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Vorlesungen über die Philosophie der Religion

 

1. Der allgemeine Begriff dieser Sphäre

a) Die Grundbestimmung ist die Subjektivität als die sich selbst bestimmende Macht.
 
Diese Subjektivität und weise Macht sahen wir bereits als den Einen, der in sich noch unbestimmt ist und dessen Zweck daher in seiner Realität der allerbeschränkteste wird.
Die nächste Stufe ist nun, daß diese Subjektivität, diese weise Macht oder mächtige Weisheit sich in sich besondert.
Diese Stufe ist eben damit einerseits das Herabsetzen der Allgemeinheit, der abstrakten Einzelheit und der unendlichen Macht zur Beschränkung in einen Kreis von Besonderheit; andererseits ist aber zugleich damit verbunden eine Erhebung der beschränkten Einzelheit des realen Zwecks der Allgemeinheit entgegen.
In dem Besonderen, was sich hier zeigt, ist beides.
Also dies ist die allgemeine Bestimmung.
Dann haben wir zu betrachten, daß einerseits der bestimmte Begriff, der Inhalt der sich selbst bestimmenden Macht, der ein besonderer ist (denn er ist im Element der Subjektivität), sich in sich subjektiviert;
es sind besondere Zwecke, sie subjektivieren sich zunächst für sich und geben einen Kreis von einer Menge eigener göttlicher Subjekte.
Die Subjektivität als Zweck ist die Selbstbestimmung, und somit hat sie die Besonderung an ihr, und zwar die Besonderung als solche, als eine Welt daseiender Unterschiede,
welche als göttliche Gestaltungen sind.
Die Subjektivität in der Religion der Erhabenheit hat schon einen bestimmten Zweck, die Familie, das Volk.
Aber dieser Zweck wird nur erfüllt, insofern der Dienst des Herrn nicht versäumt wird.
Durch diese Forderung, welche die Aufhebung des subjektiven Geistes für den bestimmten Zweck ist, wird derselbe ein allgemeiner. Wenn also einerseits durch das Auseinanderschlagen der einen Subjektivität in eine Vielheit der Zwecke die Subjektivität zur Besonderheit herabgesetzt wird, so ist andererseits die Besonderheit der Allgemeinheit entgegengehoben, und diese Unterschiede werden dadurch hier göttliche, allgemeine Unterschiede.
Diese Besonderheit der Zwecke ist so das Zusammenkommen der abstrakten Allgemeinheit und Einzelheit des Zweckes, ihre schöne Mitte.
Diese Besonderheit macht also den Inhalt der allgemeinen Subjektivität aus, und insofern er in dies Element gesetzt ist, subjektiviert er sich selbst zum Subjekt.
Es tritt damit reale Sittlichkeit ein; denn das Göttliche, in die bestimmten Verhältnisse des wirklichen Geistes eindringend, sich bestimmend nach der substantiellen Einheit, ist das Sittliche.
Damit ist auch die reale Freiheit der Subjektivität gesetzt, denn der bestimmte Inhalt ist dem endlichen Selbstbewußtsein gemeinschaftlich mit seinem Gotte; sein Gott hört auf, ein Jenseits zu sein, und hat bestimmten Inhalt, der nach seiner bestimmten Seite in die Wesentlichkeit gehoben und durch das Aufheben der unmittelbaren Einzelheit ein wesentlicher Inhalt geworden ist.

Was also den Gehalt als solchen, den Inhalt betrifft, so ist die substantielle Grundlage,
wie im Zusammenhang aufgezeigt worden ist, die Vernünftigkeit überhaupt, die Freiheit des Geistes,
die wesentliche Freiheit. Diese Freiheit ist nicht Willkür, muß von derselben wohl unterschieden werden;
sie ist die wesentliche Freiheit, die Freiheit, die sich in ihren Bestimmungen selbst bestimmt.
Indem die Freiheit als sich selbst bestimmend die Grundlage dieses Verhältnisses ist, so ist dies die konkrete Vernünftigkeit, welche wesentlich sittliche Prinzipien enthält.
Daß die Freiheit dies ist, nichts zu wollen als sich, nichts zu wollen als die Freiheit, daß dies das Sittliche ist, daraus die sittlichen Bestimmungen sich ergeben, nämlich das Formelle des Sichselbstbestimmens in den Inhalt umschlägt, das kann hier nicht näher ausgeführt werden.

Indem die Sittlichkeit die wesentliche Grundlage ausmacht, ist dies jedoch noch die erste, die Sittlichkeit in ihrer Unmittelbarkeit. Es ist diese Vernünftigkeit, wie [sie eine] ganz allgemeine, so noch in ihrer substantiellen Form. Die Vernünftigkeit ist noch nicht als ein Subjekt, hat sich aus dieser gediegenen Einheit, in welcher sie Sittlichkeit ist, noch nicht zur Einheit des Subjekts erhoben oder sich in sich vertieft.

Die absolute Notwendigkeit und die geistige, menschliche Gestalt sind noch unterschieden.
Es ist ins Allgemeine zwar die Bestimmtheit gesetzt;
diese Bestimmtheit ist aber einerseits abstrakt, andererseits frei entlassen zu mannigfaltiger Bestimmtheit und noch nicht in jene Einheit zurückgenommen.
Daß sie dies würde, dazu gehörte, daß die Bestimmtheit zum unendlichen Gegensatze
(wie in der Religion der Erhabenheit) zugleich ins Unendliche gesteigert wäre,
denn nur auf diesem Extreme ist er zugleich fähig, an ihm selbst zur Einheit zu werden.
Der Götterkreis der Gestaltung müßte selbst in die Notwendigkeit
als in ein Pantheon aufgenommen werden.
Dies aber vermag er nur und dessen ist er nur würdig, indem seine Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit zum einfachen Unterschiede sich verallgemeinert; so erst ist er jenem Elemente angemessen und unmittelbar dann identisch an ihm selbst. Die Geister müssen als der Geist gefaßt werden, so daß der Geist ihre allgemeine Natur, für sich herausgehoben ist.

b) Weil die Einheit der Notwendigkeit noch nicht zum letzten Punkte der unendlichen Subjektivität zurückgeführt ist, so erscheinen die geistigen, wesentlich sittlichen Bestimmungen als Außereinander;

es ist der gehaltvollste Inhalt, aber als Außereinander.

Es ist zu unterscheiden die Sittlichkeit überhaupt und die griechische Moralität und Sittlichkeit, die Subjektivität des Sittlichen, die sich in sich Rechenschaft zu geben weiß, den Vorsatz, die Absicht, den Zweck hat des Sittlichen. Die Sittlichkeit ist hier noch das substantielle Sein, das wahrhafte Sein des Sittlichen, aber noch nicht das Wissen desselben.
Dies ist im objektiven Gehalt so, daß, weil noch nicht eine Subjektivität, diese Reflexion-in-sich vorhanden ist, um dieser Bestimmung willen der sittliche Inhalt auseinanderfällt, dessen Grundlage die πpάη ausmachen, die wesentlich geistigen Mächte, die allgemeinen Mächte des sittlichen  Lebens, vornehmlich praktisches Leben, Staatsleben, außerdem Gerechtigkeit, Tapferkeit, Familie, Eid, Ackerbau, Wissenschaft usw.

Damit, daß das Sittliche in diese seine besonderen Bestimmungen auseinanderfällt, ist das andere Auseinanderfallen verbunden, daß diesen geistigen Mächten gegenüber auch das Natürliche auftritt.
Die Bestimmung der Unmittelbarkeit, die zur Folge hat dies Zerfallen, enthält die Bestimmung, daß gegenüber die natürlichen Mächte treten, der Himmel, die Erde, Flüsse, Zeiteinteilung.

c) Die letzte Bestimmtheit ist endlich die des Gegensatzes des wesentlichen Selbstbewußtseins gegen das endliche Selbstbewußtsein, des wesentlichen Geistes gegen den endlichen. In dieser Bestimmtheit tritt die Form der natürlichen Gestalt der Subjektivität ein; die natürliche Gestalt wird von dem endlichen Selbstbewußtsein in die Göttlichkeit eingebildet, und diese steht nun dem Selbstbewußtsein gegenüber.

 

Vorlesungen über die Philosophie der Religion Inhalt

C. Einteilung

I. Die Religion der Erhabenheit


1. Die allgemeine Bestimmung des Begriffs
2. Die konkrete Vorstellung

a. Die Bestimmung der göttlichen Besonderung
b. Die Form der Welt
c. Der Zweck Gottes mit der Welt

3. Der Kultus
Übergang zur folgenden Stufe


II. Die Religion der Schönheit


1. Der allgemeine Begriff dieser Sphäre

2. Die Gestalt des Göttlichen

a. Der Kampf des Geistigen und Natürlichen
b. Die gestaltlose Notwendigkeit
c. Die gesetzte Notwendigkeit oder die besonderen Götter, deren Erscheinung und Gestalt
 
α. Die Zufälligkeit der Gestaltung
 
β. Die Erscheinung und Auffassung des Göttlichen
 
γ. Die schöne Gestalt der göttlichen Mächte


3. Der Kultus

a. Die Gesinnung
b. Der Kultus als Dienst
c. Der Gottesdienst der Versöhnung


III. Die Religion der Zweckmäßigkeit oder des Verstandes

1. Begriff dieser Stufe
2. Diese Religion als die römische
3. Der Kultus


Dritter Teil. Die absolute Religion
 

Schönheit

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