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Vorlesungen über die Philosophie der Religion

 

1. Die allgemeine Bestimmung des Begriffs

Das Absolute, Gott, ist bestimmt als die eine Subjektivität, reine Subjektivität, eben damit in sich allgemeine; oder umgekehrt: diese Subjektivität, die in sich die allgemeine ist, ist schlechthin nur eine.
Es ist die Einheit Gottes, daß das Bewußtsein von Gott als Einem ist.
Es ist nicht darum zu tun, daß an sich die Einheit aufgezeigt werde, daß die Einheit zugrunde liege,
wie in der indisch-chinesischen Religion; denn da ist Gott nicht als unendliche Subjektivität gesetzt, wenn seine Einheit nur an sich ist, und sie wird nicht gewußt, ist nicht fürs Bewußtsein als Subjektivität.
Gott ist jetzt vielmehr gewußt als Einer, nicht als Eines wie im Pantheismus. Es verschwindet so die unmittelbar natürliche Weise, wie sie noch in der parsischen Religion als Licht gesetzt ist.
Die Religion ist als die des Geistes, aber nur in ihrer Grundlage, nur auf ihrem eigentümlichen Boden, dem des Gedankens, gesetzt. Diese Einheit Gottes enthält in sich eine, damit absolute Macht, und in dieser ist alle Äußerlichkeit, damit die Sinnlichkeit, sinnliche Gestaltung, Bild aufgehoben.
Gott ist hier gestaltlos: nicht nach äußerlicher sinnlicher Gestalt; bildlos: er ist nicht für die sinnliche Vorstellung, sondern er ist nur für den Gedanken.
Die unendliche Subjektivität ist die Subjektivität, die denkend ist,
und als denkend ist sie nur für das Denken.

a) Gott ist bestimmt als absolute Macht, die Weisheit ist.
Die Macht als Weisheit ist zuerst in sich reflektiert als Subjekt;
diese Reflexion in sich, diese Selbstbestimmung der Macht ist die ganz abstrakte, allgemeine Selbstbestimmung, die sich in sich noch nicht besondert; die Bestimmtheit ist nur Bestimmtheit überhaupt. Diese in sich ununterschiedene Subjektivität macht, daß Gott bestimmt ist als Einer.
Alle Besonderung ist darin untergegangen. Darin liegt, daß die natürlichen Dinge, die Bestimmten, als Welt Besonderten nicht mehr für sich gelten in ihrer Unmittelbarkeit. Die Selbständigkeit ist nur Einer, alles andere ist nur Gesetztes, ein von dem Einen Abgehaltenes; denn der Eine ist abstrakte Subjektivität, und alles andere ist unselbständig gegen ihn.

b) Das Weitere ist die Bestimmung seines Zwecks. Einerseits ist er selbst sich der Zweck; er ist Weisheit. Von dieser Bestimmung ist zunächst gefordert, daß sie der Macht gleich sei.
Aber er ist sich nur allgemeiner Zweck, oder die Weisheit ist nur abstrakt, heißt nur Weisheit.

c) Aber die Bestimmtheit muß nicht nur im Begriff bleiben, sondern auch Form der Realität erhalten;
diese Form ist erst die unmittelbare.
Der Zweck Gottes ist nämlich nur die erste Realität und daher ganz einzelner Zweck.
Das Weitere ist, daß der Zweck, die Bestimmtheit an ihrer Seite erhoben wird in die konkrete Allgemeinheit. Wir haben wohl hier reine Subjektivität auf einer Seite, aber die Bestimmtheit ist ihr noch nicht gleich.
Dieser erste Zweck ist also beschränkt, aber es ist der Mensch, das Selbstbewußtsein der Boden.
Der Zweck muß als göttlicher Zweck in sich und an sich allgemein sein, die Allgemeinheit in sich enthalten. Der Zweck ist so nur menschlich und noch natürlich die Familie, die sich zur Nation erweitert.
Eine bestimmte Nation wird hier Zweck der Weisheit.

Uns erscheint es geläufig, nicht auffallend und wichtig, daß Gott so als Einer bestimmt ist, weil wir an diese Vorstellung gewöhnt sind. Sie ist auch formell, aber unendlich wichtig, und es ist nicht zu verwundern, daß das jüdische Volk sich dies so hoch angerechnet hat; denn daß Gott Einer ist, ist die Wurzel der Subjektivität, der intellektuellen Welt, der Weg zur Wahrheit. Es liegt darin die Bestimmung der absoluten Wahrheit, doch ist es noch nicht die Wahrheit als Wahrheit, denn dazu gehört Entwicklung;
aber es ist der Anfang der Wahrheit und das formelle Prinzip der absoluten Übereinstimmung mit sich selbst. Der Eine ist reine Macht; alles Besondere ist darin als negativ gesetzt, als ihm als solchem nicht angehörig, als seiner unangemessen, unwürdig. In der Naturreligion haben wir die Seite der Bestimmung gesehen als natürliche Existenz, als Licht usf., dies Selbstbewußtsein in dieser vielfachen Weise.
In der unendlichen Macht ist dagegen alle diese Äußerlichkeit vernichtet.
Es ist also ein gestalt- und bildloses Wesen, für das Andere nicht auf natürliche Weise, sondern nur für den Gedanken, den Geist.
Diese Bestimmung des Einen ist diese formelle Einheitsbestimmung, die der Grund ist, Gott als Geist zu fassen, und für das Selbstbewußtsein ist sie die Wurzel seines konkreten, wahrhaften Inhalts.

Aber zunächst auch nur die Wurzel. Denn nicht darauf kommt es an, wieviel dem Einen geistige Prädikate zugeschrieben werden (wie z. B. Weisheit, Güte, Barmherzigkeit), sondern was er tut und wirklich ist; auf die Seite der wirklichen Bestimmung und der Realität kommt es an. Es muß also unterschieden werden, ob das Tun die Weise des Geistes ausdrückt.
Ist die Tätigkeit noch nicht von der Art, daß sie die Natur des Geistes entwickelt, so gilt das Subjekt wohl für die Vorstellung als Geist, aber es ist noch nicht selbst wahrhaft Geist.
Die Grundbestimmung der Tätigkeit ist aber hier erst die Macht, welche nicht gestaltend,
so daß die Realität ihre eigene sei, sondern wesentlich noch negatives Verhalten ist.

 

 

 

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