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G.W.F.Hegel                                                                                                                hegeleliforp03Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse

 

α. Qualitatives Urteil

§ 172

Das unmittelbare Urteil ist das Urteil des Daseins; das Subjekt in einer Allgemeinheit, als seinem Prädikate, gesetzt, welches eine unmittelbare (somit sinnliche) Qualität ist.
1. Positives Urteil: das Einzelne ist ein Besonderes.
Aber das Einzelne ist nicht ein Besonderes; näher, solche einzelne Qualität entspricht der konkreten Natur des Subjekts nicht;
2. negatives Urteil.

Es ist eines der wesentlichsten logischen Vorurteile, daß solche qualitative Urteile wie "die Rose ist rot" oder "ist nicht rot" Wahrheit enthalten können.
Richtig können sie sein, d. i. in dem beschränkten Kreise der Wahrnehmung, des endlichen Vorstellens und Denkens; dies hängt von dem Inhalte ab, der ebenso ein endlicher, für sich unwahrer ist. Aber die Wahrheit beruht nur auf der Form, d. i. dem gesetzten Begriffe und der ihm entsprechenden Realität; solche Wahrheit aber ist im qualitativen Urteile nicht vorhanden.

Zusatz.
Richtigkeit und Wahrheit werden im gemeinen Leben sehr häufig als gleichbedeutend betrachtet,
und demgemäß wird oft von der Wahrheit eines Inhalts gesprochen, wo es sich um die bloße Richtigkeit handelt. Diese betrifft überhaupt nur die formelle Übereinstimmung unserer Vorstellung mit ihrem Inhalt, wie dieser Inhalt auch sonst beschaffen sein mag.
Dahingegen besteht die Wahrheit in der Übereinstimmung des Gegenstandes mit sich selbst, d. h. mit seinem Begriff. Es mag immerhin richtig sein, daß jemand krank ist oder daß jemand gestohlen hat; solcher Inhalt ist aber nicht wahr, denn ein kranker Leib ist nicht in Übereinstimmung mit dem Begriff des Lebens, und ebenso ist der Diebstahl eine Handlung, welche dem Begriff des menschlichen Tuns nicht entspricht.
Aus diesen Beispielen ist zu entnehmen, daß ein unmittelbares Urteil, in welchem von einem unmittelbar Einzelnen eine abstrakte Qualität ausgesagt wird, wie richtig dieselbe auch sein mag, doch keine Wahrheit enthalten kann, da Subjekt und Prädikat in demselben nicht in dem Verhältnis von Realität und Begriff zueinander stehen.
- Weiter besteht dann die Unwahrheit des unmittelbaren Urteils darin, daß dessen Form und Inhalt einander nicht entsprechen. Wenn wir sagen: "diese Rose ist rot", so liegt in der Kopula "ist", daß Subjekt und Prädikat miteinander übereinstimmen.
Nun ist aber die Rose als ein Konkretes nicht bloß rot, sondern sie duftet auch, hat eine bestimmte Form und vielerlei andere Bestimmungen, die in dem Prädikat "rot" nicht enthalten sind. Andererseits kommt dies Prädikat, als ein abstrakt Allgemeines, nicht bloß diesem Subjekt zu. Es gibt auch noch andere Blumen und überhaupt andere Gegenstände, welche gleichfalls rot sind. Subjekt und Prädikat im unmittelbaren Urteil berühren so einander gleichsam nur an einem Punkt, aber sie decken einander nicht.
Anders verhält es sich mit dem Urteil des Begriffs. Wenn wir sagen: "diese Handlung ist gut", so ist dies ein Urteil des Begriffs. Man bemerkt sogleich, daß hier zwischen Subjekt und Prädikat nicht dieses lose und äußerliche Verhältnis stattfindet wie in dem unmittelbaren Urteil. Während bei diesem das Prädikat in irgendeiner abstrakten Qualität besteht, welche dem Subjekt zukommen oder auch nicht zukommen kann, so ist dagegen in dem Urteil des Begriffs das Prädikat gleichsam die Seele des Subjekts, durch welche dieses, als der Leib dieser Seele, durch und durch bestimmt ist.

§ 173

In dieser als erster Negation bleibt noch die Beziehung des Subjekts auf das Prädikat,
welches dadurch als relativ Allgemeines ist, dessen Bestimmtheit nur negiert worden; ("die Rose ist nicht rot" enthält, daß sie aber noch Farbe hat, - zunächst eine andere, was aber nur wieder ein positives Urteil würde). Das Einzelne ist aber auch nicht ein Allgemeines.
So zerfällt 3. das Urteil in sich
aa) in die leere identische Beziehung: das Einzelne ist das Einzelne, - identisches Urteil; und
bb) in sich als die vorhandene völlige Unangemessenheit des Subjekts und Prädikats; sogenanntes unendliches Urteil.

Beispiele von letzterem sind: "der Geist ist kein Elephant", "ein Löwe ist kein Tisch" usf.
- Sätze, die richtig, aber widersinnig sind, gerade wie die identischen Sätze: "ein Löwe ist ein Löwe", "
der Geist ist Geist". Diese Sätze sind zwar die Wahrheit des unmittelbaren, sogenannten qualitativen Urteils, allein überhaupt keine Urteile und können nur in einem subjektiven Denken vorkommen, welches auch eine unwahre Abstraktion festhalten kann. - Objektiv betrachtet, drücken sie die Natur des Seienden oder der sinnlichen Dinge aus, daß sie nämlich sind ein Zerfallen in eine leere Identität und in eine erfüllte Beziehung, welche aber das qualitative Anderssein der Bezogenen, ihre völlige Unangemessenheit ist.

Zusatz.
Das negativ-unendliche Urteil, in welchem zwischen Subjekt und Prädikat gar keine Beziehung mehr stattfindet, pflegt in der formellen Logik bloß als eine sinnlose Kuriosität angeführt zu werden.
In der Tat ist jedoch dieses unendliche Urteil nicht bloß als eine zufällige Form des subjektiven Denkens zu betrachten, sondern es ergibt sich dasselbe als das nächste dialektische Resultat der vorangehenden unmittelbaren Urteile (des positiven und des einfach negativen), deren Endlichkeit und Unwahrheit darin ausdrücklich zutage kommt.
Als ein objektives Beispiel des negativ-unendlichen Urteils kann das Verbrechen betrachtet werden.
Wer ein Verbrechen begeht, etwa näher einen Diebstahl, der negiert nicht bloß, wie im bürgerlichen Rechtsstreit, das besondere Recht eines anderen auf diese bestimmte Sache, sondern das Recht desselben überhaupt und wird deshalb auch nicht bloß angehalten, die Sache, welche er gestohlen hat, wieder herauszugeben, sondern er wird noch außerdem bestraft, weil er das Recht als solches, d. h. das Recht im allgemeinen verletzt hat.
Der bürgerliche Rechtsstreit ist dagegen ein Beispiel des einfach-negativen Urteils, da in demselben bloß dieses besondere Recht negiert und somit das Recht überhaupt anerkannt wird.
Es verhält sich damit ebenso wie mit dem negativen Urteil "diese Blume ist nicht rot", womit bloß diese besondere Farbe, nicht aber die Farbe überhaupt an der Blume negiert wird, denn dieselbe kann noch blau, gelb usf. sein.
Ebenso ist dann auch der Tod ein negativ-unendliches Urteil, im Unterschied von der Krankheit, welche ein einfach-negatives Urteil ist. In der Krankheit ist bloß diese oder jene besondere Lebensfunktion gehemmt oder negiert, wohingegen im Tode, wie man zu sagen pflegt, Leib und Seele sich scheiden, d. h. Subjekt und Prädikat gänzlich auseinanderfallen.

 

G.W.F. Hegel
Wissenschaft der Logik

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