des freien Willens als das über seinen Gegenstand übergreifende, durch seine Bestimmung hindurchgehende Allgemeine, das in ihr mit sich identisch ist. - Das an und für sich seiende Allgemeine ist überhaupt das, was man das Vernünftige nennt und was nur auf diese spekulative Weise gefaßt werden kann.
[zu § 24] Inhalt selbst allgemein - also in sich allgemein
§ 25
Das Subjektive heißt in Ansehung des Willens überhaupt die Seite seines Selbstbewußtseins, der Einzelheit (§ 7) im Unterschiede von seinem an sich seienden Begriffe; daher heißt seine Subjektivität α) die reine Form, die absolute Einheit des Selbstbewußtseins mit sich, in der es als Ich = Ich schlechthin innerlich und abstraktes Beruhen auf sich ist - die reine Gewißheit seiner selbst, unterschieden von der Wahrheit; β) die Besonderheit des Willens als die Willkür und der zufällige Inhalt beliebiger Zwecke; γ) überhaupt die einseitige Form (§ 8), insofern das Gewollte, wie es seinem Inhalte nach sei, nur erst ein dem Selbstbewußtsein angehöriger Inhalt und unausgeführter Zweck ist.
[zu § 25] Weil Objektivität - Totalität an sich - werden alle Momente derselben subjektiv genannt[?] wie in Freiheit, s. oben -. Subjektivität - Einzelnes Selbstbewußtsein - und allgemeiner Begriff - Einheit - Ich und vernünftiger Wille. α) ist an sich identisch mit absolut objektivem Willen - denn ohne meine subjektive Besonderheit: Persönlichkeit Gottes - absolute Idealität - in Moralitäten - Einsicht, Überzeugung, subjektive Freiheit - Verbrecher überwiesen - mit seinem Verstande dabei sein β) Subj. Gegensatz der Besonderheit - Beschränktheit - abstrakte Form des Meinigen - nur subjektiv - besonderes Interesse, Meinung - γ) Gegensatz der Subjektivität gegen äußere Objektivität - So auch Begriff "Kind" unentwickelt - nicht seine Objektivität an ihm selbst.
§ 26
Der Wille α) insofern er sich selbst zu seiner Bestimmung hat und so seinem Begriffe gemäß und wahrhaftig ist, ist der schlechthin objektive Wille; β) der objektive Wille aber, als ohne die unendliche Form des Selbstbewußtseins, ist der in sein Objekt oder Zustand, wie er seinem Inhalte nach beschaffen sei, versenkte Wille - der kindliche, sittliche, wie der sklavische, abergläubische usf. γ) Die Objektivität ist endlich die einseitige Form im Gegensatze der subjektiven Willensbestimmung, hiermit die Unmittelbarkeit des Daseins als äußerliche Existenz; der Wille wird sich in diesem Sinne erst durch die Ausführung seiner Zwecke objektiv.
Diese logischen Bestimmungen von Subjektivität und Objektivität sind hier in der Absicht besonders aufgeführt worden, um in Ansehung ihrer, da sie in der Folge oft gebraucht werden, ausdrücklich zu bemerken, daß es ihnen wie anderen Unterschieden und entgegengesetzten Reflexionsbestimmungen geht, um ihrer Endlichkeit und daher ihrer dialektischen Natur willen in ihr Entgegengesetztes überzugehen. Anderen solchen Bestimmungen des Gegensatzes bleibt jedoch ihre Bedeutung fest für Vorstellung und Verstand, indem ihre Identität noch als ein Innerliches ist. Im Willen hingegen führen solche Gegensätze, welche abstrakte und zugleich Bestimmungen von ihm, der nur als das Konkrete gewußt werden kann, sein sollen, von selbst auf diese ihre Identität und auf die Verwechslung ihrer Bedeutungen - eine Verwechslung, die dem Verstande bewußtlos nur begegnet. - So ist der Wille, als die in sich seiende Freiheit, die Subjektivität selbst; diese ist damit sein Begriff und so seine Objektivität, Endlichkeit aber ist seine Subjektivität im Gegensatze gegen die Objektivität; aber eben in diesem Gegensatze ist der Wille nicht bei sich, mit dem Objekte verwickelt, und seine Endlichkeit besteht ebensowohl darin, nicht subjektiv zu sein usf. - Was daher im folgenden das Subjektive oder Objektive des Willens für eine Bedeutung haben soll, hat jedesmal aus dem Zusammenhang zu erhellen, der ihre Stellung in Beziehung auf die Totalität enthält.
[zu § 26] α) Idee, Einheit des subjektiven Willens und seines Wesens, Begriff - Ich will mein allgemeines Wesen - Vernünftiger Wille - Sittlichkeit - β) ohne subjektive Freiheit - Heteronomisch - Kant - das nur Reflektierte für eine Beschränkung erkennen - Sich vom Objekt als Reiz usf. bestimmen lassen - Diese Subjektivität, absolutes Prinzip - als Moment unserer Zeiten
Zusatz. Gewöhnlich glaubt man, das Subjektive und Objektive stehe sich fest einander gegenüber. Dies ist aber nicht der Fall, da es vielmehr ineinander übergeht, denn es sind keine abstrakten Bestimmungen, wie positiv und negativ, sondern sie haben schon eine konkretere Bedeutung. Betrachten wir zunächst den Ausdruck subjektiv, so kann dies heißen ein Zweck, der nur der eines bestimmten Subjekts ist. In diesem Sinne ist ein sehr schlechtes Kunstwerk, das die Sache nicht erreicht, ein bloß subjektives. Es kann aber auch ferner dieser Ausdruck auf den Inhalt des Willens gehen und ist dann ungefähr mit Willkürlichem gleichbedeutend: der subjektive Inhalt ist der, welcher bloß dem Subjekte angehört. So sind z. B. schlechte Handlungen bloß subjektive. Dann kann aber ebenso jenes reine leere Ich subjektiv genannt werden, das nur sich als Gegenstand hat und von allem weiteren Inhalt zu abstrahieren die Kraft besitzt. Die Subjektivität hat also teils eine ganz partikulare, teils eine hochberechtigte Bedeutung, indem alles, was ich anerkennen soll, auch die Aufgabe hat, ein Meiniges zu werden und in mir Geltung zu erlangen. Dies ist die unendliche Habsucht der Subjektivität, alles in dieser einfachen Quelle des reinen Ich zusammenzufassen und zu verzehren. Nicht minder kann das Objektive verschieden gefaßt werden. Wir können darunter alles verstehen, was wir uns gegenständlich machen, seien es wirkliche Existenzen oder bloße Gedanken, die wir uns gegenüberstellen; ebenso begreift man aber auch darunter die Unmittelbarkeit des Daseins, in dem der Zweck sich realisieren soll: wenn der Zweck auch selbst ganz partikular und subjektiv ist, so nennen wir ihn doch objektiv, wenn er erscheint. Aber der objektive Wille ist auch derjenige, in welchem Wahrheit ist. So ist Gottes Wille, der sittliche Wille ein objektiver. Endlich kann man auch den Willen objektiv heißen, der ganz in sein Objekt versenkt ist, den kindlichen, der im Zutrauen, ohne subjektive Freiheit steht, und den sklavischen, der sich noch nicht als frei weiß und deswegen ein willenloser Wille ist. Objektiv ist in diesem Sinne ein jeder Wille, der durch fremde Autorität geleitet handelt und noch nicht die unendliche Rückkehr in sich vollendet hat.
§ 27
Die absolute Bestimmung oder, wenn man will, der absolute Trieb des freien Geistes (§ 21), daß ihm seine Freiheit Gegenstand sei - objektiv sowohl in dem Sinne, daß sie als das vernünftige System seiner selbst, als in dem Sinne, daß dies unmittelbare Wirklichkeit sei (§ 26) -, um für sich, als Idee zu sein, was der Wille an sich ist: der abstrakte Begriff der Idee des Willens ist überhaupt der freie Wille, der den freien Willen will.
[zu § 27] Vernünftiges System - entwickelter Begriff unmittelbare Wirklichkeit - α) im Subjekt - β) allgemeines Gelten in allen Subjekten
§ 28
Die Tätigkeit des Willens, den Widerspruch der Subjektivität und Objektivität aufzuheben und seine Zwecke aus jener Bestimmung in diese zu übersetzen und in der Objektivität zugleich bei sich zu bleiben, ist außer der formalen Weise des Bewußtseins (§ 8), worin die Objektivität nur als unmittelbare Wirklichkeit ist, die wesentliche Entwicklung des substantiellen Inhalts der Idee (§ 21), eine Entwicklung, in welcher der Begriff die zunächst selbst abstrakte Idee zur Totalität ihres Systems bestimmt, die als das Substantielle, unabhängig von dem Gegensatze eines bloß subjektiven Zwecks und seiner Realisierung, dasselbe in diesen beiden Formen ist.
[zu § 26-28] Der Geist will Idee sein - Begriff und Dasein. Im vorhergehenden § [26] ist nach Erläuterung - allgemeiner logischer Bestimmungen - zurückgegangen auf § 21. Objektivität - ist ein naiver[?] Sinn derselben - zu γ) im vorhergehenden § - Äußerlichkeit als Besonderheit. Man kann insofern sagen, nur[?] ungebildeter Zustand. Menschen, Völker sind noch subjektiv, was in § 17 u. [§ 26] β) war. In § 28 eine Bestimmung herausgehoben, die in § 27 nur eingeschoben ist, nämlich diese Weise der Objektivierung des Begriffs - die eine Besonderung, Entwicklung der Begriffsbestimmungen ist. § 32 gehört hierher.
[zu § 28, "Totalität ihres Systems"] Nämlich die ganze Wissenschaft - Gebäude der rechtlichen Welt kommt an auf das Setzen, Weise des Daseins - Beim abstrakten Begriff des Willens §§ 6, 8, 9, die Besonderung besteht in Inhalt überhaupt, ob Triebe oder Neigungen zu Bestimmungen übergehen - hier als Bestimmungen der Idee, des Vernünftigen - Drittes Moment, Beschließen, Wirklichkeit - ist hier selbstbewußter Geist, § 24 (s. folg. S. [81 f.]). - es ist erforderlich diese Einheit des subjektiven Zweckes und seiner Realisierung - das Vernünftige ist unabhängig von diesem, - aber als Gegensatz des Bewußtseins - - formell hier - In den Vernunft-Bestimmungen wird selbst der Gegensatz des Subjekts und des Begriffs - das Selbstbewußtsein des subjektiven Willens gegen seinen Begriff vorkommen -
§ 29
Dies, daß ein Dasein überhaupt Dasein des freien Willens ist, ist das Recht. - Es ist somit überhaupt die Freiheit, als Idee.
Die Kantische (Kants Rechtslehre Einl.) und auch allgemeiner angenommene Bestimmung, worin 'die Beschränkung meiner Freiheit oder Willkür, daß sie mit jedermanns Willkür nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne', das Hauptmoment ist17) , enthält teils nur eine negative Bestimmung, die der Beschränkung, teils läuft das Positive, das allgemeine oder sogenannte Vernunftgesetz, die Übereinstimmung der Willkür des einen mit der Willkür des anderen, auf die bekannte formelle Identität und den Satz des Widerspruchs hinaus. Die angeführte Definition des Rechts enthält die seit Rousseau vornehmlich verbreitete Ansicht, nach welcher der Wille nicht als an und für sich seiender, vernünftiger, der Geist nicht als wahrer Geist, sondern als besonderes Individuum, als Wille des Einzelnen in seiner eigentümlichen Willkür, die substantielle Grundlage und das Erste sein soll. Nach diesem einmal angenommenen Prinzip kann das Vernünftige freilich nur als beschränkend für diese Freiheit sowie auch nicht als immanent Vernünftiges, sondern nur als ein äußeres, formelles Allgemeines herauskommen. Jene Ansicht ist ebenso ohne allen spekulativen Gedanken und von dem philosophischen Begriffe verworfen, als sie in den Köpfen und in der Wirklichkeit Erscheinungen hervorgebracht hat, deren Fürchterlichkeit nur an der Seichtigkeit der Gedanken, auf die sie sich gründeten, eine Parallele hat.
[zu § 29] Die große Stellung des Rechts - Geist sich wirklich machen; - Natur ist, was sie ist; wird begriffen - daß der Geist - als eine Natur - als das System einer Welt sei, - Sitte, Ordnung [eine]r Vorstellung, Idee notwendig - für sich. Ob das, was in Idee notwendige Bestimmung, das sei, was die Menschen Recht heißen - Recht erscheint in der nächsten Vorstellung als Möglichkeit zu tun oder auch nicht. Ich tue nichts Unrechtes, wenn Ich mein Recht nicht geltend mache - höhere, konkrete Bestimmungen sind nicht nur R[echte], auch Pflichten - Zufälligkeit, ob es gelte oder nicht, - nur nicht verletzen das Recht des andern. Recht soll gelten - α) Ich will, β) gültig, γ) warum gültig? Allgemeinheit - Freiheit - α) Unrecht - β) von meinem Willen aus; α) Wille allein der Grund der Gültigkeit - daß man ihn gelten läßt - Konkretes Recht die absolute Notwendigkeit des Geistes α) Dasein - Ich kann dieses oder jenes Recht geltend machen, das Recht daran selbst aufgeben - schenken - aber es ist notwendig, daß ich rechtliche Person bin - das Recht habe - daß es auch Existenz hat - Wille, subjektiv, kann sein, daß es nicht gilt. Aber es soll gelten, weil Wille, was ich tue - dies ist nicht bloß eine Befugnis oder Erlaubnis. Nicht weil es ein Recht ist, sondern weil formell. Dies macht die Seite seiner Zufälligkeit aus - Absolutes Recht auch seinem Inhalt nach bestimmt. - Sittlichkeit hat ein Recht, - Dasein18) α) in äußerlicher Sache, Eigentum β) Idee, substantielles Verhältnis in mir; Subjekt, Einsicht, Überzeugung hier nicht vorgezogen, Gewohnheit, Sitte, - kann wesentliches Moment der Idee - Erlaubnis sein - ob dieses oder jenes Dasein der Freiheit sein soll, dies ist hier Selbstbewußtsein - γ) - Es ist notwendiges Moment α) von Seite des Sittlichen - sein Dasein - β) von Seite des Selbstbewußtseins, sein Wesen, sein Begriff, sich zur Idee zu machen. Daß der Geist zu seinem Rechte komme, d. i. daß die vernünftigen Bestimmungen desselben, die entwickelten herausgesetzt - nicht eingehüllt bleiben - bei einem einfachen Volke ist dies der Fall - und dies gelte, d. i. als dieser Wille und Sitte des Selbstbewußtseins sei - - ein Geisterreich in seinen Gesetzen - Gesetze der Substanz, - Selbstbewußtsein die Realität. Was Recht ist - Definition - muß man sich nicht an die Juristen wenden - Recht aus Gesetzen Hier: was ist an und für sich Recht, d. h. wie kann Gesetz sein? Beschränkung, - ungeheurer Irrtum - Knechtschaft Allenthalben hört man davon sprechen, - Cortes in Lissabon.
[zu § 29 Anm.] α) Freiheit - ihr Dasein - ist an und für sich notwendig. α) Freiheit für d[ie] Fr[eien], aber β) als ein Gegenständliches - d. i. Äußerliches auch Bestimmung und Unterschied γ) Weisen dieser Unterschiede, macht die Einteilung β) Ist dies nun das, was wir Recht nennen? - Empfindung, Vorstellung im formellen Denken - Meine Freiheit darin - γ) Diese Definition könnte auch auf genetische Weise gefunden werden. Aber in der Vorstellung des Rechts - viele andere Bestimmungen, die nur Konsequenzen sind, und auf welche die Reflexion zuerst fällt, um sie als die wesentliche Bestimmung zu nehmen - Einsicht, daß Folge α) Wozu ich Recht habe, das darf ich, befugt, erlaubt - aber es nicht geboten - der Andere aber nicht - warum nicht? - weil mein Wille - Freiheit - absolut - Aber hier schon der Andere gehört nicht her - Liebe und Gegenliebe Trennbarkeit der Sache als einer äußerlichen von meinem Willen - aber im Höheren, Staat - was Recht, ist auch Pflicht. β) Beschränkung der Freiheit - Konsequenz selbst wieder in Beziehung auf Andere - und zwar ganz nur in Form von Freiheit - welche noch die Willkür zu ihrer Determination in Ansehung des Besonderen hat -
§ 30
Das Recht ist etwas Heiliges überhaupt, allein weil es das Dasein des absoluten Begriffes, der selbstbewußten Freiheit ist. - Der Formalismus des Rechts aber (und weiterhin der Pflicht) entsteht aus dem Unterschiede der Entwicklung des Freiheitsbegriffs. Gegen formelleres, d. i. abstrakteres und darum beschränkteres Recht hat die Sphäre und Stufe des Geistes, in welcher er die weiteren in seiner Idee enthaltenen Momente zur Bestimmung und Wirklichkeit in sich gebracht hat, als die konkretere, in sich reichere und wahrhafter allgemeine, eben damit auch ein höheres Recht.
Jede Stufe der Entwicklung der Idee der Freiheit hat ihr eigentümliches Recht, weil sie das Dasein der Freiheit in einer ihrer eigenen Bestimmungen ist. Wenn vom Gegensatze der Moralität, der Sittlichkeit gegen das Recht gesprochen wird, so ist unter dem Rechte nur das erste formelle der abstrakten Persönlichkeit verstanden. Die Moralität, die Sittlichkeit, das Staatsinteresse ist jedes ein eigentümliches Recht, weil jede dieser Gestalten Bestimmung und Dasein der Freiheit ist. In Kollision können sie nur kommen, insofern sie auf gleicher Linie stehen, Rechte zu sein; wäre der moralische Standpunkt des Geistes nicht auch ein Recht, die Freiheit in einer ihrer Formen, so könnte sie gar nicht in Kollision mit dem Rechte der Persönlichkeit oder einem anderen kommen, weil ein solches den Freiheitsbegriff, die höchste Bestimmung des Geistes, in sich enthält, gegen welchen anderes ein substanzloses ist. Aber die Kollision enthält zugleich dies andere Moment, daß sie beschränkt und damit auch eins dem anderen untergeordnet ist; nur das Recht des Weltgeistes ist das uneingeschränkt absolute.
[zu § 30] Recht - Freiheit in ihren verschiedenen Bestimmungen Beschränkung - engherzig, engsinnig - in Engen sich - wie das beschränkt und dann wieder das beschränkt werden müsse.
§ 31
Die Methode, wie in der Wissenschaft der Begriff sich aus sich selbst entwickelt und nur ein immanentes Fortschreiten und Hervorbringen seiner Bestimmungen ist, der Fortgang nicht durch die Versicherung, daß es verschiedene Verhältnisse gebe, und dann durch das Anwenden des Allgemeinen auf solchen von sonst her aufgenommenen Stoff geschieht, ist hier gleichfalls aus der Logik vorausgesetzt.
Das bewegende Prinzip des Begriffs, als die Besonderungen des Allgemeinen nicht nur auflösend, sondern auch hervorbringend, heiße ich die Dialektik - Dialektik also nicht in dem Sinne, daß sie einen dem Gefühl, dem unmittelbaren Bewußtsein überhaupt gegebenen Gegenstand, Satz usf. auflöst, verwirrt, herüber- und hinüberführt und es nur mit Herleiten seines Gegenteils zu tun hat - eine negative Weise, wie sie häufig auch bei Platon erscheint. Sie kann so das Gegenteil einer Vorstellung, oder entschieden wie der alte Skeptizismus den Widerspruch derselben, oder auch matter Weise eine Annäherung zur Wahrheit, eine moderne Halbheit, als ihr letztes Resultat ansehen. Die höhere Dialektik des Begriffes ist, die Bestimmung nicht bloß als Schranke und Gegenteil, sondern aus ihr den positiven Inhalt und Resultat hervorzubringen und aufzufassen, als wodurch sie allein Entwicklung und immanentes Fortschreiten ist. Diese Dialektik ist dann nicht äußeres Tun eines subjektiven Denkens, sondern die eigene Seele des Inhalts, die organisch ihre Zweige und Früchte hervortreibt. Dieser Entwicklung der Idee als eigener Tätigkeit ihrer Vernunft sieht das Denken als subjektives, ohne seinerseits eine Zutat hinzuzufügen, nur zu. Etwas vernünftig betrachten heißt, nicht an den Gegenstand von außen her eine Vernunft hinzubringen und ihn dadurch bearbeiten, sondern der Gegenstand ist für sich selbst vernünftig; hier ist es der Geist in seiner Freiheit, die höchste Spitze der selbstbewußten Vernunft, die sich Wirklichkeit gibt und als existierende Welt erzeugt; die Wissenschaft hat nur das Geschäft, diese eigene Arbeit der Vernunft der Sache zum Bewußtsein zu bringen.
§ 32
Die Bestimmungen in der Entwicklung des Begriffs sind einerseits selbst Begriffe, andererseits, weil der Begriff wesentlich als Idee ist, sind sie in der Form des Daseins, und die Reihe der sich ergebenden Begriffe ist damit zugleich eine Reihe von Gestaltungen; so sind sie in der Wissenschaft zu betrachten.
In spekulativerem Sinn ist die Weise des Daseins eines Begriffes und seine Bestimmtheit eins und dasselbe. Es ist aber zu bemerken, daß die Momente, deren Resultat eine weiter bestimmte Form ist, ihm als Begriffsbestimmungen in der wissenschaftlichen Entwicklung der Idee vorangehen, aber nicht in der zeitlichen Entwicklung als Gestaltungen ihm vorausgehen. So hat die Idee, wie sie als Familie bestimmt ist, die Begriffsbestimmungen zur Voraussetzung, als deren Resultat sie im folgenden dargestellt werden wird. Aber daß diese inneren Voraussetzungen auch für sich schon als Gestaltungen, als Eigentumsrecht, Vertrag, Moralität usf. vorhanden seien, dies ist die andere Seite der Entwicklung, die nur in höher vollendeter Bildung es zu diesem eigentümlich gestalteten Dasein ihrer Momente gebracht hat.
[zu § 32] Recht in seiner Unmittelbarkeit ist Eigentum. Geist nicht unmittelbar - Vermittlung. - Zweierlei, Trennung, α) Ich in mir β) gegen äußere Existenz, γ) Ich als Besonderes gegen Begriff. Unmittelbarkeit ist hier die Begriffsbestimmung - Eigentum des Geistes abstrakt. Unmittelbar ist α) diese einzelne Person; - Unmittelbar β) eine äußerliche Sache. Diese Freiheit, die so unmittelbar - der einfache Begriff ist - daß sie von mir unterschieden und sie so als Bestimmung meiner, der in sich reflektiert ist, sei - Unterschied der besonderen Subjektivität gegen diese Allgemeinheit - Moral.
[zu § 32 Anm.] Wenn geschichtlich zu Werke gegangen wird - was treffen wir zuerst an - etwa Familien, zerstreute - was Staat? Familiensittlichkeit, - und mehrere [?] Familien auf Weise einer Familie. - Patriarchalisches Verhältnis - noch nicht Recht - noch Moralität.
Zusatz. Die Idee muß sich immer weiter in sich bestimmen, da sie im Anfang nur erst abstrakter Begriff ist. Dieser anfängliche abstrakte Begriff wird aber nie aufgegeben, sondern er wird nur immer in sich reicher, und die letzte Bestimmung ist somit die reichste. Die früher nur an sich seienden Bestimmungen kommen dadurch zu ihrer freien Selbständigkeit, so aber, daß der Begriff die Seele bleibt, die alles zusammenhält und die nur durch ein immanentes Verfahren zu ihren eigenen Unterschieden gelangt. Man kann daher nicht sagen, daß der Begriff zu etwas Neuem komme, sondern die letzte Bestimmung fällt in der Einheit mit der ersten wieder zusammen. Wenn auch so der Begriff in seinem Dasein auseinandergegangen scheint, so ist dieses eben nur ein Schein, der sich im Fortgange als solcher aufweist, indem alle Einzelheiten in den Begriff des Allgemeinen schließlich wieder zurückkehren. In den empirischen Wissenschaften analysiert man gewöhnlich das, was in der Vorstellung gefunden wird, und wenn man nun das Einzelne auf das Gemeinschaftliche zerrückgebracht hat, so nennt man dieses alsdann den Begriff. So verfahren wir nicht, denn wir wollen nur zusehen, wie sich der Begriff selbst bestimmt, und tun uns die Gewalt an, nichts von unserem Meinen und Denken hinzuzugeben. Was wir auf diese Weise erhalten, ist aber eine Reihe von Gedanken und eine andere Reihe daseiender Gestalten, bei denen es sich fügen kann, daß die Ordnung der Zeit in der wirklichen Erscheinung zum Teil anders ist als die Ordnung des Begriffes. So kann man z. B. nicht sagen, daß das Eigentum vor der Familie dagewesen sei, und trotzdem wird es vor derselben abgehandelt. Man könnte hier also die Frage aufwerfen, warum wir nicht mit dem Höchsten, das heißt mit dem konkret Wahren beginnen. Die Antwort wird sein, weil wir eben das Wahre in Form eines Resultates sehen wollen und dazu wesentlich gehört, zuerst den abstrakten Begriff selbst zu begreifen. Das, was wirklich ist, die Gestalt des Begriffes, ist uns somit erst das Folgende und Weitere, wenn es auch in der Wirklichkeit selbst das erste wäre. Unser Fortgang ist der, daß die abstrakten Formen sich nicht als für sich bestehend, sondern als unwahre aufweisen.
9) Im folgenden (bis § 180) sind den Paragraphen und den (eingerückten) Anmerkungen zu den Paragraphen jeweils die handschriftlichen Notizen in Hegels durchschossenem Handexemplar angefügt (mit gekennzeichnet); kürzere Bemerkungen, die sich nur auf einzelne Ausdrücke beziehen, stehen in den Fußnoten. - Die mündlichen Zusätze (nach Vorlesungsnachschriften) folgen der Ausgabe der Rechtsphilosophie in Bd. VIII der Werke.
10) *aber dann ist ratio ein leeres Wort und ihr Begriff nicht anzugeben.
11) "§ 17. Mensch ist, wem immer ein mit Verstand begabter Geist in einem menschlichen Körper zuteil wurde. Die Person ist ein Mensch in einem bestimmten Status betrachtet. § 76. Der Status ist eine Eigenschaft, aufgrund derer die Menschen unterschiedliche Rechte genießen. § 77. Der Sklave ist demnach Mensch, und er ist auch Person, insofern er im Naturstand betrachtet wird, aber hinsichtlich des bürgerlichen Standes ist er 'ohne Gesicht'. § 89. Ein Freigeborener ist, wer im Augenblick seiner Geburt frei ist ... § 130. Die Hörigen (Kinder) waren zwar Freigeborene, nicht aber die Nichthörigen (Familienväter), - und deshalb wurden jene zwar als Personen betrachtet, aber nur in Rücksicht auf andere Bürger und Freigeborene, nicht in Rücksicht auf den Vater, hinsichtlich dessen sie als Sachen (Eigentum) behandelt wurden."
12) *[handschriftlich:] Engl[and] - Weisheit der Vorfahren
13) "Du weißt sehr wohl, daß die Hilfs- und Heilmittel der Gesetze, wenn sie wirksam sein sollen, sich immer wieder umwandeln und verändern müssen, je nach den Sitten der Zeit und den Arten der Staatsverfassung sowie nach den Erfordernissen und Umständen der Gegenwart und den Mängeln, denen abgeholfen werden muß, und daß sie nicht in einem Zustand verharren dürfen, ohne durch die Stürme der Ereignisse und des Zufalls so der Veränderung unterworfen zu sein wie die Gestalt und das Aussehen des Himmels und der Meere. Was konnte heilsamer sein als jener Gesetzesvorschlag des Stolo ... , was nützlicher als der Gemeinbeschluß des Voconius ... , was hielt man für so notwendig wie das Licinische Gesetz, ... ? Und doch sind sie alle in Vergessenheit geraten und in den Schatten gestellt durch die außerordentliche Wohlhabenheit des Staates ... "
14) "Daß in alten Zeiten niemand zerstückelt worden sei, davon habe ich jedenfalls weder etwas gelesen noch gehört, - zumal es ja auch nicht angeht, sich geringschätzig über die Härte der Strafen zu äußern. (... Am dritten Markttag büßten sie mit ihrem Leben oder wurden jenseits des Tiber in die Fremde verkauft.) Oder glaubst du, Favorinus, wenn nicht auch die Strafe für falsches Zeugnis aus den Zwölf Tafeln getilgt worden wäre und heute noch wie einst ein der Falschaussage Überführter vom Tarpejischen Felsen gestürzt würde, daß es dann so viele gäbe, die im Zeugenstand zu lügen bereit sind, wie wir es erleben?"
15) *[handschriftlich: ] besser Subjektivität
16) *[handschriftlich:] d. i. zum Inhalt und Zwecke hat
17) vgl. Metaphysik der Sitten, I. Teil: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Einleitung in die Rechtslehre, § B
18) *Dasein ist der subjektive Wille - für ihn Pflicht - diese Realität - subjektives Selbstbewußtsein ist notw. wesentliches Moment der Idee
Das Recht in der Philosophie des Geistes Zweite Abteilung: Der objektive Geist >>>
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