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G.W.F.Hegel                                                                                                                hegeleliforp03Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse

 

γ. Urteil der Notwendigkeit

§ 177

Das Urteil der Notwendigkeit als der Identität des Inhalts in seinem Unterschiede 1. enthält im Prädikate teils die Substanz oder Natur des Subjekts, das konkrete Allgemeine, - die Gattung; teils, indem dies Allgemeine ebenso die Bestimmtheit als negative in sich enthält, die ausschließende wesentliche Bestimmtheit - die Art; - kategorisches Urteil.
2. Nach ihrer Substantialität erhalten die beiden Seiten die Gestalt selbständiger Wirklichkeit, deren Identität nur eine innere, damit die Wirklichkeit des einen zugleich nicht seine, sondern das Sein des Anderen ist; - hypothetisches Urteil.
3. An dieser Entäußerung des Begriffs die innere Identität zugleich gesetzt, so ist das Allgemeine die Gattung, die in ihrer ausschließenden Einzelheit identisch mit sich ist; das Urteil, welches dies Allgemeine zu seinen beiden Seiten hat, das eine Mal als solches, das andere Mal als den Kreis seiner sich ausschließenden Besonderung, deren Entweder-Oder ebensosehr als Sowohl-Als die Gattung ist, - ist das disjunktive Urteil. Die Allgemeinheit zunächst als Gattung und nun auch als der Umkreis ihrer Arten ist hiermit als Totalität bestimmt und gesetzt.

Zusatz.
Das kategorische Urteil ("das Gold ist Metall", "die Rose ist eine Pflanze") ist das unmittelbare Urteil der Notwendigkeit und entspricht in der Sphäre des Wesens dem Substantialitätsverhältnis.
Alle Dinge sind ein kategorisches Urteil, d. h. sie haben ihre substantielle Natur, welche die feste und unwandelbare Grundlage derselben bildet. Erst indem wir die Dinge unter dem Gesichtspunkt ihrer Gattung und als durch diese mit Notwendigkeit bestimmt betrachten, fängt das Urteil an, ein wahrhaftes zu sein.
Es muß als ein Mangel an logischer Bildung bezeichnet werden, wenn Urteile wie diese: "das Gold ist teuer" und "das Gold ist Metall", als auf gleicher Stufe stehend betrachtet werden.
Daß das Gold teuer ist, betrifft eine äußerliche Beziehung desselben zu unseren Neigungen und Bedürfnissen, zu den Kosten seiner Gewinnung usf., und das Gold bleibt, was es ist, wenn auch jene äußere Beziehung sich ändert oder hinwegfällt. Dahingegen macht die Metallität die substantielle Natur des Goldes aus, ohne welche dasselbe mit allem, was sonst an ihm ist oder von ihm ausgesagt werden mag, nicht zu bestehen vermag. Ebenso verhält es sich, wenn wir sagen: "Gajus ist ein Mensch"; wir sprechen damit aus, daß alles, was derselbe sonst sein mag, nur Wert und Bedeutung hat, insofern dasselbe dieser seiner substantiellen Natur, ein Mensch zu sein, entspricht.
- Weiter ist nun aber auch das kategorische Urteil insofern noch mangelhaft, als in demselben das Moment der Besonderheit noch nicht zu seinem Rechte kommt.
So ist z. B. das Gold wohl Metall; allein Silber, Kupfer, Eisen usw. sind gleichfalls Metalle, und die Metallität als solche verhält sich als gleichgültig gegen das Besondere ihrer Arten. Hierin liegt der Fortgang vom kategorischen zum hypothetischen Urteil, welches durch die Formel ausgedrückt werden kann: Wenn A ist, so ist B. Wir haben hier denselben Fortgang wie früher vom Verhältnis der Substantialität zum Verhältnis der Kausalität. Im hypothetischen Urteil erscheint die Bestimmtheit des Inhalts als vermittelt, als von anderem abhängig, und dies ist dann eben das Verhältnis von Ursache und Wirkung.
Die Bedeutung des hypothetischen Urteils ist nun überhaupt die, daß durch dasselbe das Allgemeine in seiner Besonderung gesetzt wird, und wir erhalten hiermit als dritte Form des Urteils der Notwendigkeit das disjunktive Urteil. A ist entweder B oder C oder D; das poetische Kunstwerk ist entweder episch oder lyrisch oder dramatisch; die Farbe ist entweder gelb oder blau oder rot usw.
Die beiden Seiten des disjunktiven Urteils sind identisch; die Gattung ist die Totalität ihrer Arten, und die Totalität der Arten ist die Gattung. Diese Einheit des Allgemeinen und des Besonderen ist der Begriff, und dieser ist es, welcher nunmehr den Inhalt des Urteils bildet.

 

 

G.W.F. Hegel
Wissenschaft der Logik

Drittes Buch.
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