b. Der praktische Geist
§ 469
Der Geist als Wille weiß sich als sich in sich beschließend und sich aus sich erfüllend. Dies erfüllte Fürsichsein oder Einzelheit macht die Seite der Existenz oder Realität von der Idee des Geistes aus; als Wille tritt der Geist in Wirklichkeit, als Wissen ist er in dem Boden der Allgemeinheit des Begriffs. - Als sich selbst den Inhalt gebend, ist der Wille bei sich, frei überhaupt; dies ist sein bestimmter Begriff. - Seine Endlichkeit besteht in dessen Formalismus, daß sein durch sich Erfülltsein die abstrakte Bestimmtheit, die seinige überhaupt, mit der entwickelten Vernunft nicht identifiziert ist. Die Bestimmung des an sich seienden Willens ist, die Freiheit in dem formellen Willen zur Existenz zu bringen, und damit der Zweck des letzteren, sich mit seinem Begriffe zu erfüllen, d. i. die Freiheit zu seiner Bestimmtheit, zu seinem Inhalte und Zwecke wie zu seinem Dasein zu machen. Dieser Begriff, die Freiheit, ist wesentlich nur als Denken; der Weg des Willens, sich zum objektiven Geiste zu machen, ist, sich zum denkenden Willen zu erheben, - sich den Inhalt zu geben, den er nur als sich denkender haben kann.
Die wahre Freiheit ist als Sittlichkeit dies, daß der Wille nicht subjektive[n], d. i. eigensüchtige[n], sondern allgemeinen Inhalt zu seinen Zwecken hat; solcher Inhalt ist aber nur im Denken und durchs Denken; es ist nichts geringeres als absurd, aus der Sittlichkeit, Religiosität, Rechtlichkeit usf. das Denken ausschließen zu wollen.
Zusatz. Die Intelligenz hat sich uns als der aus dem Objekte in sich gehende, in ihm sich erinnernde und seine Innerlichkeit für das Objektive erkennende Geist erwiesen. Umgekehrt geht nun der Wille auf die Objektivierung seiner noch mit der Form der Subjektivität behafteten Innerlichkeit aus. Wir haben diese Äußerlichmachung jedoch hier, in der Sphäre des subjektiven Geistes, nur bis zu dem Punkte zu verfolgen, wo die wollende Intelligenz zum objektiven Geiste wird, d. h. bis dahin, wo das Produkt des Willens aufhört, bloß der Genuß zu sein, und anfängt, Tat und Handlung zu werden. Der Entwicklungsgang des praktischen Geistes ist nun im allgemeinen folgender. Zunächst erscheint der Wille in der Form der Unmittelbarkeit; er hat sich noch nicht als frei und objektiv bestimmende Intelligenz gesetzt, sondern findet sich nur als solches objektives Bestimmen. So ist er α) praktisches Gefühl, hat einen einzelnen Inhalt und ist selbst unmittelbar einzelner, subjektiver Wille, der sich zwar wie soeben gesagt, als objektiv bestimmend fühlt, aber des von der Form der Subjektivität befreiten, wahrhaft objektiven, an und für sich allgemeinen Inhalts noch entbehrt. Deshalb ist der Wille zunächst nur an sich oder seinem Begriffe nach frei. Zur Idee der Freiheit gehört dagegen, daß der Wille seinen Begriff, die Freiheit selber, zu seinem Inhalte oder Zwecke macht. Wenn er dies tut wird er objektiver Geist, baut sich eine Welt seiner Freiheit auf und gibt somit seinem wahrhaften Inhalte ein selbständiges Dasein. Zu diesem Ziele gelangt aber der Wille nur dadurch, daß er seine Einzelheit abarbeitet, daß er seine in dieser nur an sich seiende Allgemeinheit zum an und für sich allgemeinen Inhalte entwickelt. Den nächsten Schritt auf diesem Wege tut der Wille, indem er β) als Trieb dazu fortgeht, die im Gefühl nur gegebene Übereinstimmung seiner innerlichen Bestimmtheit mit der Objektivität zu einer solchen zu machen, die erst durch ihn gesetzt werden soll. Das Weitere besteht γ) darin, daß die besonderen Triebe einem Allgemeinen, der Glückseligkeit, untergeordnet werden. Da dies Allgemeine aber nur eine Reflexions-Allgemeinheit ist, so bleibt dasselbe etwas dem Besonderen der Triebe Äußerliches und wird nur durch den ganz abstrakt einzelnen Willen, durch die Willkür, auf jenes Besondere bezogen. Sowohl das unbestimmte Allgemeine der Glückseligkeit wie die unmittelbare Besonderheit der Triebe und die abstrakte Einzelheit der Willkür sind in ihrer gegenseitigen Äußerlichkeit etwas Unwahres und gehen deshalb in den das konkret Allgemeine, den Begriff der Freiheit wollenden Willen zusammen, welcher, wie schon bemerkt, das Ziel der Entwicklung des praktischen Geistes bildet.
§ 470
Der praktische Geist enthält zunächst als formeller oder unmittelbarer Wille ein gedoppeltes Sollen, 1. in dem Gegensatze der aus ihm gesetzten Bestimmtheit gegen das damit wieder eintretende unmittelbare Bestimmtsein, gegen sein Dasein und Zustand, was im Bewußtsein sich zugleich zum Verhältnisse gegen äußere Objekte entwickelt. 2. Jene erste Selbstbestimmung ist als selbst unmittelbare zunächst nicht in die Allgemeinheit des Denkens erhoben, welche daher an sich das Sollen gegen jene sowohl der Form nach ausmacht, als dem Inhalte nach ausmachen kann; - ein Gegensatz, der zunächst nur für uns ist.
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