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Georg Wilhelm Friedrich Hegel
Wissenschaft der Logik.
Erster Teil. Die objektive Logik.

Zweites Kapitel.
Die Erscheinung.

Die Existenz ist die Unmittelbarkeit des Seyns, zu der sich das Wesen wieder hergestellt hat.
Diese Unmittelbarkeit ist an sich die Reflexion des Wesens in sich.
Das Wesen ist als Existenz aus seinem Grunde heraufgetreten, der selbst in sie übergegangen ist.
Die Existenz ist diese
reflektirte Unmittelbarkeit, insofern sie an ihr selbst die absolute Negativität ist. Sie ist nunmehr auch als dieß gesetzt, indem sie sich als Erscheinung bestimmt hat.

Die Erscheinung ist daher zunächst das Wesen in seiner Existenz; das Wesen ist unmittelbar an ihr vorhanden. Daß sie nicht als unmittelbare, sondern die reflektirte Existenz ist, dieß macht das Moment des Wesens an ihr aus; oder die Existenz als wesentliche Existenz ist Erscheinung.

Es ist etwas nur Erscheinung, - in dem Sinne, daß die Existenz als solche nur ein Gesetztes, nicht an- und für-sich-Seyendes ist.
Dieß macht ihre Wesentlichkeit aus, an ihr selbst die Negativität der Reflexion, die Natur des Wesens, zu haben. Es ist dieß nicht eine fremde, äußerliche Reflexion, welcher das Wesen zugehörte, und die durch Vergleichung desselben mit der Existenz diese für Erscheinung erklärte.
Sondern, wie sich ergeben hat, ist diese Wesentlichkeit der Existenz, Erscheinung zu seyn, die eigne Wahrheit der Existenz.
Die Reflexion, wodurch sie dieß ist, gehört ihr selbst an.

Wenn aber gesagt wird, Etwas sey nur Erscheinung in dem Sinne, als ob dagegen die unmittelbare Existenz die Wahrheit wäre; so ist vielmehr die Erscheinung die höhere Wahrheit; denn sie ist die Existenz wie sie als wesentliche, da hingegen die Existenz die noch wesenlose Erscheinung ist; weil sie nur das eine Moment der Erscheinung, nämlich die Existenz als unmittelbare, noch nicht ihre negative Reflexion, an ihr hat. Wenn die Erscheinung wesenlos genannt wird, so wird an das Moment ihrer Negativität so gedacht, als ob das Unmittelbare dagegen das Positive und Wahrhafte wäre; aber vielmehr enthält dieß Unmittelbare die wesentliche Wahrheit noch nicht an ihm. Die Existenz hört vielmehr auf, wesenlos zu seyn, darin, daß sie in Erscheinung übergeht.

Das Wesen scheint zunächst in ihm selbst, in seiner einfachen Identität; so ist es die abstrakte Reflexion, die reine Bewegung von Nichts durch Nichts zu sich selbst zurück. Das Wesen erscheint, so ist es nunmehr realer Schein, indem die Momente des Scheins Existenz haben. Die Erscheinung ist, wie sich ergeben hat, das Ding als die negative Vermittelung seiner mit sich selbst; die Unterschiede, welche es enthält, sind selbstständige Materien, die der Widerspruch sind, ein unmittelbares Bestehen zu seyn, und zugleich nur in fremder Selbstständigkeit also in der Negation der eigenen ihr Bestehen zu haben, und wieder eben darum auch nur in der Negation jener fremden oder in der Negation ihrer eigenen Negation. Der Schein ist dieselbe Vermittelung, aber seine haltlosen Momente haben in der Erscheinung die Gestalt unmittelbarer Selbstständigkeit. Dagegen ist die unmittelbare Selbstständigkeit, die der Existenz zukommt, ihrer Seits zum Momente herabgesetzt. Die Erscheinung ist daher Einheit des Scheins und der Existenz.

Die Erscheinung bestimmt sich nun näher. Sie ist die wesentliche Existenz; die Wesentlichkeit derselben unterscheidet sich von ihr als unwesentlicher und diese beiden Seiten treten in Beziehung mit einander. - Sie ist daher zuerst einfache Identität mit sich, die zugleich verschiedene Inhaltsbestimmungen enthält, welche sowohl selbst als deren Beziehung das im Wechsel der Erscheinung sich gleich bleibende ist; das Gesetz der Erscheinung.

Zweitens aber geht das in seiner Verschiedenheit einfache Gesetz in den Gegensatz über; das Wesentliche der Erscheinung wird ihr selbst entgegengesetzt und der erscheinenden Welt tritt die an sich seyende Welt gegenüber.

Drittens geht dieser Gegensatz in seinen Grund zurück; das Ansichseyende ist in der Erscheinung und umgekehrt ist das Erscheinende bestimmt als in sein Ansichseyn aufgenommen; die Erscheinung wird Verhältniß.

 

A. Das Gesetz der Erscheinung.

1. Die Erscheinung ist das Existirende vermittelt durch seine Negation, welche sein Bestehen ausmacht. Diese seine Negation ist zwar ein anderes Selbstständiges; aber dieß ist ebenso wesentlich ein aufgehobenes.
Das Existirende ist daher die
Rückkehr seiner in sich selbst durch seine Negation und durch die Negation dieser seiner Negation; es hat also wesentliche Selbstständigkeit; so wie es gleich unmittelbar schlechthin Gesetztseyn ist, das einen Grund und ein Anderes zu seinem Bestehen hat.
- Fürs Erste ist also die Erscheinung die Existenz zugleich mit ihrer Wesentlichkeit, das Gesetztseyn mit seinem Grunde; aber dieser Grund ist die
Negation; und das andere Selbstständige, der Grund des ersten, ist gleichfalls nur ein Gesetztseyn. Oder das Existirende ist als Erscheinendes in ein Anderes reflektirt und hat es zu seinem Grunde, welches selbst nur dieß ist, in ein Anderes reflektirt zu seyn.
Die
wesentliche Selbstständigkeit, die ihm zukommt, weil es Rückkehr in sich selbst ist, ist um der Negativität der Momente willen, die Rückkehr des Nichts durch Nichts zu sich selbst zurück; die Selbstständigkeit des Existirenden ist daher nur der wesentliche Schein.
Der Zusammenhang des sich gegenseitig begründenden Existirenden besteht darum in dieser gegenseitigen Negation, daß das Bestehen des einen nicht das Bestehen des andern, sondern dessen Gesetztseyn ist, welche Beziehung des Gesetztseyns allein ihr Bestehen ausmacht.
Der Grund ist vorhanden, wie er in seiner Wahrheit ist, nämlich ein Erstes zu seyn, das nur ein
Vorausgesetztes ist.

Dieß macht nun die negative Seite der Erscheinung aus. Aber in dieser negativen Vermittelung ist unmittelbar die positive Identität des Existirenden mit sich enthalten. Denn es ist nicht Gesetztseyn gegen einen wesentlichen Grund, oder ist nicht der Schein an einem Selbstständigen; sondern ist Gesetztseyn, das sich auf ein Gesetztseyn bezieht, oder ist ein Schein nur in einem Scheine. Es bezieht sich in dieser seiner Negation oder in seinem Andern, das selbst ein Aufgehobenes ist, auf sich selbst; ist also mit sich identische oder positive Wesentlichkeit. - Dieses Identische ist nicht die Unmittelbarkeit, die der Existenz als solcher zukommt, und nur das Unwesentliche ist, sein Bestehen in einem Andern zu haben. Sondern es ist der wesentliche Inhalt der Erscheinung, welcher zwei Seiten hat, erstens in der Form des Gesetztseyns oder der äußerlichen Unmittelbarkeit, zweitens das Gesetztseyn als mit sich Identisches zu seyn. Nach der ersten Seite ist er als ein Daseyn, aber als ein zufälliges, unwesentliches, das nach seiner Unmittelbarkeit dem Uebergehen, Entstehen und Vergehen unterworfen ist. Nach der andern Seite ist er die einfache jenem Wechsel entnommene Inhaltsbestimmung, das Bleibende desselben.

Außerdem daß dieser Inhalt überhaupt das Einfache des Vergänglichen ist, ist er auch bestimmter, in sich verschiedener Inhalt. Er ist die Reflexion der Erscheinung, des negativen Daseyns, in sich, enthält also die Bestimmtheit wesentlich. Die Erscheinung aber ist die seyende vielfache Verschiedenheit, die sich in unwesentlicher Mannigfaltigkeit herumwirft; ihr reflektirter Inhalt dagegen ist ihre Mannigfaltigkeit auf den einfachen Unterschied reducirt. Der bestimmte wesentliche Inhalt ist nämlich näher, nicht nur bestimmt überhaupt, sondern als das Wesentliche der Erscheinung die vollständige Bestimmtheit; eines und sein Anderes. In der Erscheinung hat jedes dieser beiden sein Bestehen so in dem Andern, daß es zugleich nur in dessen Nichtbestehen ist. Dieser Widerspruch hebt sich auf; und die Reflexion desselben in sich, ist die Identität ihres beiderseitigen Bestehens, daß das Gesetztseyn des einen auch das Gesetztseyn des Andern ist. Sie machen Ein Bestehen aus, zugleich als verschiedener, gegen einander gleichgültiger Inhalt. In der wesentlichen Seite der Erscheinung ist somit das Negative des unwesentlichen Inhalts, sich aufzuheben, in die Identität zurückgegangen; er ist ein gleichgültiges Bestehen, welches nicht das Aufgehobenseyn, sondern vielmehr das Bestehen des Andern ist.

Diese Einheit ist das Gesetz der Erscheinung.

2. Das Gesetz ist also das Positive der Vermittelung des Erscheinenden. Die Erscheinung ist zunächst die Existenz als die negative Vermittelung mit sich, so daß das Existirende durch sein eigenes Nichtbestehen, durch ein Anderes, und wieder durch das Nichtbestehen dieses Andern mit sich vermittelt ist. Darin ist enthalten erstens das bloße Scheinen und das Verschwinden beider, die unwesentliche Erscheinung; zweitens auch das Bleiben oder das Gesetz; denn jedes der beiden existirt in jenem Aufheben des Andern; und ihr Gesetztseyn als ihre Negativität ist zugleich das identische, positive Gesetztseyn beider.

 

Dieß bleibende Bestehen, welches die Erscheinung im Gesetze hat, ist somit, wie es sich bestimmt hat, erstlich entgegengesetzt der Unmittelbarkeit des Seyns, welche die Existenz hat. Diese Unmittelbarkeit ist zwar an sich die reflektirte, nämlich der in sich zurückgegangene Grund; aber in der Erscheinung ist nun diese einfache Unmittelbarkeit von der reflektirten unterschieden, welche im Dinge erst sich zu trennen anfingen. Das existirende Ding ist in seiner Auflösung dieser Gegensatz geworden; das Positive seiner Auflösung ist jene Identität des Erscheinenden als Gesetztseyns mit sich in seinem andern Gesetztseyn. - Zweitens ist diese reflektirte Unmittelbarkeit selbst bestimmt als das Gesetztseyn, gegen die seyende Unmittelbarkeit der Existenz. Dieß Gesetztseyn ist nunmehr das Wesentliche, und wahrhaft Positive. Der deutsche Ausdruck Gesetz enthält diese Bestimmung gleichfalls. In diesem Gesetztseyn liegt die wesentliche Beziehung der beiden Seiten des Unterschiedes, die das Gesetz enthält; sie sind verschiedener gegen einander unmittelbarer Inhalt und sind dieß als die Reflexion des der Erscheinung angehörigen, verschwindenden Inhalts. Als wesentliche Verschiedenheit, sind die Verschiedenen einfache sich auf sich beziehende Inhaltsbestimmungen. Aber ebenso sehr ist keine für sich unmittelbar, sondern jede ist wesentlich Gesetztseyn, oder ist nur, insofern die andere ist.

Drittens Erscheinung und Gesetz haben einen und denselben Inhalt. Das Gesetz ist die Reflexion der Erscheinung in die Identität mit sich; so steht die Erscheinung als das nichtige Unmittelbare dem Insichreflektirten gegenüber, und sie sind nach dieser Form unterschieden. Aber die Reflexion der Erscheinung, wodurch dieser Unterschied ist, ist auch die wesentliche Identität der Erscheinung selbst und ihrer Reflexion, was überhaupt die Natur der Reflexion ist; sie ist das im Gesetztseyn identische mit sich, und gleichgültig gegen jenen Unterschied, welcher die Form oder das Gesetztseyn ist; also ein Inhalt, der sich aus der Erscheinung in das Gesetz kontinuirt, der Inhalt des Gesetzes, und der Erscheinung.

Dieser Inhalt macht hiermit die Grundlage der Erscheinung aus; das Gesetz ist diese Grundlage selbst, die Erscheinung ist derselbe Inhalt, aber enthält noch mehr, nämlich den unwesentlichen Inhalt ihres unmittelbaren Seyns. Auch die Formbestimmung, wodurch die Erscheinung als solche von dem Gesetze unterschieden ist, ist nämlich ein Inhalt und gleichfalls ein vom Inhalte des Gesetzes unterschiedener. Denn die Existenz ist als Unmittelbarkeit überhaupt gleichfalls ein mit sich Identisches der Materie und Form, das gegen seine Formbestimmungen gleichgültig und daher Inhalt ist; sie ist die Dingheit mit ihren Eigenschaften und Materien. Aber sie ist der Inhalt, dessen selbstständige Unmittelbarkeit zugleich nur als ein Nichtbestehen ist. Die Identität desselben mit sich in diesem seinem Nichtbestehen aber ist der andere, wesentliche Inhalt. Diese Identität, die Grundlage der Erscheinung, welche das Gesetz ausmacht, ist ihr eigenes Moment; es ist die positive Seite der Wesentlichkeit, wodurch die Existenz Erscheinung ist.

Das Gesetz ist daher nicht jenseits der Erscheinung, sondern in ihr unmittelbar gegenwärtig; das Reich der Gesetze ist das ruhige Abbild der existirenden oder erscheinenden Welt. Aber vielmehr ist beides Eine Totalität, und die existirende Welt ist selbst das Reich der Gesetze, das als das einfache Identische, zugleich als in dem Gesetztseyn oder in der sich selbstauflösenden Selbstständigkeit der Existenz identisch mit sich ist. Die Existenz geht in das Gesetz als in ihren Grund zurück; die Erscheinung enthält dieß Beides, den einfachen Grund, und die auflösende Bewegung des erscheinenden Universums, deren Wesentlichkeit er ist.

3. Das Gesetz ist also die wesentliche Erscheinung; es ist die Reflexion derselben in sich in ihrem Gesetztseyn, der identische Inhalt seiner und der unwesentlichen Existenz. Erstlich ist nun diese Identität des Gesetzes mit seiner Existenz nur erst die unmittelbare, einfache Identität, und das Gesetz ist gleichgültig gegen seine Existenz; die Erscheinung hat noch einen andern Inhalt gegen den Inhalt des Gesetzes. Jener ist zwar der unwesentliche, und das Zurückgehen in diesen; aber für das Gesetz ist er ein Erstes, das nicht durch dieses gesetzt ist; er ist daher als Inhalt äußerlich mit dem Gesetze verbunden. Die Erscheinung ist eine Menge näherer Bestimmungen, die dem Diesen oder dem Konkreten angehören und nicht im Gesetze enthalten, sondern durch ein Anderes bestimmt sind. - Zweitens das, was die Erscheinung von dem Gesetze Verschiedenes enthält, bestimmte sich als ein Positives oder als ein anderer Inhalt; aber es ist wesentlich ein Negatives; es ist die Form und ihre Bewegung als solche, die der Erscheinung zukommt. Das Reich der Gesetze ist der ruhige Inhalt der Erscheinung; diese ist derselbe aber sich im unruhigen Wechsel und als die Reflexion in anderes darstellend. Sie ist das Gesetz als die negative sich schlechthin verändernde Existenz, die Bewegung des Uebergehens in Entgegengesetzte, des sich Aufhebens und des Zurückgehens in die Einheit. Diese Seite der unruhigen Form oder der Negativität enthält das Gesetz nicht; die Erscheinung ist daher gegen das Gesetz die Totalität, denn sie enthält das Gesetz, aber auch noch mehr, nämlich das Moment der sich selbst bewegenden Form. - Dieser Mangel ist drittens am Gesetze so vorhanden, daß dessen Inhalt nur erst ein verschiedener, damit ein gegen sich gleichgültiger ist; daher die Identität seiner Seiten miteinander nur erst eine unmittelbare und damit innere, oder noch nicht nothwendige ist. Im Gesetze sind zwei Inhaltsbestimmungen als wesentlich verbunden (z. B. im Gesetze der Bewegung des Falls die Raumgröße und die Zeitgröße; die durchloffenen Räume verhalten sich wie die Quadrate der verflossenen Zeiten); sie sind verbunden; diese Beziehung ist nur erst eine unmittelbare. Sie ist daher gleichfalls nur erst eine gesetzte, wie in der Erscheinung das Unmittelbare überhaupt die Bedeutung des Gesetztseyns erhalten bat. Die wesentliche Einheit der beiden Seiten des Gesetzes wäre ihre Negativität, daß nämlich die eine an ihr selbst ihre andere enthielte; aber diese wesentliche Einheit ist noch nicht am Gesetze hervorgetreten. (- So ist es nicht im Begriffe des im Falle durchloffenen Raumes enthalten, daß ihm die Zeit als Quadrat entspricht. Weil der Fall eine sinnliche Bewegung ist, ist er die Beziehung von Zeit und Raum; aber erstens liegt es in der Bestimmung der Zeit selbst nicht, - d. h. wie die Zeit nach ihrer Vorstellung genommen wird, daß sie sich auf den Raum bezieht, und umgekehrt; man sagt, man könne sich die Zeit sehr wohl ohne den Raum und den Raum ohne die Zeit vorstellen; das eine tritt also äußerlich zu dem andern hinzu, welche äußerliche Beziehung die Bewegung ist. Zweitens ist die nähere Bestimmung gleichgültig, nach welchen Größen sich in der Bewegung Raum und Zeit zu einander verhalten. Das Gesetz hierüber wird aus der Erfahrung erkannt; insofern ist es nur unmittelbar; es erfordert noch einen Beweis, d. h. eine Vermittelung, für das Erkennen, daß das Gesetz nicht nur Statt hat, sondern nothwendig ist; diesen Beweis und seine objektive Nothwendigkeit enthält das Gesetz als solches nicht. -) Das Gesetz ist daher nur die positive Wesentlichkeit der Erscheinung, nicht ihre negative, nach welcher die Inhaltsbestimmungen Momente der Form sind, als solche in ihr Anderes übergehen, und an ihnen selbst ebenso sehr nicht sie, sondern ihr anderes sind. Im Gesetze ist also zwar das Gesetztseyn der einen Seite desselben das Gesetztseyn der andern; aber ihr Inhalt ist gleichgültig gegen diese Beziehung, er enthält nicht an ihm selbst dieß Gesetztseyn. Das Gesetz ist daher wohl die wesentliche Form, aber noch nicht die in ihre Seiten als Inhalt reflektirte, reale Form.

 

 

B. Die erscheinende und die an-sich-seynede Welt.

I. Die existirende Welt erhebt sich ruhig zu einem Reiche von Gesetzen; der nichtige Inhalt ihres mannigfaltigen Daseyns hat in einem Andern sein Bestehen; sein Bestehen ist daher seine Auflösung. Aber in diesem Andern geht das Erscheinende auch mit sich selbst zusammen; so ist die Erscheinung in ihrem Wandel auch ein Bleiben, und ihr Gesetztseyn ist Gesetz. Das Gesetz ist diese einfache Identität der Erscheinung mit sich; daher die Grundlage, nicht der Grund derselben; denn es ist nicht die negative Einheit der Erscheinung; sondern als ihre einfache Identität, die unmittelbare als abstrakte Einheit, neben welcher daher auch der andre Inhalt derselben Statt hat. Der Inhalt ist dieser, hängt in sich zusammen, oder hat seine negative Reflexion innerhalb seiner selbst. Er ist in ein anderes reflektirt; dieß Andere ist selbst eine Existenz der Erscheinung; die erscheinenden Dinge haben ihre Gründe und Bedingungen an andern erscheinenden Dingen.

In der That aber ist das Gesetz auch das Andere der Erscheinung als solcher, und ihre negative Reflexion als in ihr Anderes. Der Inhalt der Erscheinung, der vom Inhalt des Gesetzes verschieden ist, ist das Existirende, das seine Negativität zu seinem Grunde hat oder in sein Nichtseyn reflektirt ist. Aber dieß Andere, das auch ein Existirendes ist, ist gleichfalls ein solches in sein Nichtseyn Reflektirtes; es ist also dasselbe, und das Erscheinende ist darin in der That nicht in ein anderes, sondern in sich reflektirt; eben diese Reflexion des Gesetztseyns in sich ist das Gesetz. Aber als Erscheinendes ist es wesentlich in sein Nichtseyn reflektirt, oder seine Identität ist selbst wesentlich ebenso sehr seine Negativität und sein Anderes. Die Reflexion-in-sich der Erscheinung, das Gesetz, ist also auch nicht nur ihre identische Grundlage, sondern sie hat an ihm ihren Gegensatz, und es ist ihre negative Einheit.

 

Dadurch hat sich nun die Bestimmung des Gesetzes an ihm selbst verändert.

Zunächst ist es nur ein verschiedener Inhalt, und die formale Reflexion des Gesetztseyns in sich, so daß das Gesetztseyn der einen seiner Seiten das Gesetztseyn der andern ist. Weil es aber auch die negative Reflexion in sich ist, so verhalten sich seine Seiten nicht nur als verschiedene, sondern als negativ sich auf einander beziehende. - Oder das Gesetz bloß für sich betrachtet, so sind die Seiten seines Inhalts gleichgültige gegen einander; aber ebenso sehr sind sie durch ihre Identität aufgehobene; das Gesetztseyn der einen ist das Gesetztseyn der andern; also ist das Bestehen einer jeden auch das Nichtbestehen ihrer selbst. Dieß Gesetztseyn der einen in der andern ist ihre negative Einheit und jedes ist nicht nur das Gesetztseyn ihrer, sondern auch der andern, oder jede ist selbst diese negative Einheit. Die positive Identität, welche sie im Gesetze als solchem haben, ist nur erst ihre innere Einheit, welche des Beweises und der Vermittelung bedarf, weil diese negative Einheit noch nicht an ihnen gesetzt ist. Aber indem die verschiedenen Seiten des Gesetzes nunmehr bestimmt sind, als in ihrer negativen Einheit verschiedene zu seyn, oder als solche, deren jedes sein Anderes an ihm selbst enthält und zugleich als Selbstständiges dieß sein Andersseyn von sich abstößt, so ist die Identität des Gesetzes nunmehr auch eine gesetzte und reale.

Damit hat also das Gesetz das mangelnde Moment der negativen Form seiner Seiten gleichfalls erhalten; das Moment, das vorhin noch der Erscheinung angehörte; die Existenz ist somit vollständig in sich zurückgegangen, und hat sich in ihr absolutes an- und für-sichseyendes Andersseyn reflektirt. Das, was vorher Gesetz war, ist daher nicht mehr nur Eine Seite des Ganzen, dessen andere die Erscheinung als solche war, sondern ist selbst das Ganze. Sie ist die wesentliche Totalität der Erscheinung, so daß sie nun auch das Moment der Unwesentlichkeit, das noch dieser zukam, enthält; aber als die reflektirte, an sich seyende Unwesentlichkeit, d. h. als die wesentliche Negativität. - Das Gesetz ist als unmittelbarer Inhalt, bestimmt überhaupt, unterschieden von andern Gesetzen, und es giebt deren eine unbestimmbare Menge. Aber indem es die wesentliche Negativität nun an ihm selbst hat, enthält es nicht mehr eine solche nur gleichgültige, zufällige Inhaltsbestimmung; sondern sein Inhalt ist alle Bestimmtheit überhaupt, in wesentlicher sich zur Totalität machenden Beziehung. So ist die in sich reflektirte Erscheinung nun eine Welt, die sich als an und für sich seyende über der erscheinenden Welt aufthut.

Das Reich der Gesetze enthält nur den einfachen, wandellosen aber verschiedenen Inhalt der existirenden Welt. Indem es nun aber die totale Reflexion von dieser ist, enthält es auch das Moment ihrer wesenlosen Mannigfaltigkeit. Dieses Moment der Veränderlichkeit und Veränderung als in sich reflektirtes, wesentliches, ist die absolute Negativität oder die Form überhaupt als solche, deren Momente aber in der an- und für-sichseyenden Welt die Realität selbstständiger, aber reflektirter Existenz haben; so wie umgekehrt diese reflektirte Selbstständigkeit nunmehr die Form an ihr selbst hat, und dadurch ihr Inhalt nicht ein bloß mannigfaltiger, sondern ein wesentlich mit sich zusammenhängender ist.

- Diese an und für sich seyende Welt heißt auch die übersinnliche Welt; insofern die existirende Welt als sinnliche, nämlich als solche bestimmt wird, die für die Anschauung, das unmittelbare Verhalten des Bewußtseyns, ist. - Die übersinnliche Welt hat gleichfalls Unmittelbarkeit, Existenz, aber reflektirte, wesentliche Existenz. Das Wesen hat noch kein Daseyn; aber es ist, und in tieferem Sinne, als das Seyn; das Ding ist der Beginn der reflektirten Existenz; es ist eine Unmittelbarkeit, die noch nicht gesetzt ist, als wesentliche oder reflektirte; es ist aber in Wahrheit nicht ein seyendes Unmittelbares. Die Dinge erst, als Dinge einer andern, übersinnlichen Welt sind gesetzt, erstens als wahrhafte Existenzen, und zweitens als das Wahre gegen das Seyende; - in ihnen ist es anerkannt, daß es ein von dem unmittelbaren Seyn unterschiedenes Seyn gibt, das wahrhafte Existenz ist. Eines Theils ist in dieser Bestimmung die sinnliche Vorstellung überwunden, welche nur dem unmittelbaren Seyn des Gefühls und der Anschauung Existenz zuschreibt; andern Theils aber auch die bewußtlose Reflexion, welche zwar die Vorstellung von Dingen, Kräften, Innerlichem und so fort hat, ohne zu wissen, daß solche Bestimmungen nicht sinnliche oder seyende Unmittelbarkeiten, sondern reflektirte Existenzen sind.

2. Die an und für sich seyende Welt ist die Totalität der Existenz; es ist nichts Anderes außer ihr. Indem sie aber an ihr selbst die absolute Negativität oder Form ist, so ist ihre Reflexion-in-sich, negative Beziehung auf sich. Sie enthält den Gegensatz, und stößt sich ab in sich als die wesentliche Welt, und in sich als die Welt des Andersseyns oder die Welt der Erscheinung. So ist sie darum, weil sie die Totalität ist, auch nur als eine Seite derselben, und macht in dieser Bestimmung eine gegen die Welt der Erscheinung verschiedene Selbstständigkeit aus. Die erscheinende Welt hat an der wesentlichen Welt ihre negative Einheit, in der sie zu Grunde und in die sie als in ihren Grund zurückgeht. Ferner ist die wesentliche Welt auch der setzende Grund der erscheinenden Welt; denn, die absolute Form in ihrer Wesentlichkeit enthaltend, hebt sich ihre Identität mit sich auf, macht sich zum Gesetztseyn und ist als diese gesetzte Unmittelbarkeit die erscheinende Welt.

Sie ist ferner nicht nur überhaupt Grund der erscheinenden Welt, sondern ihr bestimmter Grund. Schon als das Reich der Gesetze ist sie mannigfaltiger Inhalt, und zwar der wesentliche der erscheinenden Welt, und als inhaltsvoller Grund, der bestimmte Grund der andern, aber nur diesem Inhalt nach; denn die erscheinende Welt hatte noch mannigfaltigen andern Inhalt als jenes Reich, weil ihr noch das negative Moment eigenthümlich zukam. Aber indem das Reich der Gesetze dieß Moment nun gleichfalls an ihm hat, so ist es die Totalität des Inhalts der erscheinenden Welt und der Grund aller ihrer Mannigfaltigkeit. Aber sie ist zugleich das negative derselben, so ist die derselben entgegengesetzte Welt. - Nämlich in der Identität beider Welten, und indem die eine der Form nach bestimmt ist, als die wesentliche und die andere als dieselbe aber als gesetzte und unwesentliche, hat sich zwar die Grundbeziehung wieder hergestellt; aber zugleich als die Grundbeziehung der Erscheinung, nämlich als Beziehung nicht eines identischen Inhalts, noch auch eines bloß verschiedenen, wie das Gesetz ist, sondern als totale Beziehung, oder als negative Identität und wesentliche Beziehung des Inhalts als entgegengesetzten. - Das Reich der Gesetze ist nicht nur dieß , daß das Gesetztseyn eines Inhalts das Gesetztseyn eines Andern ist, sondern diese Identität ist wesentlich, wie sich ergeben hat, auch negative Einheit; jede der beiden Seiten des Gesetzes ist in der negativen Einheit an ihr selbst ihr anderer Inhalt; das Andere ist daher nicht unbestimmt ein Anderes überhaupt, sondern es ist ihr Anderes, oder es enthält gleichfalls die Inhaltsbestimmung von jener; so sind die beiden Seiten entgegengesetzte. Indem das Reich der Gesetze nun dieß negative Moment und den Gegensatz an ihm hat, und sich somit als die Totalität, von sich selbst in eine an und für sich seyende und eine erscheinende Welt abstößt, so ist die Identität beider die wesentliche Beziehung der Entgegensetzung. - Die Grundbeziehung als solche ist der in seinem Widerspruch zu Grunde gegangene Gegensatz; und die Existenz der mit sich selbst zusammengehende Grund. Aber die Existenz wird zur Erscheinung; der Grund ist in der Existenz aufgehoben; er stellt sich als Rückkehr der Erscheinung in sich, wieder her; aber zugleich als aufgehobener, nämlich als Grundbeziehung entgegengesetzter Bestimmungen; die Identität solcher aber ist wesentlich Werden und Uebergehen, nicht mehr die Grundbeziehung als solche.

Die an und für sich seyende Welt ist also selbst eine in sich in die Totalität des mannigfaltigen Inhalts unterschiedene Welt; sie ist identisch mit der erscheinenden oder gesetzten, insofern Grund derselben, aber ihr identischer Zusammenhang ist zugleich als Entgegensetzung bestimmt, weil die Form der erscheinenden Welt die Reflexion in ihr Andersseyn ist, sie also in der an und für sich seyenden Welt wahrhaft so in sich selbst zurückgegangen ist, als diese ihre entgegengesetzte ist.
Die Beziehung ist also bestimmt diese, daß die an und für sich seyende Welt die verkehrte der erscheinenden ist.

 

C. Auflösung der Erscheinung.

Die an und für sich seyende Welt ist der bestimmte Grund der erscheinenden Welt, und ist dieß nur, insofern sie an ihr selbst das negative Moment und damit die Totalität der Inhaltsbestimmungen und ihrer Veränderungen ist, welche der erscheinenden Welt entspricht, aber zugleich ihre durchaus entgegengesetzte Seite ausmacht. Beide Welten verhalten sich also so zu einander, daß was in der erscheinenden Welt positiv, in der an und für sich seyenden Welt negativ, umgekehrt was in jener negativ, in dieser positiv ist. Der Nordpol in der erscheinenden Welt, ist an und für sich der Südpol, und umgekehrt; die positive Elektricität ist an sich negative u.s.f. Was im erscheinenden Daseyn böse, Unglück u.s.f. ist, ist an und für sich gut und ein Glück*).

In der That ist gerade in diesem Gegensatz beider Welten ihr Unterschied verschwunden, und was an und für sich seyende Welt seyn sollte, ist selbst erscheinende Welt, und diese umgekehrt an ihr selbst wesentliche Welt. - Die erscheinende Welt ist zunächst bestimmt als die Reflexion in das Andersseyn, so daß ihre Bestimmungen und Existenzen in einem Andern ihren Grund und Bestehen haben; aber indem dieß Andre gleichfalls ein solches in ein anderes Reflektirtes ist, so beziehen sie sich darin nur auf ein sich aufhebendes Anderes, somit auf sich selbst; die erscheinende Welt ist hiermit an ihr selbst sich selbst gleiches Gesetz. - Umgekehrt die an und für sich seyende Welt ist zunächst der mit sich identische, dem Andersseyn und Wechsel entnommene Inhalt; aber dieser, als vollständige Reflexion der erscheinenden Welt in sich selbst, oder weil seine Verschiedenheit in sich reflektirter und absoluter Unterschied ist, so enthält er das negative Moment und die Beziehung auf sich als auf das Andersseyn; er wird dadurch sich selbst entgegengesetzter, sich verkehrender, wesenloser Inhalt. Ferner hat dieser Inhalt der an und für sich seyenden Welt damit auch die Form unmittelbarer Existenz erhalten. Denn sie ist zunächst Grund der erscheinenden; aber indem sie die Entgegensetznng an ihr selbst hat, ist sie ebenso sehr aufgehobener Grund und unmittelbare Existenz.

Die erscheinende und die wesentliche Welt sind hiermit jede an ihr selbst die Totalität der mit sich identischen Reflexion und der Reflexion-in-Anderes, oder des An-und-für-sich-seyns und des Erscheinens. Sie sind beide die selbstständigen Ganzen der Existenz; die eine sollte nur die reflektirte Existenz, die andere die unmittelbare Existenz seyn; aber jede kontinuirt sich in ihrer andern und ist daher an ihr selbst die Identität dieser beiden Momente. Was also vorhanden ist, ist diese Totalität, welche sich von sich selbst in zwei Totalitäten abstößt, die eine die reflektirte Totalität, und die andere die unmittelbare. Beide sind erstlich Selbstständige, aber sie sind dieß nur als Totalitäten, und dieß sind sie insofern, daß jede wesentlich das Moment der andern an ihr hat.
Die unterschiedene Selbstständigkeit einer jeden, der als
unmittelbar und der als reflektirt bestimmten, ist daher nunmehr so gesetzt, nur als wesentliche Beziehung auf die andre zu seyn, und ihre Selbstständigkeit in dieser Einheit beider zu haben.

Es wurde vom Gesetz der Erscheinung ausgegangen; dieses ist die Identität eines verschiedenen Inhalts mit einem andern Inhalte, so daß das Gesetztseyn des einen das Gesetztseyn des andern ist. Im Gesetze ist noch dieser Unterschied vorhanden, daß die Identität seiner Seiten nur erst eine innere ist, und diese Seiten sie noch nicht an ihnen selbst haben; damit ist eines Theils jene Identität nicht realisirt; der Inhalt des Gesetzes ist nicht als identischer, sondern ein gleichgültiger, verschiedener Inhalt; andern Theils ist er damit nur an sich so bestimmt, daß das Gesetztseyn des einen, das Gesetztseyn des andern ist; dieß ist noch nicht an ihm vorhanden. Nunmehr aber ist das Gesetz realisirt; seine innere Identität ist zugleich daseyende, und umgekehrt ist der Inhalt des Gesetzes in die Idealität erhoben; denn er ist an ihm selbst aufgehobener, in sich reflektirter, indem jede Seite an ihr ihre andere hat, und damit wahrhaft mit ihr und mit sich identisch ist.

So ist das Gesetz wesentliches Verhältniß. Die Wahrheit der unwesentlichen Welt ist zunächst eine ihr andere an und für sich seyende Welt; aber diese ist die Totalität, indem sie, sie selbst und jene erste ist; so sind beide unmittelbare Existenzen und damit Reflexionen in ihr Andersseyn, als auch eben damit wahrhaft in sich reflektirte. Welt drückt überhaupt die formlose Totalität der Mannigfaltigkeit aus; diese Welt, sowohl als wesentliche wie als erscheinende ist zu Grunde gegangen, indem die Mannigfaltigkeit aufgehört hat, eine bloß verschiedene zu seyn; so ist sie noch Totalität oder Universum aber als wesentliches Verhältniß. Es sind zwei Totalitäten des Inhalts in der Erscheinung entstanden; zunächst sind sie als gleichgültige Selbstständige gegen einander bestimmt und haben zwar die Form jede an ihr selbst, aber nicht gegen einander; diese aber hat sich auch als ihre Beziehung gezeigt, und das wesentliche Verhältniß ist die Vollendung ihrer Formeinheit.

 

Drittes Kapitel.
Das wesentliche Verhältniß.

Die Wahrheit der Erscheinung ist das wesentliche Verhältniß. Sein Inhalt hat unmittelbare Selbstständigkeit, und zwar die seyende Unmittelbarkeit, und die reflektirte Unmittelbarkeit oder die mit sich identische Reflexion. Zugleich ist er in dieser Selbstständigkeit ein relativer, schlechthin nur als Reflexion in sein Anderes, oder als Einheit der Beziehung mit seinem Andern. In dieser Einheit ist der selbstständige Inhalt ein Gesetztes, Aufgehobenes; aber eben diese Einheit macht seine Wesentlichkeit und Selbstständigkeit aus; diese Reflexion in Anderes ist Reflexion in sich selbst. Das Verhältniß hat Seiten, weil es Reflexion in Anderes ist; so hat es den Unterschied seiner selbst an ihm; und die Seiten desselben sind selbstständiges Bestehen, indem sie in ihrer gleichgültigen Verschiedenheit gegen einander, in sich selbst gebrochen sind, so daß das Bestehen einer jeden, ebenso sehr nur seine Bedeutung in der Beziehung auf die andere oder in ihrer negativen Einheit hat.

Das wesentliche Verhältniß ist daher zwar noch nicht das wahrhafte Dritte zum Wesen und zur Existenz; aber enthält bereits die bestimmte Vereinigung beider. Das Wesen ist in ihm so realisirt, daß es selbstständig-existirende zu seinem Bestehen hat; und diese sind aus ihrer Gleichgültigkeit in ihre wesentliche Einheit zurückgegangen, so daß sie nur diese zu ihrem Bestehen haben.
Die Reflexions-Bestimmungen des Positiven und Negativen sind gleichfalls in sich reflektirte nur als reflektirt in ihr Entgegengesetztes; aber sie haben keine andere Bestimmung als diese ihre negative Einheit; das wesentliche Verhältniß hingegen hat solche zu seinen Seiten, welche als selbstständige Totalitäten gesetzt sind. Es ist dieselbe Entgegensetzung als die des Positiven und Negativen; aber zugleich als eine verkehrte Welt. Die Seite des wesentlichen Verhältnisses ist eine Totalität, die aber als wesentlich ein Entgegengesetztes, ein
Jenseits seiner hat; es ist nur Erscheinung; seine Existenz ist vielmehr nicht die seinige, sondern die seines Andern. Es ist daher ein in sich selbst Gebrochenes; aber dieß sein Aufgehobenseyn besteht darin, daß es die Einheit seiner selbst und seines Andern also Ganzes ist, und eben darum hat es selbstständige Existenz und ist wesentliche Reflexion in sich.

Dieß ist der Begriff des Verhältnisses. Zunächst aber ist die Identität, die es enthält, noch nicht vollkommen; die Totalität, welche jedes relative an ihm selbst ist, ist erst ein Inneres; die Seite des Verhältnisses ist zunächst gesetzt in einer der Bestimmungen der negativen Einheit; die eigene Selbstständigkeit jeder der beiden Seiten ist dasjenige, was die Form des Verhältnisses ausmacht. Seine Identität ist daher nur eine Beziehung, außerhalb welcher ihre Selbstständigkeit fällt; nämlich in die Seiten; es ist noch nicht die reflektirte Einheit jener Identität und der selbstständigen Existenzen vorhanden, noch nicht die Substanz. - Der Begriff des Verhältnisses hat sich daher zwar ergeben, Einheit der reflektirten und der unmittelbaren Selbstständigkeit zu seyn. Aber zuerst ist dieser Begriff selbst noch unmittelbar, seine Momente daher unmittelbare gegen einander, und die Einheit deren wesentliche Beziehung, die erst dann die wahrhafte, dem Begriffe entsprechende Einheit ist, insofern sie sich realisirt, nämlich durch ihre Bewegung als jene Einheit gesetzt hat.

 

Das wesentliche Verhältniß ist daher unmittelbar das Verhältniß des Ganzen und der Theile; - die Beziehung der reflektirten und der unmittelbaren Selbstständigkeit, so daß beide zugleich nur sind als sich gegenseitig bedingend und voraussetzend.

In diesem Verhältnisse ist noch keine der Seiten als Moment der andern gesetzt, ihre Identität ist daher selbst eine Seite; oder sie ist nicht ihre negative Einheit. Es geht darum zweitens darein über, daß die eine Moment der andern und in ihr als in ihrem Grunde, dem wahrhaft Selbstständigen von beiden, ist; - Verhältniß der Kraft und ihrer Aeußerung.

Drittens hebt sich die noch vorhandene Ungleichheit dieser Beziehung auf, und das letzte Verhältniß ist das des Innern und Aeußern. - In diesem ganz formell gewordenen Unterschiede geht das Verhältniß selbst zu Grunde, und die Substanz oder das Wirkliche tritt hervor, als die absolute Einheit der unmittelbaren und der reflektirten Existenz.

 

A. Das Verhältniß des Ganzen und der Theile.

Das wesentliche Verhältniß enthält erstens die in sich reflektirte Selbstständigkeit der Existenz; so ist es die einfache Form, deren Bestimmungen zwar auch Existenzen, aber zugleich gesetzte, Momente in der Einheit gehalten, sind. Diese in sich reflektirte Selbstständigkeit ist zugleich Reflexion in ihr Entgegengesetztes, nämlich die unmittelbare Selbstständigkeit; und ihr Bestehen ist wesentlich ebenso sehr als es eigene Selbstständigkeit ist, diese Identität mit seinem Entgegengesetzten.
- Eben damit ist auch unmittelbar
zweitens die andre Seite gesetzt; die unmittelbare Selbstständigkeit, welche als das Andre bestimmt, eine vielfache Mannigfaltigkeit in sich ist, aber so daß diese Mannigfaltigkeit wesentlich auch die Beziehung der andern Seite, die Einheit der reflektirten Selbstständigkeit an ihr hat. Jene Seite, das Ganze, ist die Selbstständigkeit, welche die an und für sich seyende Welt ausmachte; die andere Seite, die Theile, ist die unmittelbare Existenz, welche die erscheinende Welt war. Im Verhältnisse des Ganzen und der Theile sind die beiden Seiten diese Selbstständigkeiten, aber so daß jede die andere in ihr scheinen hat, und nur ist zugleich als diese Identität beider. Weil nun das wesentliche Verhältniß nur erst das erste, unmittelbare ist, so ist die negative Einheit und die positive Selbstständigkeit durch das Auch verbunden; beide Seiten sind zwar als Momente gesetzt, aber ebenso sehr als existirende Selbstständigkeiten.
- Daß beide als Momente gesetzt sind, dieß ist daher so vertheilt, daß erstens das
Ganze, die reflektirte Selbstständigkeit, als Existirendes und in ihr die andere, die unmittelbare als Moment ist; - hier macht das Ganze die Einheit beider Seiten, die Grundlage aus, und die unmittelbare Existenz ist als Gesetztseyn. - Umgekehrt ist auf der andern Seite, nämlich der Seite der Theile, die unmittelbare, in sich mannigfaltige Existenz, die selbstständige Grundlage; die reflektirte Einheit dagegen, das Ganze ist nur äußerliche Beziehung.

2. Dieß Verhältniß enthält somit die Selbstständigkeit der Seiten, und ebenso sehr ihr Aufgehobenseyn, und beides schlechthin in Einer Beziehung. Das Ganze ist das Selbstständige, die Theile sind nur Momente dieser Einheit; aber ebenso sehr sind sie auch das Selbstständige, und ihre reflektirte Einheit nur ein Moment; und jedes ist in seiner Selbstständigkeit schlechthin das Relative eines Andern. Dieß Verhältniß ist daher der unmittelbare Widerspruch an ihm selbst, und hebt sich auf.

Dieß näher betrachtet, so ist das Ganze die reflektirte Einheit, welche selbstständiges Bestehen für sich hat; aber dieß ihr Bestehen ist ebenso sehr von ihr abgestoßen; das Ganze ist als die negative Einheit, negative Beziehung auf sich selbst; so ist sie sich entäußert; sie hat ihr Bestehen an ihrem Entgegengesetzten, der mannigfaltigen Unmittelbarkeit, den Theilen. Das Ganze besteht daher aus den Theilen; so daß es nicht etwas ist ohne sie. Es ist also das ganze Verhältniß und die selbstständige Totalität; aber gerade aus demselben Grunde ist es nur ein Relatives, denn was es zur Totalität macht, ist vielmehr sein Anderes, die Theile; und es hat nicht an sich selbst, sondern an seinem Andern sein Bestehen.

So sind die Theile gleichfalls das ganze Verhältniß. Sie sind die unmittelbare Selbstständigkeit gegen die reflektirte, und bestehen nicht im Ganzen, sondern sind für sich. Sie haben ferner dieß Ganze als ihr Moment an ihnen; es macht ihre Beziehung aus; ohne Ganzes giebt es keine Theile. Aber weil sie das Selbstständige sind, so ist diese Beziehung nur ein äußerliches Moment, gegen welches sie an und für sich gleichgültig sind. Zugleich aber fallen die Theile als mannigfaltige Existenz in sich selbst zusammen, denn diese ist das reflexionslose Seyn; sie haben ihre Selbstständigkeit nur in der reflektirten Einheit, welche sowohl diese Einheit als auch die existirende Mannigfaltigkeit ist; das heißt, sie haben Selbstständigkeit nur im Ganzen, das aber zugleich die den Theilen andere Selbstständigkeit ist.

Das Ganze und die Theile bedingen sich daher gegenseitig; aber das hier betrachtete Verhältniß, steht zugleich höher, als die Beziehung des Bedingten und der Bedingung auf einander, wie sie sich oben bestimmt hatte. Diese Beziehung ist hier realisirt; nämlich es ist gesetzt, daß die Bedingung so die wesentliche Selbstständigkeit des Bedingten ist, daß sie durch dieses vorausgesetzt wird.
Die Bedingung als solche ist nur das
Unmittelbare, und nur an sich vorausgesetzt.
Das Ganze aber ist die Bedingung zwar der Theile, aber es enthält zugleich unmittelbar selbst,
daß auch es nur ist, insofern es die Theile zur Voraussetzung hat. Indem so beide Seiten des Verhältnisses gesetzt sind als sich gegenseitig bedingend, ist jede eine unmittelbare Selbstständigkeit an ihr selbst, aber ihre Selbstständigkeit ist ebenso sehr vermittelt oder gesetzt durch die andere. Das
ganze Verhältniß ist durch diese Gegenseitigkeit die Rückkehr des Bedingens in sich selbst,
das nicht Relative, das
Unbedingte.

Indem nun die Seiten des Verhältnisses jede nicht in ihr selbst ihre Selbstständigkeit, sondern in ihrer andern hat, so ist nur Eine Identität beider vorhanden, in welcher beide nur Momente sind;
aber indem jede an ihr selbst selbstständig ist, so sind sie zwei selbstständige Existenzen, die gegen einander gleichgültig sind.

Nach der ersten Rüksicht, der wesentlichen Identität dieser Seiten, ist das Ganze den Theilen und die Theile dem Ganzen gleich. Es ist nichts im Ganzen, was nicht in den Theilen, und nichts in den Theilen, was nicht im Ganzen ist. Das Ganze ist nicht abstrakte Einheit, sondern die Einheit als einer verschiedenen Mannigfaltigkeit; diese Einheit aber als das, worin das Mannigfaltige sich auf einander bezieht, ist die Bestimmtheit desselben, wodurch es Theil ist. Das Verhältniß hat also eine untrennbare Identität, und mir Eine Selbstständigkeit.

Aber ferner ist das Ganze den Theilen gleich; allein nicht denselben als Theilen; das Ganze ist die reflektirte Einheit, die Theile aber machen das bestimmte Moment oder das Andersseyn der Einheit aus, und sind das verschiedene Mannigfaltige. Das Ganze ist ihnen nicht gleich als diesem selbstständigen Verschiedenen, sondern als ihnen zusammen. Dieß ihr Zusammen aber ist nichts Anderes, als ihre Einheit, das Ganze als solches. Das Ganze ist also in den Theilen nur sich selbst gleich, und die Gleichheit desselben und der Theile drückt nur die Tautologie aus, daß das Ganze als Ganzes nicht den Theilen, sondern dem Ganzen gleich ist.

 

Umgekehrt sind die Theile dem Ganzen gleich; aber weil sie das Moment des Andersseyns an ihnen selbst sind, so sind sie ihm nicht gleich als der Einheit, sondern so daß eine seiner mannigfaltigen Bestimmungen auf den Theil kommt, oder daß sie ihm als Mannigfaltigem gleich sind; das heißt, sie sind ihm als getheiltem Ganzen d. i. als den Theilen gleich. Es ist hiermit dieselbe Tautologie vorhanden, daß die Theile als Theile, nicht dem Ganzen als solchem, sondern in ihm sich selbst, den Theilen, gleich sind.

Das Ganze und die Theile fallen auf diese Weise gleichgültig aus einander; jede dieser Seiten bezieht sich nur auf sich. Aber so aus einander gehalten zerstören sie sich selbst. Das Ganze, das gleichgültig ist gegen die Theile, ist die abstrakte, in sich nicht unterschiedene Identität; diese ist Ganzes nur als in sich selbst unterschieden, und zwar so in sich unterschieden, daß diese mannigfaltigen Bestimmungen in sich reflektirt sind und unmittelbare Selbstständigkeit haben. Und die Reflexionsidentität hat sich durch ihre Bewegung gezeigt, diese Reflexion in ihr Anderes zu ihrer Wahrheit zu haben. - Ebenso sind die Theile als gleichgültig gegen die Einheit des Ganzen, nur das unbezogene Mannigfaltige, das in sich Andere, welches als solches das Andere seiner selbst und sich nur Aufhebende ist. - Diese Beziehung-auf-sich jeder der beiden Seiten, ist ihre Selbstständigkeit; aber diese ihre Selbstständigkeit, die jede für sich hat, ist vielmehr die Negation ihrer selbst. Jede hat daher ihre Selbstständigkeit nicht an ihr selbst, sondern an der andern; diese andere, die das Bestehen ausmacht, ist ihr vorausgesetztes Unmittelbare, das Erstes und ihr Anfang seyn soll; aber dieses Erste einer jeder ist selbst nur ein solches, das nicht Erstes ist, sondern an dem andern seinen Anfang hat.

Die Wahrheit des Verhältnisses besteht also in der Vermittelung; sein Wesen ist die negative Einheit, in welcher ebenso wohl die reflektirte als die seyende Unmittelbarkeit aufgehoben sind.
Das Verhältniß ist der Widerspruch, der in seinen Grund zurückgeht, in die Einheit, welche als rückkehrend die reflektirte Einheit ist, aber indem diese ebenso sehr sich als aufgehobene gesetzt hat, bezieht sie sich negativ auf sich selbst, hebt sich auf, und macht sich zur seyenden Unmittelbarkeit. Aber diese ihre negative Beziehung, insofern sie ein Erstes und Unmittelbares ist, ist nur vermittelt durch ihr Anderes, und ebenso sehr ein Gesetztes. Dieß Andere, die seyende Unmittelbarkeit, ist ebenso sehr nur als aufgehobene; ihre Selbstständigkeit ist ein Erstes, aber nur um zu verschwinden, und hat ein Daseyn, das gesetzt und vermittelt ist.

In dieser Bestimmung ist das Verhältniß nicht mehr das des Ganzen und der Theile; die Unmittelbarkeit, welche seine Seiten hatten, ist in Gesetztseyn und Vermittelung übergegangen; es ist jede gesetzt, insofern sie unmittelbar ist, als sich aufhebend, und in die andere übergehend; und insofern sie selbst negative Beziehung ist, zugleich durch die andere als durch ihr Positives bedingt zu seyn; wie auch ihr unmittelbares Uebergehen ebenso sehr ein Vermitteltes ist, ein Aufheben nämlich, das durch die andere gesetzt wird. - So ist das Verhältniß des Ganzen und der Theile in das Verhältniß der Kraft und ihrer Aeußerung übergegangen.

 

Anmerkung.

Es ist oben (1ster Th. 1ste Abth. S. 216) die Antinomie der unendlichen Theilbarkeit der Materie, beim Begriffe der Quantität betrachtet worden. Die Quantität ist die Einheit der Kontinuität und der Diskretion; sie enthält im selbstständigen Eins sein Zusammengeflossenseyn mit andern, und in dieser sich ohne Unterbrechung fortsetzenden Identität mit sich ebenso die Negation derselben. Indem die unmittelbare Beziehung dieser Momente der Quantität, als das wesentliche Verhältniß des Ganzen und der Theile, das Eins der Quantität als Theil, die Kontinuität desselben aber als Ganzes, das zusammengesetzt ist aus Theilen, ausgedrückt wird, so besteht die Antinomie in dem Widerspruche, der am Verhältnisse des Ganzen und der Theile, vorgekommen und aufgelöst worden ist. - Ganzes und Theile sind nämlich ebenso wesentlich auf einander bezogen und machen nur Eine Identität aus, als sie gleichgültig gegen einander sind und selbstständiges Bestehen haben. Das Verhältniß ist daher diese Antinomie, daß das Eine Moment, darin, daß es sich vom andern befreit, unmittelbar das andere herbeiführt.

Das Existirende also als Ganzes bestimmt, so hat es Theile, und die Theile machen sein Bestehen aus; die Einheit des Ganzen ist nur eine gesetzte Beziehung, eine äußere Zusammensetzung, welche das selbstständig Existirende nichts angeht. Insofern dieses nun Theil ist, so ist es nicht Ganzes, nicht Zusammengesetztes, somit Einfaches. Aber indem ihm die Beziehung auf ein Ganzes äußerlich ist,
so geht sie dasselbe nichts an; das Selbstständige ist somit auch nicht an sich Theil; denn Theil ist es nur durch jene Beziehung. Aber indem es nun nicht Theil ist, so ist es Ganzes, denn es ist nur dieß Verhältniß von Ganzem und von Theilen vorhanden; und das Selbstständige ist eins von beiden. Indem es aber Ganzes ist, so ist es wieder zusammengesetzt; es besteht wieder aus Theilen und
so fort ins Unendliche.
- Diese Unendlichkeit besteht in nichts anderem als in der perennirenden Abwechslung der beiden Bestimmungen des Verhältnisses, in deren jeder die andere unmittelbar entsteht, so daß das Gesetztseyn jeder das Verschwinden ihrer selbst ist.
Die Materie als Ganzes bestimmt, so besteht sie aus Theilen und an diesen wird das Ganze zur unwesentlichen Beziehung und verschwindet. Der Theil aber so für sich, ist er auch nicht Theil, sondern das Ganze.
- Die Antinomie dieses Schlusses ganz nahe zusammengerückt, ist eigentlich diese:
Weil das Ganze nicht das Selbstständige ist, ist der Theil das Selbstständige; aber weil er nur
ohne das Ganze selbstständig ist, so ist er selbstständig, nicht als Theil, sondern vielmehr als Ganzes.
Die Unendlichkeit des Progresses, der entsteht, ist die Unfähigkeit, die beiden Gedanken zusammen zu bringen, welche diese Vermittelung enthält, daß nämlich jede der beiden Bestimmungen durch ihre Selbstständigkeit und Trennung von der andern, in Unselbstständigkeit und in die andre übergeht.

 

B. Das Verhältniß der Kraft und ihrer Aeußerung.

Die Kraft ist die negative Einheit, in welche sich der Widerspruch des Ganzen und der Theile aufgelöst hat, die Wahrheit jenes ersten Verhältnisses. Das Ganze und die Theile ist das gedankenlose Verhältniß, auf welches die Vorstellung zunächst verfällt; oder objektiv ist es das todte, mechanische Aggregat, das zwar Formbestimmungen hat, wodurch die Mannigfaltigkeit seiner selbstständigen Materie in einer Einheit bezogen wird, welche aber derselben äußerlich ist. - Das Verhältniß der Kraft aber ist die höhere Rückkehr in sich, worin die Einheit des Ganzen, welche die Beziehung des selbstständigen Andersseyns ausmachte, aufhört, dieser Mannigfaltigkeit ein Aeußerliches und Gleichgültiges zu seyn.

Wie sich das wesentliche Verhältniß nunmehr bestimmt hat, sind die unmittelbare und die reflektirte Selbstständigkeit in derselben als aufgehobene oder als Momente gesetzt, die im vorhergehenden Verhältnisse für sich bestehende Seiten oder Extreme waren. Es ist darin enthalten erstens, daß die reflektirte Einheit, und ihr unmittelbares Daseyn, insofern beide erste und unmittelbare sind, sich an sich selbst aufheben und in ihr Anderes übergehen; jene, die Kraft, geht in ihre Aeußerung, über, und das Aeußerliche ist ein Verschwindendes, das in die Kraft, als in ihren Grund zurückgeht, und nur ist, als von derselben getragen und gesetzt. Zweitens ist dieß Uebergehen nicht nur ein Werden und Verschwinden, sondern es ist negative Beziehung auf sich, oder das seine Bestimmung Aendernde ist darin zugleich in sich reflektirt und erhält sich; die Bewegung der Kraft ist nicht so sehr ein Uebergehen, als daß sie sich selbst über setzt, und in dieser durch sie selbst gesetzten Veränderung bleibt, was sie ist. - Drittens ist diese reflektirte, sich auf sich beziehende Einheit selbst auch aufgehoben und Moment; sie ist vermittelt durch ihr Anderes, und hat dasselbe zur Bedingung; ihre negative Beziehung auf sich, die Erstes ist und die Bewegung ihres Uebergehens aus sich anfängt, hat ebenso sehr eine Voraussetzung, von der sie sollicitirt wird, und ein Anderes, von dem sie anfängt.

 

a. Das Bedingtseyn der Kraft.

In ihren näheren Bestimmungen betrachtet, hat erstens die Kraft das Moment der seyenden Unmittelbarkeit an ihr; sie selbst ist dagegen bestimmt als die negative Einheit. Aber diese in der Bestimmung des unmittelbaren Seyns ist ein existirendes Etwas. Dieß Etwas erscheint, weil es die negative Einheit als Unmittelbares ist, als das Erste, die Kraft dagegen, weil sie das reflektirte ist, als das Gesetztseyn, und insofern als angehörig dem existirenden Dinge oder einer Materie. Nicht daß sie die Form dieses Dings und das Ding durch sie bestimmt wäre; sondern das Ding ist als Unmittelbares gleichgültig gegen sie. - Es liegt in ihm nach dieser Bestimmung kein Grund, eine Kraft zu haben; die Kraft hingegen als die Seite des Gesetztseyns hat wesentlich das Ding zu seiner Voraussetzung. Wenn daher gefragt wird, wie das Ding oder die Materie dazu komme, eine Kraft zu haben, so erscheint diese als äußerlich damit verbunden und dem Dinge durch eine fremde Gewalt eingedrückt.

Als dieß unmittelbare Bestehen ist die Kraft eine ruhige Bestimmtheit des Dings überhaupt; nicht ein sich Aeußerndes, sondern unmittelbar ein äußerliches. So wird die Kraft auch als Materie bezeichnet, und statt magnetischer, elektrischer u.s.f. Kraft, eine magnetische, elektrische u.s.f. Materie angenommen; oder statt der berühmten anziehenden Kraft ein feiner Aether, der alles zusammenhalte. - Es sind die Materien, in welche sich die unthätige, kraftlose negative Einheit des Dings auflöst, und die oben betrachtet wurden.

Aber die Kraft enthält die unmittelbare Existenz, als Moment, als ein solches das zwar Bedingung ist, aber übergeht und sich aufhebt; also nicht als ein existirendes Ding. Sie ist ferner nicht die Negation als Bestimmtheit, sondern negative, sich in sich reflektirende Einheit. Das Ding, an dem die Kraft seyn sollte, hat somit hier keine Bedeutung mehr; sie selbst ist vielmehr Setzen der Aeußerlichkeit, welche als Existenz erscheint. Sie ist also auch nicht bloß eine bestimmte Materie; solche Selbstständigkeit ist längst in das Gesetztseyn und in die Erscheinung übergegangen.

Zweitens, die Kraft ist die Einheit des reflektirten und des unmittelbaren Bestehens, oder der Formeinheit und der äußerlichen Selbstständigkeit. Sie ist beides in Einem; sie ist die Berührung solcher, deren das Eine ist, insofern das Andere nicht ist; die mit sich identische positive, und die negirte Reflexion. Die Kraft ist so der sich von sich selbst abstoßende Widerspruch; sie ist thätig; oder sie ist die sich auf sich beziehende negative Einheit, in welcher die reflektirte Unmittelbarkeit oder das wesentliche Insichseyn gesetzt ist, nur als Aufgehobenes oder Moment zu seyn, somit insofern sie sich von der unmittelbaren Existenz unterscheidet, in diese überzugehen. Die Kraft also als die Bestimmung der reflektirten Einheit des Ganzen ist gesetzt, als zur existirenden äußerlichen Mannigfaltigkeit aus sich selbst zu werden.

Aber drittens ist die Kraft nur erst ansichseyende und unmittelbare Thätigkeit; sie ist die reflektirte Einheit, und ebenso wesentlich die Negation derselben; indem sie von dieser verschieden, aber nur als die Identität ihrer selbst und ihrer Negation ist, so ist sie auf diese, als eine ihr äußerliche Unmittelbarkeit wesentlich bezogen und hat dieselbe zur Voraussetzung und Bedingung.

Diese Voraussetzung nun ist nicht ein ihr gegenüber sich befindliches Ding; diese gleichgültige Selbstständigkeit ist in der Kraft aufgehoben; als ihre Bedingung ist es ein ihr anderes Selbstständiges. Weil es aber nicht Ding ist, sondern die selbstständige Unmittelbarkeit hier sich zugleich als sich auf sich selbst beziehende negative Einheit bestimmt hat, so ist es selbst Kraft.
- Die Thätigkeit der Kraft ist durch sich selbst als durch das sich Andere, durch eine Kraft bedingt.

Die Kraft ist auf diese Weise Verhältniß, in welchem jede Seite dasselbe ist als die andere.
Es sind Kräfte, die im Verhältnisse stehen, und zwar wesentlich sich auf einander beziehen.
- Sie sind ferner zunächst nur verschiedene überhaupt; die Einheit ihres Verhältnisses ist nur erst die innre an sich seyende Einheit. Das Bedingtseyn durch eine andere Kraft ist so an sich das Thun der Kraft selbst; oder sie ist insofern erst voraus setzendes, sich nur negativ auf sich beziehendes Thun; diese andere Kraft liegt noch jenseits ihrer setzenden Thätigkeit, nämlich der in ihrem Bestimmen unmittelbar in sich zurückkehrenden Reflexion.

 

b. Die Sollicitation der Kraft.

Die Kraft ist bedingt, weil das Moment der unmittdbaren Existenz, das sie enthält, nur als ein Gesetztes, - aber weil es zugleich Unmittelbares ist, ein Vorausgesetztes ist, in welchem die Kraft sich selbst negirt. Die für die Kraft vorhandene Aeußerlichkeit ist daher ihre eigene voraussetzende Thätigkeit selbst, welche zunächst als eine andere Kraft gesetzt ist.

Dieses Voraussetzen ist ferner gegenseitig. Jede der beiden Kräfte enthält die in sich reflektirte Einheit als aufgehoben, und ist daher voraussetzend; sie setzt sich selbst als äußerlich; dieß Moment der Aeußerlichkeit ist ihr eigenes; aber weil sie ebenso sehr in sich reflektirte Einheit ist, setzt sie zugleich diese ihre Aeußerlichkeit nicht in ihr selbst, sondern als eine andre Kraft.

Aber das Aeußerliche als solches ist das sich selbst aufhebende; ferner die sich in sich reflektirende Thätigkeit ist wesentlich bezogen auf jenes Aeußerliche als auf das ihr Andre, aber ebenso sehr als auf ein an sich Nichtiges und mit ihr Identisches. Da die voraussetzende Thätigkeit ebenso sehr Reflexion in sich ist, ist sie das Aufheben jener ihrer Negation, und setzt dieselbe als sich selbst oder als ihr Aeußerliches. So ist die Kraft als bedingend, gegenseitig ein Anstoß für die andre Kraft, gegen den sie thätig ist. Ihr Verhalten ist nicht die Passivität des Bestimmtwerdens, so daß dadurch etwas Anderes in sie käme; sondern der Anstoß sollicitirt sie nur. Sie ist an ihr selbst die Negativität ihrer, das Abstoßen ihrer von sich ist ihr eigenes Setzen. Ihr Thun besteht also darin, dieß aufzuheben, daß jener Anstoß ein Aeußerliches sey; sie macht es zu einem bloßen Anstoß und setzt es als das eigne Abstoßen ihrer selbst von sich, als ihre eigene Aeußerung.

Die sich äußernde Kraft ist also dasselbe, was zuerst nur die voraussetzende Thätigkeit war; nämlich sich äußerlich machend; aber die Kraft als sich äußernd ist zugleich die Aeußerlichkeit negirende und sie als das ihrige setzende Thätigkeit. Insofern nun in dieser Betrachtung von der Kraft angefangen wird, als sie die negative Einheit ihrer selbst und damit voraussetzende Reflexion ist, so ist es dasselbe, als wenn in der Aeußerung der Kraft vom sollicitirenden Anstosse angefangen wird. Die Kraft ist so in ihrem Begriffe zuerst bestimmt als sich aufhebende Identität, und in ihrer Realität, die eine der beiden Kräfte als sollicitirend und die andere als sollicitirt werdend. Aber der Begriff der Kraft ist überhaupt die Identität der setzenden und voraussetzenden Reflexion oder der reflektirten und der unmittelbaren Einheit, und jede dieser Bestimmungen schlechthin nur Moment, in Einheit, und somit als vermittelt durch die andere. Aber ebenso ist keine Bestimmung an den beiden in Wechselbeziehung stehenden Kräften vorhanden, welche die sollicitirende oder die sollicitirt werdende sey, oder vielmehr jeder kommen auf gleiche Weise beide Formbestimmungen zu. Aber diese Identität ist nicht nur eine äußerliche der Vergleichung, sondern eine wesentliche Einheit derselben.

Die eine Kraft nämlich ist zunächst bestimmt als sollicitirende, und die andere als sollicitirt-werdende; diese Formbestimmungen erscheinen auf diese Weise als unmittelbare, an sich vorhandene Unterschiede der beiden Kräfte. Aber sie sind wesentlich vermittelt. Die eine Kraft wird sollicitirt; dieser Anstoß ist eine in sie von außen gesetzte Bestimmung. Aber die Kraft ist selbst das Voraussetzende; sie ist wesentlich sich in sich reflektirend und es aufhebend, daß der Anstoß ein Aeußerliches sey. Daß sie sollicitirt wird, ist daher ihr eigenes Thun, oder es ist durch sie selbst bestimmt, daß die andere Kraft eine andere überhaupt und die sollicitirende ist.
Die sollicitirende bezieht sich auf ihre andere negativ, so daß sie die Aeußerlichkeit derselben aufhebt, sie ist insofern setzend; aber sie ist dieß nur durch die Voraussetzung, sich eine andere gegenüber zu haben; das ist, sie ist sollicitirend selbst nur, insofern sie eine Aeußerlichkeit an ihr hat, somit insofern sie sollicitirt wird. Oder sie ist sollicitirend nur insofern als sie dazu sollicitirt wird, sollicitirend zu seyn. Somit wird umgekehrt die erste sollicitirt, nur insofern als sie selbst die andere dazu sollicitirt, sie, nämlich die erstere zu sollicitiren. Jede von beiden erhält also den Anstoß von der anderen; aber der Aiistoß, den sie als thätige gibt, besteht darin, daß sie von der anderen einen Anstoß erhalte; der Anstoß, den sie erhält, ist von ihr selbst sollicitirt. Beides, der gegebene und der empfangene Anstoß, oder die thätige Aeußerung und die passive Aeußerlichkeit ist daher nicht ein Unmittelbares, sondern vermittelt, und zwar ist jede der beiden Kräfte hiermit selbst die Bestimmtheit, welche die andere gegen sie hat, ist vermittelt durch die andere, und dieß vermittelnde Andere ist wieder ihr eigenes bestimmendes Setzen.

So ist also dieß , daß auf die Kraft ein Anstoß durch eine andere Kraft geschieht, daß sie sich insofern passiv verhält, aber hinwieder von dieser Passivität in die Aktivität übergeht,
- der Rükgang der Kraft in sie selbst. Sie äussert
sich. Die Aeußerung ist Reaktion in dem Sinne, daß sie die Aeußerlichkeit als ihr eigenes Moment setzt, und somit es aufhebt, daß sie durch eine andere Kraft sollicitirt worden sey. Beides ist daher eines, die Aeußerung der Kraft, wodurch sie sich durch ihre negative Thätigkeit auf sich selbst ein Daseyn-für-Anderes giebt, und die unendliche Rückkehr in dieser Aeußerlichkeit auf sich selbst, so daß sie darin sich nur auf sich bezieht. Die voraussetzende Reflexion, welcher das Bedingtseyn und der Anstoß angehört, ist daher unmittelbar auch die in sich zurückkehrende Reflexion, und die Thätigkeit ist wesentlich reagirende, gegen sich. Das Setzen des Anstoßes oder Aeußerlichen ist selbst das Aufheben desselben, und umgekehrt ist das Aufheben des Anstoßes das Setzen der Aeußerlichkeit.

 

c. Die Unendlichkeit der Kraft.

Die Kraft ist endlich, insofern ihre Momente noch die Form der Unmittelbarkeit haben; ihre voraussetzende und ihre sich auf sich beziehende Reflexion sind in dieser Bestimmung unterschieden; jene erscheint als eine für sich bestehende äußerliche Kraft, und die andere in der Beziehung auf sie als passiv. Die Kraft ist so der Form nach bedingt, und dem Inhalte nach gleichfalls beschränkt; denn eine Bestimmtheit der Form nach enthält auch eine Beschränkung des Inhalts. Aber die Thätigkeit der Kraft besteht darin sich zu äußern; das heißt, wie sich ergeben hat, die Aeußerlichkeit aufzuheben und sie als das zu bestimmen, worin sie identisch mit sich ist. Was also die Kraft in Wahrheit äußert, ist dieß , daß ihre Beziehung auf Anderes ihre Beziehung auf sich selbst ist, daß ihre Passivität in ihrer Aktivität selbst besteht. Der Anstoß, wodurch sie zur Thätigkeit sollicitirt wird, ist ihr eigenes Sollicitiren; die Aeußerlichkeit, welche an sie kommt, ist kein Unmittelbares, sondern ein durch sie Vermitteltes; so wie ihre eigene wesentliche Identität mit sich, nicht unmittelbar, sondern durch ihre Negation vermittelt ist; oder die Kraft äußert dieß , daß ihre Aeußerlichkeit identisch ist mit ihrer Innerlichkeit.

 

C. Verhältniß des Aeußern und Innern.

1. Das Verhältniß des Ganzen und der Theile ist das unmittelbare; die reflektirte und die seyende Unmittelbarkeit haben daher in ihm jede eine eigene Selbstständigkeit; aber indem sie im wesentlichen Verhältnisse stehen, so ist ihre Selbstständigkeit nur ihre negative Einheit. Dieß ist nun in der Aeußerung der Kraft gesetzt; die reflektirte Einheit ist wesentlich das Anderswerden, als Uebersetzen ihrer selbst in die Aeußerlichkeit; aber diese ist ebenso unmittelbar in jene zurückgenommen; der Unterschied der selbstständigen Kräfte hebt sich auf; die Aeußerung der Kraft ist nur eine Vermittelung der reflektirten Einheit mit sich selbst. Es ist nur ein leerer durchsichtiger Unterschied, der Schein, vorhanden, aber dieser Schein ist die Vermittelung, welche das selbstständige Bestehen selbst ist. Es sind nicht nur entgegengesetzte Bestimmungen, die sich an ihnen selbst aufheben, und ihre Bewegung nicht nur ein Uebergehen, sondern Theils ist die Unmittelbarkeit, von der angefangen und ins Andersseyn übergegangen wurde, selbst nur als gesetzte, Theils ist dadurch jede der Bestimmungen in ihrer Unmittelbarkeit schon die Einheit mit ihrer andern und das Uebergehen dadurch schlechthin ebenso sehr die sich setzende Rückkehr in sich.

Das Innere ist als die Form der reflektirten Unmittelbarkeit oder des Wesens, gegen das Aeußere als die Form des Seyns bestimmt, aber beide sind nur Eine Identität. - Diese Identität ist erstens die gediegene Einheit beider als inhaltsvolle Grundlage, oder die absolute Sache, an der die beiden Bestimmungen gleichgültige, äußerliche Momente sind. Insofern ist sie Inhalt und die Totalität, welche das Innere ist, das ebenso sehr äußerlich wird, aber darin nicht ein Gewordenes oder Uebergegangenes, sondern sich selbst gleich ist. Das Aeußere ist nach dieser Bestimmung dem Innern, dem Inhalte nach nicht nur gleich, sondern beide sind nur Eine Sache. - Aber diese Sache als einfache Identität mit sich ist verschieden von ihren Formbestimmungen, oder diese sind ihr äußerlich; sie ist insofern selbst ein Inneres, das von ihrer Aeußerlichkeit verschieden ist. Diese Aeußerlichkeit aber besteht darin, daß die beiden Bestimmungen selbst, nämlich das Innere und Aeußere, sie ausmachen. Aber die Sache ist selbst nichts Anderes, als die Einheit beider. Somit sind beide Seiten dem Inhalte nach wieder dasselbe. Aber in der Sache sind sie als sich durchdringende Identität, als inhaltsvolle Grundlage. Aber in der Aeußerlichkeit, als Formen der Sache, sind sie gegen jene Identität und somit beide gegen einander gleichgültig.

2. Sie sind auf diese Weise die verschiedenen Formbestimmungen, welche nicht an ihnen selbst, sondern an einem Andern eine identische Grundlage haben; Reflexions-Bestimmungen, die für sich sind; das Innere als die Form der Reflexion-in-sich, der Wesentlichkeit; das Aeußere aber als die Form der in Anderes reflektirten Unmittelbarkeit, oder der Unwesentlichkeit. Allein die Natur des Verhältnisses hat gezeigt, daß diese Bestimmungen schlechthin nur eine Identität ausmachen. Die Kraft ist in ihrer Aeußerung dieß , daß das voraussetzende und das in sich zurückkehrende Bestimmen eines und dasselbe ist. Insofern daher Inneres und Aeußeres als Formbestimmungen betrachtet worden, so sind sie erstlich nur die einfache Form selbst, und zweitens weil sie darin zugleich als entgegengesetzte bestimmt sind, so ist ihre Einheit die reine abstrakte Vermittelung, in welcher die eine unmittelbar die andere, und darum die andere ist, weil sie die eine ist. So ist das Innere unmittelbar nur das Aeußere, und es ist darum die Bestimmtheit der Aeußerlichkeit, weil es das Innere ist; umgekehrt das Aeußere ist nur ein Inneres, weil es nur ein Aeußeres ist. - Indem nämlich diese Formeinheit ihre beiden Bestimmungen als entgegengesetzte enthält, ist ihre Identität nur dieß Uebergehen; und darin nur die andere von beiden, nicht ihre inhaltsvolle Identität. Oder dieß Festhalten der Form ist überhaupt die Seite der Bestimmtheit. Was nach derselben gesetzt ist, ist nicht die reale Totalität des Ganzen, sondern die Totalität oder die Sache selbst nur in der Bestimmtheit der Form; weil diese die schlechthin zusammengebundene Einheit beider entgegengesetzter Bestimmungen ist, so ist, indem die eine zuerst genommen wird, und es ist gleichgültig, welche es sey, von der Grundlage oder Sache zu sagen, daß sie darum ebenso wesentlich in der andern Bestimmtheit, aber gleichfalls nur in der andern ist; so wie zuerst gesagt wurde, daß sie nur in der erstern ist. -

So ist Etwas, das nur erst ein Inneres ist, eben darum nur ein Aeußeres. Oder umgekehrt, etwas das nur ein Aeußeres ist, ist eben darum nur ein Inneres. Oder indem das Innere als Wesen, das Aeußere aber als Seyn bestimmt ist, so ist eine Sache, insofern sie nur in ihrem Wesen ist, eben darum nur ein unmittelbares Seyn; oder eine Sache, welche nur ist, ist eben darum nur erst noch in ihrem Wesen. - Das Aeußere und Innere sind die Bestimmtheit so gesetzt, daß jede dieser beiden Bestimmungen, nicht nur die andere voraussetzt und in sie als in ihre Wahrheit übergeht, sondern daß sie, insofern sie diese Wahrheit der andern ist, als Bestimmtheit gesetzt bleibt, und auf die Totalität beider hinweist. - Das Innere ist somit die Vollendung des Wesens der Form nach. Das Wesen, indem es nämlich als Inneres bestimmt ist, enthält es, daß es mangelhaft und nur ist, als Beziehung auf sein Anderes, das Aeußere; aber dieses ist ebenso nicht nur Seyn oder auch Existenz, sondern als auf das Wesen oder das Innere sich beziehend. Aber es ist nicht nur die Beziehung beider auf einander, sondern die bestimmte der absoluten Form, daß jedes unmittelbar sein Gegentheil ist, und ihre gemeinschaftliche Beziehung auf ihr Drittes oder vielmehr auf ihre Einheit vorhanden. Ihre Vermittelung entbehrt aber noch dieser sie beide enthaltenden identischen Grundlage; ihre Beziehung ist deswegen die unmittelbare Umkehrung des Einen in das Andere; und diese negative Einheit, die sie zusammenknüpft, ist der einfache, inhaltslose Punkt.

 

Anmerkung.

Die Bewegung des Wesens ist überhaupt das Werden zum Begriffe. In dem Verhältnisse des Innern und Aeußern tritt das wesentliche Moment desselben hervor, daß nämlich seine Bestimmungen gesetzt sind, so in der negativen Einheit zu seyn, daß jede unmittelbar nicht nur als ihre andere, sondern auch als die Totalität des Ganzen ist. Aber diese Totalität ist im Begriffe als solchem das Allgemeine; - eine Grundlage, die im Verhältniß des Innern und Aeußern noch nicht vorhanden ist. - In der negativen Identität des Innern und Aeußern, welche die unmittelbare Umkehrung der einen dieser Bestimmungen in die andere ist, fehlt auch diejenige Grundlage, welche vorhin die Sache genannt wurde. -

Die unvermittelte Identität der Form, wie sie hier noch ohne die inhaltsvolle Bewegung der Sache selbst gesetzt ist, ist sehr wichtig bemerkt zu werden. Sie kommt in der Sache vor, wie diese in ihrem Anfange ist. So ist das reine Seyn unmittelbar das Nichts. Ueberhaupt ist alles Reale in seinem Anfange eine solche nur unmittelbare Identität; denn in seinem Anfange hat es die Momente noch nicht entgegengesetzt und entwickelt, einer Seits aus der Aeußerlichkeit sich noch nicht erinnert, anderer Seits sich aus der Innerlichkeit durch seine Thätigkeit noch nicht entäußert und hervorgebracht; es ist daher nur das Innere als Bestimmtheit gegen das Aeußere, und nur das Aeußere als Bestimmtheit gegen das Innere. Somit ist es Theils nur ein unmittelbares Seyn; Theils insofern es ebenso sehr die Negativität ist, welche die Thätigkeit der Entwicklung werden soll,
ist es als solches wesentlich erst
nur ein Inneres. - In aller natürlichen, wissenschaftlichen und geistigen Entwicklung überhaupt, bietet sich dieß dar, und es ist wesentlich dieß zu erkennen,
daß das Erste, indem Etwas nur erst
innerlich oder auch in seinem Begriffe ist, eben darum nur sein unmittelbares, passives Daseyn ist. So - um gleich das nächste Beispiel zu nehmen,
- ist das hier betrachtete
wesentliche Verhältniß, eh es sich durch die Vermittelung, das Verhältniß der Kraft, hindurch bewegt und realisirt hat, nur das Verhältniß an sich, sein Begriff, oder erst innerlich. Deswegen aber ist es nur das äußerliche, unmittelbare Verhältniß; das Verhältniß des Ganzen und der Theile, in welchem die Seiten ein gleichgültiges Bestehen gegen einander haben. Ihre Identität ist an ihnen selbst noch nicht; sie ist erst innerlich, und deswegen fallen sie auseinander, haben ein unmittelbares, äußerliches Bestehen. - So ist die Sphäre des Seyns überhaupt nur erst das schlechthin noch Innere, und deswegen ist sie die Sphäre der seyenden Unmittelbarkeit oder der Aeußerlichkeit. - Das Wesen ist nur erst das Innere; darum wird es auch für eine ganz äußerliche, systemlose Gemeinschaftlichkeit genommen; man sagt, das Schulwesen, Zeitungswesen, und versteht darunter ein Gemeinschaftliches, das durch äußeres Zusammennehmen von existirenden Gegenständen, insofern sie ohne alle wesentliche Verbindung, ohne Organisation, gemacht ist. - Oder an konkreten Gegenständen, so ist der Keim der Pflanze, das Kind, nur erst innere Pflanze, innerlicher Mensch. Aber darum ist die Pflanze oder der Mensch als Keim ein Unmittelbares, ein Aeußeres, das sich noch nicht die negative Beziehung auf sich selbst gegeben hat, ein Passives, dem Andersseyn Preisgegebenes.
- So ist auch
Gott in seinem unmittelbaren Begriffe nicht Geist; der Geist ist nicht das Unmittelbare, der Vermittelung entgegengesetzte, sondern vielmehr das seine Unmittelbarkeit ewig setzende und ewig aus ihr in sich zurückkehrende Wesen. Unmittelbar ist daher Gott nur die Natur. Oder die Natur ist nur der innere, nicht als Geist wirkliche und damit nicht der wahrhafte Gott. - Oder Gott ist im Denken, als erstem Denken, nur das reine Seyn, oder auch das Wesen, das abstrakte Absolute; nicht aber Gott als absoluter Geist, als welcher allein die wahrhafte Natur Gottes ist.

3. Die erste der betrachteten Identitäten des Innern und Aeußern ist die gegen den Unterschied dieser Bestimmungen als gegen eine ihr äußere Form gleichgültige Grundlage, oder sie als Inhalt. Die zweite ist die unvermittelte Identität ihres Unterschiedes, die unmittelbare Umkehrung jeder in ihre entgegengesetzte; - oder sie als reine Form. Aber diese beiden Identitäten sind nur die Seiten Einer Totalität; oder sie selbst ist nur die Umkehrung der einen in die andre. Die Totalität als Grundlage und Inhalt ist diese in sich reflektirte Unmittelbarkeit nur durch die voraussetzende Reflexion der Form, die ihren Unterschied aufhebt, und sich als gleichgültige Identität, als reflektirte Einheit gegen ihn setzt. Oder der Inhalt ist die Form selbst, insofern sie sich als Verschiedenheit bestimmt, und sich selbst zu einer ihrer Seiten, als Aeußerlichkeit, zu der andern aber als in sich reflektirte Unmittelbarkeit oder zum Innern macht.

Dadurch sind also umgekehrt die Unterschiede der Form, das Innere und das Aeußere, jedes an ihm selbst gesetzt als die Totalität seiner und seines Andern; das Innere ist als einfache in sich reflektirte Identität, das Unmittelbare und daher so sehr Seyn und Aeußerlichkeit, als Wesen; und das Aeußere ist als das mannigfaltige, bestimmte Seyn, nur Aeußeres d. h. gesetzt als unwesentlich und in seinen Grund zurückgegangen, somit als Inneres. Dieses Uebergehen beider in einander ist ihre unmittelbare Identität, als Grundlage; aber es ist auch ihre vermittelte Identität; nämlich jedes ist eben durch sein Anderes, was es an sich ist, die Totalität des Verhältnisses. Oder umgekehrt die Bestimmtheit einer jeden Seite ist dadurch, daß sie an ihr die Totalität ist, mit der andern Bestimmtheit vermittelt; die Totalität vermittelt sich so durch die Form oder die Bestimmtheit mit sich selbst, und die Bestimmtheit vermittelt sich durch ihre einfache Identität mit sich.

Was Etwas ist, das ist es daher ganz in seiner Aeußerlichkeit; seine Aeußerlichkeit ist seine Totalität, sie ist ebenso sehr seine in sich reflektirte Einheit. Seine Erscheinung ist nicht nur die Reflexion in Anderes, sondern in sich, und seine Aeußerlichkeit daher die Aeußerung dessen, was es an sich ist; und indem so sein Inhalt und seine Form schlechthin identisch sind, so ist es nichts an und für sich als dieß, sich zu äußern. Es ist das Offenbaren seines Wesens, so daß dieß Wesen eben nur darin besteht, das sich Offenbarende zu seyn.

Das wesentliche Verhältniß hat sich in dieser Identität der Erscheinung mit dem Innern oder dem Wesen zur Wirklichkeit bestimmt.

 

 

Dritter Abschnitt.
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