|
b. Das Urteil
§ 166
Das Urteil ist der Begriff in seiner Besonderheit, als unterscheidende Beziehung seiner Momente, die als fürsichseiende und zugleich mit sich, nicht miteinander identische gesetzt sind.
Gewöhnlich denkt man beim Urteil zuerst an die Selbständigkeit der Extreme, des Subjekts und Prädikats, daß jenes ein Ding oder eine Bestimmung für sich und ebenso das Prädikat eine allgemeine Bestimmung außer jenem Subjekt, etwa in meinem Kopfe sei, - die dann von mir mit jener zusammengebracht, und hiermit geurteilt werde. Indem jedoch die Kopula "ist" das Prädikat vom Subjekte aussagt, wird jenes äußerliche, subjektive Subsumieren wieder aufgehoben und das Urteil als eine Bestimmung des Gegenstandes selbst genommen. - Die etymologische Bedeutung des Urteils in unserer Sprache ist tiefer und drückt die Einheit des Begriffs als das Erste und dessen Unterscheidung als die ursprüngliche Teilung aus, was das Urteil in Wahrheit ist. Das abstrakte Urteil ist der Satz: "das Einzelne ist das Allgemeine". Dies sind die Bestimmungen, die das Subjekt und Prädikat zunächst gegeneinander haben, indem die Momente des Begriffs in ihrer unmittelbaren Bestimmtheit oder ersten Abstraktion genommen werden. (Die Sätze: "das Besondere ist das Allgemeine", und: "das Einzelne ist das Besondere", gehören der weiteren Fortbestimmung des Urteils an.) Es ist für einen verwundernswürdigen Mangel an Beobachtung anzusehen, das Faktum in den Logiken nicht angegeben zu finden, daß in jedem Urteil solcher Satz ausgesprochen wird: "das Einzelne ist das Allgemeine", oder noch bestimmter: "das Subjekt ist das Prädikat" (z. B. "Gott ist absoluter Geist"). Freilich sind die Bestimmungen Einzelheit und Allgemeinheit, Subjekt und Prädikat auch unterschieden, aber darum bleibt nicht weniger das ganz allgemeine Faktum, daß jedes Urteil sie als identisch aussagt. Die Kopula "ist" kommt von der Natur des Begriffs, in seiner Entäußerung identisch mit sich zu sein; das Einzelne und das Allgemeine sind als seine Momente solche Bestimmtheiten, die nicht isoliert werden können. Die früheren Reflexionsbestimmtheiten haben in ihren Verhältnissen auch die Beziehung aufeinander, aber ihr Zusammenhang ist nur das Haben, nicht das Sein, die als solche gesetzte Identität oder die Allgemeinheit. Das Urteil ist deswegen erst die wahrhafte Besonderheit des Begriffs, denn es ist die Bestimmtheit oder Unterscheidung desselben, welche aber Allgemeinheit bleibt.
Zusatz. Das Urteil pflegt als eine Verbindung von Begriffen, und zwar von verschiedenartigen Begriffen betrachtet zu werden. Das Richtige in dieser Auffassung ist dies, daß der Begriff allerdings die Voraussetzung des Urteils bildet und im Urteil in der Form des Unterschiedes auftritt; dahingegen ist es falsch, von verschiedenartigen Begriffen zu reden, denn der Begriff als solcher, obschon konkret, ist doch wesentlich einer, und die in ihm enthaltenen Momente sind nicht als verschiedene Arten zu betrachten, und ebenso falsch ist es, von einer Verbindung der Seiten des Urteils zu sprechen, da, wenn von einer Verbindung die Rede ist, die Verbundenen als auch ohne die Verbindung für sich vorhanden gedacht werden. Diese äußerliche Auffassung zeigt sich dann noch bestimmter, wenn von dem Urteil gesagt wird, daß dasselbe dadurch zustande komme, daß einem Subjekt ein Prädikat beigelegt werde. Das Subjekt gilt hierbei als draußen für sich bestehend und das Prädikat als in unserem Kopfe befindlich. Dieser Vorstellung widerspricht indes schon die Kopula "ist". Wenn wir sagen: "diese Rose ist rot", oder: "dieses Gemälde ist schön", so ist damit ausgesprochen, daß wir es nicht sind, die es der Rose erst äußerlich antun, rot, oder dem Gemälde, schön zu sein, sondern daß dies die eigenen Bestimmungen dieser Gegenstände sind. Ein fernerer Mangel der in der formellen Logik gewöhnlichen Auffassung des Urteils besteht dann darin, daß derselben zufolge das Urteil überhaupt bloß als etwas Zufälliges erscheint und daß der Fortgang vom Begriff zum Urteil nicht nachgewiesen wird. Nun aber ist der Begriff als solcher nicht, wie der Verstand meint, prozeßlos in sich verharrend, sondern vielmehr, als unendliche Form, schlechthin tätig, gleichsam das punctum saliens aller Lebendigkeit und somit sich von sich selbst unterscheidend. Diese durch die eigene Tätigkeit des Begriffs gesetzte Diremtion desselben in den Unterschied seiner Momente ist das Urteil, dessen Bedeutung hiernach als die Besonderung des Begriffs aufzufassen ist. Dieser ist zwar an sich schon das Besondere, allein im Begriff als solchem ist das Besondere noch nicht gesetzt, sondern noch in durchsichtiger Einheit mit dem Allgemeinen. So enthält z. B., wie früher (§ 160 Zusatz) bemerkt wurde, der Keim einer Pflanze zwar bereits das Besondere der Wurzel, der Zweige, der Blätter usf., allein dies Besondere ist nur erst an sich vorhanden und wird erst gesetzt, indem der Keim sich erschließt, welches als das Urteil der Pflanze zu betrachten ist. Dies Beispiel kann dann auch dazu dienen, um daran bemerklich zu machen, wie weder der Begriff noch das Urteil bloß in unserem Kopfe befindlich sind und nicht bloß von uns gebildet werden. Der Begriff ist das den Dingen selbst Innewohnende, wodurch sie das sind, was sie sind, und einen Gegenstand begreifen heißt somit, sich seines Begriffs bewußt werden; schreiten wir dann zur Beurteilung des Gegenstandes, so ist es nicht unser subjektives Tun, wodurch dem Gegenstand dies oder jenes Prädikat beigelegt wird, sondern wir betrachten den Gegenstand in der durch seinen Begriff gesetzten Bestimmtheit.
§ 167
Das Urteil wird gewöhnlich in subjektivem Sinn genommen, als eine Operation und Form, die bloß im selbstbewußten Denken vorkomme. Dieser Unterschied ist aber im Logischen noch nicht vorhanden, das Urteil ist ganz allgemein zu nehmen: alle Dinge sind ein Urteil, - d. h. sie sind Einzelne, welche eine Allgemeinheit oder innere Natur in sich sind, oder ein Allgemeines, das vereinzelt ist; die Allgemeinheit und Einzelheit unterscheidet sich in ihnen, aber ist zugleich identisch.
Jenem bloß subjektiv sein sollenden Sinne des Urteils, als ob ich einem Subjekte ein Prädikat beilegte, widerspricht der vielmehr objektive Ausdruck des Urteils: "die Rose ist rot", "Gold ist Metall" usf.; nicht ich lege ihnen etwas erst bei. - Die Urteile sind von den Sätzen unterschieden; die letzteren enthalten eine Bestimmung von den Subjekten, die nicht im Verhältnis der Allgemeinheit zu ihnen steht, - einen Zustand, eine einzelne Handlung und dergleichen; "Cäsar ist zu Rom in dem und dem Jahre geboren, hat 10 Jahre in Gallien Krieg geführt, ist über den Rubikon gegangen" usf. sind Sätze, keine Urteile. Es ist ferner etwas ganz Leeres, zu sagen, daß dergleichen Sätze, z. B. "ich habe heute nacht gut geschlafen" oder auch "Präsentiert das Gewehr!", in die Form eines Urteils gebracht werden können. Nur dann würde ein Satz "es fährt ein Wagen vorüber" ein und zwar subjektives Urteil sein, wenn es zweifelhaft sein könnte, ob das vorüber sich Bewegende ein Wagen sei oder ob der Gegenstand sich bewege und nicht vielmehr der Standpunkt, von dem wir ihn beobachten; wo das Interesse also darauf geht, für [eine] noch nicht gehörig bestimmte Vorstellung die Bestimmung zu finden.
§ 168
Der Standpunkt des Urteils ist die Endlichkeit, und die Endlichkeit der Dinge besteht auf demselben darin, daß sie ein Urteil sind, daß ihr Dasein und ihre allgemeine Natur (ihr Leib und ihre Seele) zwar vereinigt sind, sonst wären die Dinge nichts, aber daß diese ihre Momente sowohl bereits verschieden als überhaupt trennbar sind.
§ 169
Im abstrakten Urteile "das Einzelne ist das Allgemeine" ist das Subjekt als das negativ sich auf sich Beziehende das unmittelbar Konkrete, das Prädikat hingegen das Abstrakte, Unbestimmte, das Allgemeine. Da sie aber durch "ist" zusammenhängen, so muß auch das Prädikat in seiner Allgemeinheit die Bestimmtheit des Subjekts enthalten, so ist sie die Besonderheit und diese die gesetzte Identität des Subjekts und Prädikats; als das hiermit gegen diesen Formunterschied Gleichgültige ist sie der Inhalt.
Das Subjekt hat erst im Prädikate seine ausdrückliche Bestimmtheit und Inhalt; für sich ist es deswegen eine bloße Vorstellung oder ein leerer Name. In den Urteilen "Gott ist das Allerrealste" usf. oder "das Absolute ist identisch mit sich" usf. ist Gott, das Absolute ein bloßer Name; was das Subjekt ist, ist erst im Prädikate gesagt. Was es als Konkretes sonst noch wäre, geht dieses Urteil nichts an (vgl. § 31 ).
Zusatz. Sagt man: "das Subjekt ist das, wovon etwas ausgesagt [wird], und das Prädikat ist das Ausgesagte", so ist dies etwas sehr Triviales, und man erfährt dadurch nichts Näheres über den Unterschied dieser beiden. Das Subjekt ist seinem Gedanken nach zunächst das Einzelne und das Prädikat das Allgemeine. In der weiteren Entwicklung des Urteils geschieht es dann, daß das Subjekt nicht bloß das unmittelbar Einzelne und das Prädikat nicht bloß das abstrakt Allgemeine bleibt; Subjekt und Prädikat erhalten demnächst auch die Bedeutung jenes, des Besonderen und des Allgemeinen, und dieses, des Besonderen und des Einzelnen. Dieser Wechsel in der Bedeutung der beiden Seiten des Urteils ist es, welcher unter den beiden Benennungen Subjekt und Prädikat stattfindet.
§ 170
Was die nähere Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats betrifft, so ist das erstere, als die negative Beziehung auf sich selbst (§ 163, 166 Anm.), das zugrunde liegende Feste, in welchem das Prädikat sein Bestehen hat und ideell ist (es inhäriert dem Subjekte); und indem das Subjekt überhaupt und unmittelbar konkret ist, ist der bestimmte Inhalt des Prädikats nur eine der vielen Bestimmtheiten des Subjekts und dieses reicher und weiter als das Prädikat.
Umgekehrt ist das Prädikat als das Allgemeine für sich bestehend und gleichgültig, ob dies Subjekt ist oder nicht; es geht über das Subjekt hinaus, subsumiert dasselbe unter sich und ist seinerseits weiter als das Subjekt. Der bestimmte Inhalt des Prädikats (vorh. §) macht allein die Identität beider aus.
§ 171
Subjekt, Prädikat und der bestimmte Inhalt oder die Identität sind zunächst im Urteile in ihrer Beziehung selbst als verschieden, auseinanderfallend gesetzt. An sich, d. i. dem Begriffe nach aber sind sie identisch, indem die konkrete Totalität des Subjekts dies ist, nicht irgendeine unbestimmte Mannigfaltigkeit zu sein, sondern allein Einzelheit, das Besondere und Allgemeine in einer Identität, und eben diese Einheit ist das Prädikat (§ 170). - In der Kopula ist ferner die Identität des Subjekts und Prädikats zwar gesetzt, aber zunächst nur als abstraktes Ist. Nach dieser Identität ist das Subjekt auch in der Bestimmung des Prädikats zu setzen, womit auch dieses die Bestimmung des ersteren erhält und die Kopula sich erfüllt. Dies ist die Fortbestimmung des Urteils durch die inhaltsvolle Kopula zum Schlusse. Zunächst am Urteile ist die Fortbestimmung desselben, das Bestimmen der zuerst abstrakten, sinnlichen Allgemeinheit zur Allheit, Gattung und Art und zur entwickelten Begriffsallgemeinheit.
Die Erkenntnis der Fortbestimmung des Urteils gibt demjenigen, was als Arten des Urteils aufgeführt zu werden pflegt, erst sowohl einen Zusammenhang als einen Sinn. Außerdem, daß die gewöhnliche Aufzählung als ganz zufällig aussieht, ist sie etwas Oberflächliches und selbst Wüstes und Wildes in der Angabe der Unterschiede; wie positives, kategorisches, assertorisches Urteil unterschieden sei, ist teils überhaupt aus der Luft gegriffen, teils bleibt es unbestimmt. Die verschiedenen Urteile sind als notwendig auseinander folgend und als ein Fortbestimmen des Begriffs zu betrachten, denn das Urteil selbst ist nichts als der bestimmte Begriff. In Beziehung auf die beiden vorhergegangenen Sphären des Seins und Wesens sind die bestimmten Begriffe als Urteile Reproduktionen dieser Sphären, aber in der einfachen Beziehung des Begriffs gesetzt.
Zusatz. Die verschiedenen Arten des Urteils sind nicht bloß als eine empirische Mannigfaltigkeit, sondern als eine durch das Denken bestimmte Totalität aufzufassen, und es gehört zu den großen Verdiensten Kants, zuerst diese Forderung geltend gemacht zu haben. Ob nun schon die von Kant aufgestellte Einteilung der Urteile nach dem Schema seiner Kategorientafel in Urteile der Qualität, der Quantität, der Relation und der Modalität teils wegen der bloß formellen Anwendung des Schemas dieser Kategorien, teils auch um ihres Inhalts willen nicht als genügend anerkannt werden kann, so liegt derselben doch die wahrhafte Anschauung zugrunde, daß es die allgemeinen Formen der logischen Idee selbst sind, wodurch die verschiedenen Arten des Urteils bestimmt werden. Wir erhalten demgemäß zunächst drei Hauptarten des Urteils, welche den Stufen des Seins, des Wesens und des Begriffs entsprechen. Die zweite dieser Hauptarten ist dann dem Charakter des Wesens, als der Stufe der Differenz, entsprechend noch wieder in sich gedoppelt. Der innere Grund dieser Systematik des Urteils ist darin zu suchen, daß, da der Begriff die ideelle Einheit des Seins und des Wesens ist, seine im Urteil zustande kommende Entfaltung auch zunächst diese beiden Stufen in begriffsmäßiger Umbildung zu reproduzieren hat, während er selbst, der Begriff, sich dann als das wahrhafte Urteil bestimmend erweist. - Die verschiedenen Arten des Urteils sind nicht als mit gleichem Werte nebeneinanderstehend, sondern vielmehr als eine Stufenfolge bildend zu betrachten, und der Unterschied derselben beruht auf der logischen Bedeutung des Prädikats. Dies findet sich dann auch insofern schon im gewöhnlichen Bewußtsein, als man demjenigen, der nur solche Urteile wie z. B. "diese Wand ist grün", "dieser Ofen ist heiß" usw. zu fällen pflegt, unbedenklich nur ein sehr geringes Urteilsvermögen zuschreiben und dagegen erst von einem solchen sagen wird, daß er wahrhaft zu urteilen verstehe, bei dessen Urteilen es sich darum handelt, ob ein gewisses Kunstwerk schön, ob eine Handlung gut ist u. dgl. Bei Urteilen der zuerst erwähnten Art bildet der Inhalt nur eine abstrakte Qualität, über deren Vorhandensein zu entscheiden die unmittelbare Wahrnehmung hinreicht, wohingegen, wenn von einem Kunstwerk gesagt wird, daß es schön, oder von einer Handlung, daß sie gut sei, die genannten Gegenstände mit dem, was sie sein sollen, d. h. mit ihrem Begriff, verglichen werden.
HEGEL, Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse / ... / b. Das Urteil
G.W.F. Hegel Wissenschaft der Logik
Drittes Buch. Die Lehre vom Begriff
Überblick: >>>
|
|
|
|