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§ 5                      

Der Wille enthält
α) das Element der reinen Unbestimmtheit oder der reinen Reflexion des Ich in sich, in welcher jede Beschränkung, jeder durch die Natur, die Bedürfnisse, Begierden und Triebe unmittelbar vorhandene oder, wodurch es sei, gegebene und bestimmte Inhalt aufgelöst ist; die schrankenlose Unendlichkeit der absoluten Abstraktion oder Allgemeinheit, das reine Denken seiner selbst.

Diejenigen, welche das Denken als ein besonderes, eigentümliches Vermögen, getrennt vom Willen, als einem gleichfalls eigentümlichen Vermögen, betrachten und weiter gar das Denken als dem Willen, besonders dem guten Willen, für nachteilig halten, zeigen sogleich von vornherein,
daß sie gar nichts von der Natur des Willens wissen; eine Bemerkung, die über denselben Gegenstand noch öfters zu machen sein wird.
- Wenn die
eine hier bestimmte Seite des Willens - diese absolute Möglichkeit, von jeder Bestimmung, in der Ich mich finde oder die Ich in mich gesetzt habe, abstrahieren zu können, die Flucht aus allem Inhalte als einer Schranke - es ist, wozu der Wille sich bestimmt oder die für sich von der Vorstellung als die Freiheit festgehalten wird, so ist dies die negative oder die Freiheit des Verstandes.
- Es ist die Freiheit der Leere, welche zur wirklichen Gestalt und zur Leidenschaft erhoben und zwar, bloß theoretisch bleibend, im Religiösen der Fanatismus der indischen reinen Beschauung, aber, zur Wirklichkeit sich wendend, im Politischen wie im Religiösen der Fanatismus der Zertrümmerung aller bestehenden gesellschaftlichen Ordnung und die Hinwegräumung der einer Ordnung verdächtigen Individuen wie die Vernichtung jeder sich wieder hervortun wollenden Organisation wird.
Nur indem er etwas zerstört, hat dieser negative Wille das Gefühl seines Daseins; er meint wohl etwa irgendeinen positiven Zustand zu wollen, z. B. den Zustand allgemeiner Gleichheit oder allgemeinen religiösen Lebens, aber er will in der Tat nicht die positive Wirklichkeit desselben, denn diese führt sogleich irgendeine Ordnung, eine Besonderung sowohl von Einrichtungen als von Individuen herbei; die Besonderung und objektive Bestimmung ist es aber, aus deren Vernichtung dieser negativen Freiheit ihr Selbstbewußtsein hervorgeht. So kann das, was sie zu wollen meint, für sich schon nur eine abstrakte Vorstellung und die Verwirklichung derselben nur die Furie des Zerstörens sein.

[zu § 5]
1. Wille überhaupt.
sich setzen als Allgemeines - Denken Setzen des Allgemeinen überhaupt, Wollen mich als Allgemeines - Ich Gegenstand des Denkens - Ich als Seiendes - Wer sich nicht gedacht hat, ist nicht frei
- Wer nicht frei ist, hat sich nicht gedacht, d. i. nicht so, daß dies sich Denken, dies
Allgemeine zu sein - eben sein Sein sei -

[zu § 5 Anm.]
α) Tier unterläßt dies, jenes aus Furcht, läßt ein anderes in ihm walten - Mensch durch Bestimmung aus sich selbst um eines Zwecks, der der seinige ist - um eines Positiven willen, das er will - Mensch kann sich umbringen -
Tier [hat] negativen Inhalt, - bleibt negativ - eine ihm fremde Bestimmung, an die es sich nur gewöhnt - niedergedrückt ist, untreu seiner Natur -
Mensch, indem er entsagt - um eines Zwecks - gibt dies auf, das er haben möchte
- aber er bleibt er selbst, ungebeugt -
Kann auch willenlos sein, sich zwingen lassen, davon später, inwiefern Zwang -
β) formelle Betrachtung - nicht um eines Zwecks willen und Inhalts willen - vom Inhalt erst später
γ) Freiheit der Leere, die sich fixiert, in diese Abstraktion
allein ihr Sein setzt - Verstandesfreiheit - ist alles Bestimmte - eine Schranke, Beschränkung.
Formal. Schwärmen für eine [?] Bestimmtheit. And.
Erscheinung - für sich isoliert - in Anm. erinnert - Bestimmtheit, Erscheinung, Pein [?] zu bestimmen.

Zusatz.
In diesem Elemente des Willens liegt, daß ich mich von allem losmachen, alle Zwecke aufgeben, von allem abstrahieren kann.
Der Mensch allein kann alles fallen lassen, auch sein Leben: er kann einen Selbstmord begehen; das Tier kann dieses nicht; es bleibt immer nur negativ; in einer ihm fremden Bestimmung, an die es sich nur gewöhnt. Der Mensch ist das reine Denken seiner selbst, und nur denkend ist der Mensch diese Kraft, sich Allgemeinheit zu geben, das heißt alle Besonderheit, alle Bestimmtheit zu verlöschen.
Diese negative Freiheit oder diese Freiheit des Verstandes ist einseitig, aber dies Einseitige enthält immer eine wesentliche Bestimmung in sich: es ist daher nicht wegzuwerfen, aber der Mangel des Verstandes ist, daß er eine einseitige Bestimmung zur einzigen und höchsten erhebt. Geschichtlich kommt diese Form der Freiheit häufig vor. Bei den Indern z. B. wird es für das Höchste gehalten, bloß in dem Wissen seiner einfachen Identität mit sich zu verharren, in diesem leeren Raum seiner Innerlichkeit zu verbleiben, wie das farblose Licht in der reinen Anschauung, und jeder Tätigkeit des Lebens, jedem Zweck, jeder Vorstellung zu entsagen. Auf diese Weise wird der Mensch zu
Brahman: es ist kein Unterschied des endlichen Menschen und des Brahman mehr; jede Differenz ist vielmehr in dieser Allgemeinheit verschwunden. Konkreter erscheint diese Form im tätigen Fanatismus des politischen wie des religiösen Lebens.
Dahin gehört z. B. die Schreckenszeit der Französischen Revolution, in welcher aller Unterschied der Talente, der Autorität aufgehoben werden sollte. Diese Zeit war eine Erzitterung, ein Erbeben, eine Unverträglichkeit gegen jedes Besondere; denn der Fanatismus will ein Abstraktes, keine Gliederung: wo sich Unterschiede hervortun, findet er dieses seiner Unbestimmtheit zuwider und hebt sie auf.
Deswegen hat auch das Volk in der Revolution die Institutionen, die es selbst gemacht hatte, wieder zerstört, weil jede Institution dem abstrakten Selbstbewußtsein der Gleichheit zuwider ist.

§ 6

β) Ebenso ist Ich das Übergehen aus unterschiedsloser Unbestimmtheit zur Unterscheidung, Bestimmen und Setzen einer Bestimmtheit als eines Inhalts und Gegenstands.
- Dieser Inhalt sei nun weiter als durch die Natur gegeben oder aus dem Begriffe des Geistes erzeugt.
Durch dies Setzen seiner selbst als eines
bestimmten tritt Ich in das Dasein überhaupt; - das absolute Moment der Endlichkeit oder Besonderung des Ich.

Dies zweite Moment der Bestimmung ist ebenso Negativität, Aufheben als das erste - es ist nämlich das Aufheben der ersten abstrakten Negativität.
- Wie das Besondere überhaupt im Allgemeinen, so ist deswegen dies zweite Moment im ersten schon enthalten und nur ein
Setzen dessen, was das erste schon an sich ist; - das erste Moment, als erstes für sich nämlich, ist nicht die wahrhafte Unendlichkeit, oder konkrete Allgemeinheit, der Begriff,
- sondern nur ein
Bestimmtes, Einseitiges; nämlich weil es die Abstraktion von aller Bestimmtheit ist, ist es selbst nicht ohne die Bestimmtheit; und als ein Abstraktes, Einseitiges zu sein, macht seine Bestimmtheit, Mangelhaftigkeit und Endlichkeit aus.
- Die Unterscheidung und Bestimmung der zwei angegebenen Momente findet sich in der
Fichteschen Philosophie, ebenso in der Kantischen usf.; nur, um bei der Fichteschen Darstellung stehenzubleiben, ist Ich als das Unbegrenzte (im ersten Satze der Fichteschen Wissenschaftslehre) ganz nur als Positives genommen (so ist es die Allgemeinheit und Identität des Verstandes), so daß dieses abstrakte Ich für sich das Wahre sein soll und daß darum ferner die Beschränkung - das Negative überhaupt, sei es als eine gegebene, äußere Schranke oder als eigene Tätigkeit des Ich - (im zweiten Satze) hinzukommt.
- Die im Allgemeinen oder Identischen, wie im Ich, immanente Negativität aufzufassen, war der weitere Schritt, den die spekulative Philosophie zu machen hatte, - ein Bedürfnis, von welchem diejenigen nichts ahnen, welche den Dualismus der Unendlichkeit und Endlichkeit nicht einmal in der Immanenz und Abstraktion, wie Fichte, auffassen.

[zu § 6]
Etwas - als das Meinige bestimmt.
Hier noch nicht: Ich will Etwas - sondern die
Richtung des Willens auf Etwas - Besonderung - Reflexion,
- Wahl - Beim Wählen vor mir haben, dies und jenes
β)
αα) Ich
will nicht nur, sondern will Etwas, d. i. ein Besonderes- als verschieden von Allgemeinheit
- in Rücksicht der Allgemeinheit -
bestimmen - beschränke mich - dies nachher näher in seinem Gegensatze betrachten
ββ)
Beschränken - Negation - als Mangel - Vortrefflicher das Unbeschränkte - als eine Schranke
- man gebe seine Freiheit auf - steige herab von seiner Höhe - Wie man von Schranken hört, Sehnsucht hinaus - Abstraktion - Die Frage ist, worin die Schranken liegen? - als Sache der
Not, der Endlichkeit.
γγ) Man sage einem Menschen - er soll seinen Willen schrankenlos halten, nicht etwas Bestimmtes wollen - Geld, Haus, dein Wohl, das Glück der Menschen, des Staates - immer ein besonderes - du beschränkst dich - muß[t] beim bloßen, reinen Wollen stehenbleiben, nicht in die
Endlichkeit hereintreten.
Herabwürdigung - Unzufrieden - er soll nichts wollen - 
δδ) er hat Recht - denn eben jene
Abstraktion ist die Schranke
εeεe) das Unbestimmte wie das
Bestimmte - das Unendliche wie das Endliche - Herüber- und Hinübergehen von einer Schranke (aber nur) zur andern - Beides Verstand - Negation dieses Verstandes, selbst unendlich.

Zusatz.
Dieses zweite Moment erscheint als das entgegengesetzte; es ist in seiner allgemeinen Weise aufzufassen:
es gehört zur Freiheit, macht aber nicht die ganze Freiheit aus.
Das Ich geht hier aus unterschiedsloser Unbestimmtheit zur Unterscheidung, zum Setzen einer Bestimmtheit als eines Inhalts und Gegenstandes über. Ich will nicht bloß, sondern ich will
etwas.
Ein Wille, der, wie im vorigen Paragraphen auseinandergesetzt ist, nur das abstrakt Allgemeine will, will
nichts und ist deswegen kein Wille.
Das Besondere, was der Wille will, ist eine Beschränkung, denn der Wille muß, um Wille zu sein, sich überhaupt beschränken. Daß der Wille
etwas will, ist die Schranke, die Negation.
Die Besonderung ist so das, was in der Regel Endlichkeit genannt wird. Gewöhnlich hält die Reflexion das erste Moment, nämlich das Unbestimmte, für das Absolute und Höhere, dagegen das Beschränkte für eine bloße Negation dieser Unbestimmtheit.
Aber diese Unbestimmtheit ist selbst nur eine Negation gegen das Bestimmte, gegen die Endlichkeit: Ich ist diese Einsamkeit und absolute Negation. Der unbestimmte Wille ist insofern ebenso einseitig als der bloß in der Bestimmtheit stehende.

§ 7

γ) Der Wille ist die Einheit dieser beiden Momente; - die in sich reflektierte und dadurch zur Allgemeinheit zurückgeführte Besonderheit; - Einzelheit; die Selbstbestimmung des Ich, in einem sich als das Negative seiner selbst, nämlich als bestimmt, beschränkt zu setzen und bei sich, d. i. in seiner Identität mit sich und Allgemeinheit zu bleiben, und in der Bestimmung, sich nur mit sich selbst zusammenzuschließen.
- Ich bestimmt sich, insofern es die Beziehung der Negativität auf sich selbst ist; als diese
Beziehung auf sich ist es ebenso gleichgültig gegen diese Bestimmtheit, weiß sie als die seinige und ideelle, als eine bloße Möglichkeit, durch die es nicht gebunden ist, sondern in der es nur ist, weil es sich in derselben setzt.
- Dies ist die
Freiheit des Willens, welche seinen Begriff oder Substantialität, seine Schwere so ausmacht wie die Schwere die Substantialität des Körpers.

Jedes Selbstbewußtsein weiß sich als Allgemeines - als die Möglichkeit, von allem Bestimmten zu abstrahieren -, als Besonderes mit einem bestimmten Gegenstande, Inhalt, Zweck.
Diese beiden Momente sind jedoch nur Abstraktionen; das Konkrete und Wahre (und alles Wahre ist konkret) ist die Allgemeinheit, welche zum Gegensatze das Besondere hat, das aber durch seine Reflexion in sich mit dem Allgemeinen ausgeglichen ist.
- Diese Einheit ist die Einzelheit15) , aber sie nicht in ihrer Unmittelbarkeit als Eins, wie die Einzelheit in der Vorstellung ist, sondern nach ihrem Begriffe (Enzykl. der philosoph. Wissenschaften, § 112-114),
- oder diese Einzelheit ist eigentlich nichts anderes als der Begriff selbst. Jene beiden ersten Momente,
daß der Wille von allem abstrahieren könne und daß er
auch bestimmt sei - durch sich oder anderes -,
werden leicht zugegeben und gefaßt, weil sie für sich unwahre und Verstandes-Momente sind;
aber das dritte, das Wahre und Spekulative (und alles Wahre, insofern es begriffen wird, kann nur spekulativ gedacht werden) ist es, in welches einzugehen sich der Verstand weigert, der immer gerade den Begriff das Unbegreifliche nennt. Der Erweis und die nähere Erörterung dieses Innersten der Spekulation, der Unendlichkeit als sich auf sich beziehender Negativität, dieses letzten Quellpunktes aller Tätigkeit, Lebens und Bewußtseins, gehört der
Logik als der rein spekulativen Philosophie an.
- Es kann hier nur noch bemerklich gemacht werden, daß, wenn man so spricht:
der Wille ist allgemein,
der Wille bestimmt sich, man den Willen schon als vorausgesetztes Subjekt oder Substrat ausdrückt,
aber er ist nicht ein Fertiges und Allgemeines vor seinem Bestimmen und vor dem Aufheben und der Idealität dieses Bestimmens, sondern er ist erst Wille als diese sich in sich vermittelnde Tätigkeit und Rückkehr in sich.

[zu § 7]
Jenes beides α) β) heißt Freiheit - sind nur Momente derselben und des Willens
α) Dies dritte [γ] ist nicht Abstraktion, sondern konkret, gesunder Menschenverstand, und Spekulation. Absolute Form - allenthalben und überall - Göttlicher Rhythmus der Welt und Methode des absoluten Erkennens - ein für allemal bemerkt - man hat damit eine große Kenntnis vor der Hand gewonnen
β) was ist spekulativ? - Das Konkrete, Anschauung, gesunder Menschenverstand - Verbildung Reflexion - Philosophie zum gesunden Menschenverstand zurück -
Unmittelbare Einzelheit - Begriff, Einzelheit - wie spekulativ.
Auflösung - α) Besonderung - Unterscheiden - β) Aufheben dieses Unterscheidens - bei sich d. i. identisch
β) Negation ist
an sich, die Unbestimmtheit - Besonderung ist an sich Negation - diese Negation mit sich, Selbstbewußtsein - In der nächsten Betrachtung - Erscheinung - αα) Unbestimmtheit ββ) Bestimmung, erste Negation erscheinend - Reiz des Lebens - Selbstbewußtsein - Gegenwart
α) Inhalt, Interesse - Beschädigung - das Besondere
β) Ich aber nur
darüber - Besonderung nur als negativ, als Schranke -
Oft Frage, wie können sich die Menschen in solchen Beschäftigungen befriedigen?
αaαa) Inhalt positiv, substantiell, aber immer beschränkt
ββ) Präsenz - Selbstbewußtsein
Dies nicht formell, Inhalt in der Tat substantiell. Grade, Stufen in dieser Substantialität.
Allgemeinheit - bin bei mir - durchdringend - durch Subjekt und Objekt hindurch - wahre Allgemeinheit geht hindurch durch abstrakte Allgemeinheit und durch Besonderheit - Subjekt für mich ist Allgemeinheit nur mit gesetzter Negativität -
Schluß - Wille
1. Sich entschließen -
Sich selbst - Einzelheit - sich in Äußeres - Besonderes setzen - oder beschließen - αaαa) noch unbestimmt - Vielfaches, Besonderes; - Diese Unentschiedenheit aufheben
2. Dieses Dritte - ββ ist erst das Wahrhafte so, daß jene Momente selbst es in sich haben - das Allgemeine - Aufheben der Besonderungen - ist ebenso Rückkehr in sich - aber unbestimmte - und das Besondere - Bestimmen - ist ebenso Subjektivität - Aufheben des Abstrakten - das Anderssein gegen Bestimmtheit.
3. Diese Rückkehr des Willens in sich ist das
Formelle - zunächst überhaupt - ein Sein-Sollen - man fühlt sogleich, daß es auf die Natur des Besonderen ankommt - ob Ich in der Tat darin bei sich selbst ist; - Besonderes ist Zweck - es ist wohl mein Zweck formell, aber er kann einen Inhalt haben, der sonst woher mir gegeben, und der verschieden vom Ich ist -

Zusatz.
Das, was wir eigentlich Willen nennen, enthält die beiden vorigen Momente in sich.
Ich ist zuvörderst als solches reine Tätigkeit, das Allgemeine, das bei sich ist; aber dieses Allgemeine bestimmt sich, und insofern ist es nicht mehr bei sich, sondern setzt sich als ein Anderes und hört auf, das Allgemeine zu sein.
Das Dritte ist nun, daß es in seiner Beschränkung, in diesem Anderen bei sich selbst sei, daß, indem es sich bestimmt, es dennoch bei sich bleibe und nicht aufhöre, das Allgemeine festzuhalten:
dieses ist dann der konkrete Begriff der Freiheit, während die beiden vorigen Momente durchaus abstrakt und einseitig befunden worden sind.
Diese Freiheit haben wir aber schon in der Form der Empfindung, z. B. in der Freundschaft und Liebe.
Hier ist man nicht einseitig in sich, sondern man beschränkt sich gern in Beziehung auf ein Anderes, weiß sich aber in dieser Beschränkung als sich selbst. In der Bestimmtheit soll sich der Mensch nicht bestimmt fühlen, sondern indem man das Andere als Anderes betrachtet, hat man darin erst sein Selbstgefühl.
Die Freiheit liegt also weder in der Unbestimmtheit noch in der Bestimmtheit, sondern sie ist beides.
Den Willen, der sich auf ein Dieses lediglich beschränkt, hat der Eigensinnige,
welcher unfrei zu sein vermeint, wenn er
diesen Willen nicht hat.
Der Wille ist aber nicht an ein Beschränktes gebunden, sondern muß weiter gehen, denn die Natur des Willens ist nicht diese Einseitigkeit und Gebundenheit, sondern die Freiheit ist, ein Bestimmtes zu wollen, aber in dieser Bestimmtheit bei sich zu sein und wieder in das Allgemeine zurückzukehren.

§ 8

Das weiter Bestimmte der Besonderung (β. § 6) macht den Unterschied der Formen des Willens aus:
a) insofern die Bestimmtheit der
formelle Gegensatz von Subjektivem und Objektivem als äußerlicher unmittelbarer Existenz ist, so ist dies der formale Wille als Selbstbewußtsein, welcher eine Außenwelt vorfindet und als die in der Bestimmtheit in sich zurückkehrende Einzelheit der Prozeß ist, den subjektiven Zweck durch die Vermittlung der Tätigkeit und eines Mittels in die Objektivität zu übersetzen.
Im Geiste, wie er an und für sich ist, als in welchem die Bestimmtheit schlechthin die
seinige und wahrhafte ist (Enzyklop., § 363), macht das Verhältnis des Bewußtseins nur die Seite der Erscheinung des Willens aus, welche hier nicht mehr für sich in Betrachtung kommt.

[zu § 8]
1. Wille überhaupt. Form von Zweck - für die weitere Abhandlung überflüssig.
Material - Gegebener, vorgefundener Gegenstand, Veränderung, Mittel - Form der
Unmittelbarkeit
- als
Unmittelbarkeit gegen Unmittelbarkeit - sinnliches Dasein.
2.
Bestimmtheit des Willens - Bestimmtheit, Besonderung zunächst überhaupt - jedes ein Besonderes - ohne Unterschied. Rückkehr von Subjektivität und Äußerlichkeit ist hier Vollbringen; - Aufheben des Gegensatzes.
α) Das abstrakt Allgemeine der Tätigkeit des Willens. Tätigkeit des Selbstbewußtseins, wenn der Gegensatz diese Bestimmtheit hat. Sinnliche Weise des Vollbringens
- In allen und jeden Willens-Akten - Vollbringungen des Rechts dasselbe - Besitznahme - Verbrechen - Strafe - Arbeit, Staat - ohnehin Geist an Geist, - Wille an Wille sich wendet. Vollbringen - daß der andere Wille es gelten läßt.
Verhältnis des Bewußtseins setzt diese Seite hinzu - Hier werden betrachtet die Willensbestimmungen - als solche freilich so zu realisieren - aber Bestimmungen - nach ihrer Beschaffenheit und Inhalt - ob subjektiv oder objektiv
- Hier
Gelten α) vernünftig an und für sich, β) in ihrem eigentümlichen Stoffe, Medium, d. i. im subjektiven Willen - insofern dieser entgegen oder noch nicht dem Vernünftigen gemäß ist - Gegensatz nur des allgemeinen vernünftigen und des subjektiven Willens. Gegensatz innerhalb des Willens selbst - nicht des Bewußtseins. Beide Seiten geistig.
- Hier Objektivierung des Willens in
sich - Begriff, Gedanke.
Alle Willensbestimmungen können Zwecke genannt werden, Bestimmungen, die gelten sollen,
- aber es hat kein Interesse, sie so zu betrachten, weil
Inhalt des Zwecks als eines solchen, der noch nicht vollführt ist, - und objektiver Zweck ein und derselbe Inhalt ist.
Was hier ausgeführt werden soll, ist der
Begriff der Freiheit - er der Zweck; seine Vollführung, Objektivierung ist seine Entwicklung, Setzen der Momente - (als Bestimmungen der Freiheit, die in ihm enthalten sind) - Momente, die den Begriff - Objektivierung heißt hier diese Unterscheidung - das eine Mal im Begriff eingeschlossen, das andre Mal auseinandergesetzt -
Gestalt des
Bewußtseins - auch Ehre, Ruhm, Furcht, Hoffnung, Neid - Bewußtsein andere[r] von mir - Essen - wie ist Gegenstand bestimmt, Mangel -

Zusatz.
Die Betrachtung der Bestimmtheit des Willens gehört dem Verstande an und ist zunächst nicht spekulativ. Der Wille ist überhaupt nicht nur im Sinne des Inhalts, sondern auch im Sinne der Form bestimmt. Die Bestimmtheit der Form nach ist der Zweck und die Ausführung des Zweckes: der Zweck ist zunächst nur ein mir Innerliches,
Subjektives, aber er soll auch objektiv werden, den Mangel der bloßen Subjektivität abwerfen. Man kann hier fragen: warum ist er dieser Mangel?
Wenn das, was Mangel hat, nicht zugleich über seinem Mangel steht, so ist der Mangel für dasselbe kein Mangel. Für uns ist das Tier ein Mangelhaftes, für sich nicht. Der Zweck, insofern er nur erst unser ist, ist für uns ein Mangel, denn Freiheit und Wille sind uns Einheit des Subjektiven und Objektiven.
Der Zweck ist also objektiv zu setzen und kommt dadurch nicht in eine neue einseitige Bestimmung,
sondern nur zu seiner Realisation.

§ 9

b) Insofern die Willensbestimmungen die eigenen des Willens, seine in sich reflektierte Besonderung überhaupt sind, sind sie Inhalt. Dieser Inhalt als Inhalt des Willens ist ihm nach der in a) angegebenen Form Zweck, teils innerlicher oder subjektiver in dem vorstellenden Wollen, teils durch die Vermittlung der das Subjektive in die Objektivität übersetzenden Tätigkeit verwirklichter, ausgeführter Zweck. 

[zu § 9]
b. Besonderung als in ihm gesetzt, - sein Inhalt - nach der Seite des Bewußtseins des einzelnen Willens also Zweck. Alle Willensbestimmungen sind insofern Zwecke - hier nur als Bestimmungen.
Auf diesen
besonderen Inhalt kommt es an.
Zunächst formell, oder
überhaupt gesetzt durch den Willen - formelle Freiheit - Naturtriebe - Zorn - auch Ich, tue es, will es, wenn ich vor der Leidenschaft außer mir bin, auch formell mein Wille - Eben Leiden, Passiver Wille, außer sich -
Hier Abscheidung des
wirklichen freien Willens - d. i.
αa) Wille überhaupt, Innere[s] -
β) Wille in seinem Zwecke, seiner Bestimmung,
Äußern, d. i. Bestimmtheit durch und bei sich - sein Inhalt ganz sein

§ 10

Dieser Inhalt oder die unterschiedene Willensbestimmung ist zunächst unmittelbar. So ist der Wille nur an sich frei, oder für uns, oder es ist überhaupt der Wille in seinem Begriffe. Erst indem der Wille sich selbst zum Gegenstande16) hat, ist er für sich, was er an sich ist.

Die Endlichkeit besteht nach dieser Bestimmung darin, daß, was etwas an sich oder seinem Begriffe nach ist, eine von dem verschiedene Existenz oder Erscheinung ist, was es für sich ist; so ist z. B. das abstrakte Außereinander der Natur an sich der Raum, für sich aber die Zeit. Es ist hierüber das Gedoppelte zu bemerken: erstens, daß, weil das Wahre nur die Idee ist, wenn man einen Gegenstand oder Bestimmung, nur wie er an sich oder im Begriffe ist, erfaßt, man ihn noch nicht in seiner Wahrheit hat; alsdann, daß etwas, wie es als Begriff oder an sich ist, gleichfalls existiert und diese Existenz eine eigene Gestalt des Gegenstandes ist (wie vorhin der Raum); die Trennung des Ansich- und Fürsichseins, die im Endlichen vorhanden ist, macht zugleich sein bloßes Dasein oder Erscheinung aus - (wie unmittelbar ein Beispiel am natürlichen Willen und dann [am] formellen Rechte usf. vorkommen wird).
Der Verstand bleibt bei dem bloßen
Ansichsein stehen und nennt so die Freiheit nach diesem Ansichsein ein Vermögen, wie sie denn so in der Tat nur die Möglichkeit ist. Aber er sieht diese Bestimmung als absolute und perennierende an und nimmt ihre Beziehung auf das, was sie will, überhaupt auf ihre Realität, nur für eine Anwendung auf einen gegebenen Stoff an, die nicht zum Wesen der Freiheit selbst gehöre; er hat es auf diese Weise nur mit dem Abstraktum, nicht mit ihrer Idee und Wahrheit zu tun.

[zu § 10]
Unmittelbarer Wille - Wille an sich - in seinem Begriff nur ist unmittelbar. Dies eine höchst wichtige spekulative Bemerkung - das Wahre nur durch die Bewegung - seines Andersseins - und in sich Zurückgekehrtseins - und dieser unmittelbare Wille ist selbst das Anderssein des Willens.
Ist Subjektivität des Begriffs - (diese Reflexion macht ihn zum Unmittelbaren) ist
Erster Wille, darum unmittelbar - noch nicht weitergegangen. Aber es ist eben selbst im Begriffe, daß der Wille sei - das Reflektierende, über sich Hinausgehende und dies sein Anderssein Aufhebende.
Wie früher: das Unbeschränkte ist das Abstrakte, eben es selbst ist beschränkt, die Eins der Beschr[änkung] - denn zum Bes[chränken] gehören zwei, -
Unmittelbar
α) dem bloß
Vermittelten überhaupt gegenüber, d. i. dem Relativen - Bezüglichen - Kontrakt - Eigentum -
β) dem Ideellen - das Vermittelnde als Aufgehobenes gesetzt -
§ 10. Was ist
wahrhafter Wille; freier Wille, der sich zum Gegenstande hat - seine Freiheit - nur sie will - sie als sein Dasein - z. B. eben im Recht -

Zusatz.
Der Wille, der bloß dem Begriffe nach Wille ist, ist an sich frei, aber auch zugleich unfrei, denn wahrhaft frei wäre er erst als wahrhaft bestimmter Inhalt; dann ist er für sich frei, hat die Freiheit zum Gegenstande, ist die Freiheit. Was nur erst nach seinem Begriffe ist, was an sich bloß ist, ist nur unmittelbar, nur natürlich. Dies ist uns auch in der Vorstellung bekannt. Das Kind ist
an sich Mensch, hat erst an sich Vernunft, ist erst Möglichkeit der Vernunft und der Freiheit und ist nur so dem Begriff nach frei.
Was nun so erst an sich ist, ist nicht in seiner Wirklichkeit. Der Mensch, der
an sich vernünftig ist, muß sich durch die Produktion seiner selbst durcharbeiten durch das Hinausgehen aus sich, aber ebenso durch das Hineinbilden in sich, daß er es auch für sich werde.

§ 11

Der nur erst an sich freie Wille ist der unmittelbare oder natürliche Wille. Die Bestimmungen des Unterschieds, welchen der sich selbst bestimmende Begriff im Willen setzt, erscheinen im unmittelbaren Willen als ein unmittelbar vorhandener Inhalt - es sind die Triebe, Begierden, Neigungen, durch die sich der Wille von Natur bestimmt findet. Dieser Inhalt nebst dessen entwickelten Bestimmungen kommt zwar von der Vernünftigkeit des Willens her und ist so an sich vernünftig, aber in solche Form der Unmittelbarkeit ausgelassen, ist er noch nicht in Form der Vernünftigkeit. Dieser Inhalt ist zwar für mich der meinige überhaupt; diese Form und jener Inhalt sind aber noch verschieden, - der Wille ist so in sich endlicher Wille.

Die empirische Psychologie erzählt und beschreibt diese Triebe und Neigungen und die sich darauf gründenden Bedürfnisse, wie sie dieselben in der Erfahrung vorfindet oder vorzufinden vermeint, und sucht auf die gewöhnliche Weise diesen gegebenen Stoff zu klassifizieren. Was das Objektive dieser Triebe und wie dasselbe in seiner Wahrheit ohne die Form der Unvernünftigkeit, in der es Trieb ist, und wie es zugleich in seiner Existenz gestaltet ist, davon unten.

[zu § 11 ]
Ich finde mich so und so bestimmt; - habe diese Triebe - auch physische Bedürfnisse, Essen und Trinken - Muß, Notwendigkeit wie das Tier -
Ob
sinnliche Triebe, nur auf Empfinden - oder geistiger Natur - Mitleid, - Ehre, Ruhm -
Inhalt der Triebe und Neigungen kommt nachher als Pflichten und Rechte vor - Pflichten für das Subjekt, Rechte an und für sich - Ihr Inhalt macht sich geltend. 
Triebe freilich die wesentlich äußere [?] Form des Individ[uums als] Bewußts[ein].
Ich verschieden von der Bestimmtheit dieser Triebe - sie natürlich - bestimmt, erscheinen jeder als selbständig - auch.

Zusatz.
Triebe, Begierden, Neigungen hat auch das Tier, aber das Tier hat keinen Willen und muß dem Triebe gehorchen, wenn nichts Äußeres es abhält. Der Mensch steht aber als das ganz Unbestimmte über den Trieben und kann sie als die seinigen bestimmen und setzen. Der Trieb ist in der Natur, aber daß ich ihn in dieses Ich setze, hängt von meinem Willen ab, der sich also darauf, daß er in der Natur liegt, nicht berufen kann.

§ 12

Das System dieses Inhalts, wie es sich im Willen unmittelbar vorfindet, ist nur als eine Menge und Mannigfaltigkeit von Trieben, deren jeder der meinige überhaupt neben andern und zugleich ein Allgemeines und Unbestimmtes ist, das vielerlei Gegenstände und Weisen der Befriedigung hat. . daß der Wille sich in dieser gedoppelten Unbestimmtheit die Form der Einzelheit gibt (§ 7), ist er beschließend, und nur als beschließender Wille überhaupt ist er wirklicher Wille.

Statt etwas beschließen, d. h. die Unbestimmtheit, in welcher der eine sowohl als der andere Inhalt zunächst nur ein möglicher ist, aufheben, hat unsere Sprache auch den Ausdruck: sich entschließen, indem die Unbestimmtheit des Willens selbst, als das Neutrale, aber unendlich befruchtete, der Urkeim alles Daseins, in sich die Bestimmungen und Zwecke enthält und sie nur aus sich hervorbringt.

[zu § 12/13]
Wille ist formell - sein Inhalt nicht die Freiheit - s. § 13. Mannigfaltigkeit des Besonderen.
Hier wiederholt - von oben - schon gehabt - Beschließen - weil hier erst näherer bestimmter Inhalt - Trieb, Neigung ist Zweck durch meinen Willen; das Entschließen, Beschließen gehört dazu.
Einzelheit - unmittelbare Subjektivität ausschließend. 
§ 13. unmittelbarer Wille - Rückkehr in sich, Subjektivität ist unmittelbare Einzelheit dieses Individuums, - abstr[akte] Negativität - ausschließend - nicht ideell, in mir selbst -

§ 13

Durch das Beschließen setzt der Wille sich als Willen eines bestimmten Individuums und als sich hinaus gegen Anderes unterscheidenden. Außer dieser Endlichkeit als Bewußtsein (§ 8) ist der unmittelbare Wille aber um des Unterschieds seiner Form und seines Inhalts (§ 11) willen formell, es kommt ihm nur das abstrakte Beschließen als solches zu, und der Inhalt ist noch nicht der Inhalt und das Werk seiner Freiheit.

Der Intelligenz als denkend bleibt der Gegenstand und Inhalt Allgemeines, sie selbst verhält sich als allgemeine Tätigkeit. Im Willen hat das Allgemeine zugleich wesentlich die Bedeutung des Meinigen, als Einzelheit, und im unmittelbaren, d. i. formellen Willen als der abstrakten, noch nicht mit seiner freien Allgemeinheit erfüllten Einzelheit. Im Willen beginnt daher die eigene Endlichkeit der Intelligenz, und nur dadurch, daß der Wille sich zum Denken wieder erhebt und seinen Zwecken die immanente Allgemeinheit gibt, hebt er den Unterschied der Form und des Inhalts auf und macht sich zum objektiven, unendlichen Willen. Diejenigen verstehen daher wenig von der Natur des Denkens und Wollens, welche meinen, im Willen überhaupt sei der Mensch unendlich, im Denken aber sei er oder gar die Vernunft beschränkt. Insofern Denken und Wollen noch unterschieden sind, ist vielmehr das Umgekehrte das Wahre, und die denkende Vernunft ist als Wille dies, sich zur Endlichkeit zu entschließen.

Zusatz.
Ein Wille, der nichts beschließt, ist kein wirklicher Wille; der Charakterlose kommt nie zum Beschließen. Der Grund des Zauderns kann auch in einer Zärtlichkeit des Gemüts liegen, welches weiß, daß im Bestimmen es sich mit der Endlichkeit einläßt, sich eine Schranke setzt und die Unendlichkeit aufgibt: es  will aber nicht der Totalität entsagen, die es beabsichtigt. Ein solches Gemüt ist ein totes, wenn es auch ein schönes sein will. Wer Großes will, sagt Goethe, muß sich beschränken können. Durch das Beschließen allein tritt der Mensch in die Wirklichkeit, wie sauer es ihm auch wird, denn die Trägheit will aus dem Brüten in sich nicht herausgehen, in der sie sich eine allgemeine Möglichkeit beibehält. Aber Möglichkeit ist noch nicht Wirklichkeit. Der Wille, der seiner sicher ist, verliert sich darum im Bestimmten noch nicht.

§ 14

Der endliche Wille, als nur nach der Seite der Form sich in sich reflektierendes und bei sich selbst seiendes unendliches Ich (§ 5), steht über dem Inhalt, den unterschiedenen Trieben, sowie über den weiteren einzelnen Arten ihrer Verwirklichung und Befriedigung, wie es zugleich, als nur formell unendliches, an diesen Inhalt, als die Bestimmungen seiner Natur und seiner äußeren Wirklichkeit, jedoch als unbestimmtes nicht an diesen oder jenen Inhalt, gebunden ist (§ 6, 11). Derselbe ist insofern für die Reflexion des Ich in sich nur ein Möglicher, als der meinige zu sein oder auch nicht, und Ich die Möglichkeit, mich zu diesem oder einem andern zu bestimmen, - unter diesen für dasselbe nach dieser Seite äußeren Bestimmungen zu wählen.

[zu § 14]
Tätigkeit und Weise des Willens. Einsicht, nicht Magnet oder Trieb eines wilden Tiers.
Kann sich nicht in abs[oluter] Unmittelbarkeit der Form und des Inhalts halten - sondern Trennung.
Inhalt abhängig - ist nur vermittels des Willens mein Inhalt.
Formelle Vermittlung liegt sogleich im Willen. Der Inhalt ist der Meinige, weil ich ihn will,
- Näheres, was in diesem, Wollen liegt - Nicht 2 Besondere in dieser Trennung; das eine ist das Allgemeine, Ich - das andere das Besondere -
1. Allgemeinheit, Ich - 2. Besonderheit, Bestimmtheit.
Weg des Hinausgehens - zunächst nur Beziehung auf die Allgemeinheit.

 

Einleitung:
Philosophie des Rechts

Vorrede

§ 2
§ 3
§ 4
§ 5 - § 14
§ 15 - § 32
Recht  § 33  Einteilung

Georg
Wilhelm Friedrich
Hegel
Grundlinien der Philosophie des Rechts

Übersicht

Das Recht in der Philosophie des Geistes 
Zweite Abteilung:
Der objektive Geist
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