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Georg Wilhelm Friedrich Hegel
Phänomenologie des Geistes
(1807)

hegeleliforp

a
Die Bildung
und ihr Reich der Wirklichkeit

Der Geist dieser Welt ist das von einem Selbstbewußtsein durchdrungne geistige Wesen, das sich als dieses für sich seiende unmittelbar gegenwärtig, und das Wesen als eine Wirklichkeit sich gegenüber weiß.
Aber das Dasein dieser Welt sowie die Wirklichkeit des Selbstbewußtseins beruht auf der Bewegung, daß dieses seiner Persönlichkeit sich entäußert, hiedurch seine Welt hervorbringt, und sich gegen sie als eine Fremde so verhält, daß es sich ihrer nunmehr zu bemächtigen hat.
Aber die Entsagung seines Für-sich-seins ist selbst die Erzeugung der Wirklichkeit, und durch sie bemächtigt es sich also unmittelbar derselben.
- Oder das Selbstbewußtsein ist nur Etwas, es hat nur Realität, insofern es sich selbst entfremdet; hiedurch setzt es sich als allgemeines, und diese seine Allgemeinheit ist sein Gelten und Wirklichkeit.
Diese Gleichheit mit allen ist daher nicht jene Gleichheit des Rechts, nicht jenes unmittelbare Anerkanntsein und Gelten des Selbstbewußtseins, darum weil es ist;
sondern daß es gelte, ist durch die entfremdende Vermittlung, sich dem Allgemeinen gemäß gemacht zu haben.
Die geistlose Allgemeinheit des Rechts nimmt jede natürliche Weise des Charakters wie des Daseins in sich auf und berechtigt sie. Die Allgemeinheit aber, welche hier gilt, ist die gewordne, und darum ist sie wirklich.

Wodurch also das Individuum hier Gelten und Wirklichkeit hat, ist die Bildung.
Seine wahre ursprüngliche Natur und Substanz ist der Geist der Entfremdung des natürlichen Seins.
Diese Entäußerung ist daher ebenso Zweck als Dasein desselben;
sie ist zugleich das Mittel oder der Übergang sowohl der gedachten Substanz in die Wirklichkeit,
als umgekehrt der bestimmten Individualität in die Wesentlichkeit.
Diese Individualität bildet sich zu dem, was sie an sich ist, und erst dadurch ist sie an sich, und hat wirkliches Dasein;
soviel sie Bildung hat, soviel Wirklichkeit und Macht.
Obwohl das Selbst als dieses sich hier wirklich weiß,
so besteht doch seine Wirklichkeit allein in dem Aufheben des natürlichen Selbsts;
die ursprünglich bestimmte Natur reduziert sich daher auf den unwesentlichen Unterschied der Größe, auf eine größere oder geringere Energie des Willens. Zweck und Inhalt aber desselben gehört allein der allgemeinen Substanz selbst an,
und kann nur ein Allgemeines sein; die Besonderheit einer Natur, die Zweck und Inhalt wird, ist etwas Unmächtiges und Unwirkliches;
sie ist eine Art, die sich vergeblich und lächerlich abmüht, sich ins Werk zu setzen;
sie ist der Widerspruch, dem Besondern die Wirklichkeit zu geben, die unmittelbar das Allgemeine ist.
Wenn daher fälschlicherweise die Individualität in die Besonderheit der Natur und des Charakters gesetzt wird,
so finden sich in der realen Welt keine Individualitäten und Charaktere, sondern die Individuen haben ein gleiches Dasein füreinander; jene vermeintliche Individualität ist eben nur das gemeinte Dasein, welches in dieser Welt, worin nur das sich selbst Entäußernde und darum nur das Allgemeine Wirklichkeit erhält, kein Bleiben hat.
- Das Gemeinte gilt darum für das, was es ist, für eine Art. Art ist nicht ganz dasselbe, was Espèce,
»von allen Spitznamen der fürchterlichste, denn er bezeichnet die Mittelmäßigkeit, und drückt die höchste Stufe der Verachtung aus.«1) A
rt
und in seiner Art gut sein ist aber ein deutscher Ausdruck, welcher dieser Bedeutung die ehrliche Miene hinzufügt,
als ob es nicht so schlimm gemeint sei, oder auch in der Tat das Bewußtsein, was Art, und was Bildung und Wirklichkeit ist, noch nicht in sich schließt.

Was in Beziehung auf das einzelne Individuum als seine Bildung erscheint, ist das wesentliche Moment der Substanz selbst, nämlich das unmittelbare Übergehen ihrer gedachten Allgemeinheit in die Wirklichkeit, oder die einfache Seele derselben, wodurch das An-sich Anerkanntes und Dasein ist.
Die Bewegung der sich bildenden Individualität ist daher unmittelbar das Werden derselben als des allgemeinen gegenständlichen Wesens, d.h. das Werden der wirklichen Welt.
Diese, obwohl geworden durch die Individualität, ist für das Selbstbewußtsein ein unmittelbar entfremdetes, und hat für es die Form unverrückter Wirklichkeit. Aber gewiß zugleich, daß sie seine Substanz ist, geht es, sich derselben zu bemächtigen; es erlangt diese Macht über sie durch die Bildung, welche von dieser Seite so erscheint, daß es sich der Wirklichkeit gemäß macht, und soviel, als die Energie des ursprünglichen Charakters und Talents ihm zuläßt. Was hier als die Gewalt des Individuums erscheint, unter welche die Substanz komme und hiemit aufgehoben werde, ist dasselbe, was die Verwirklichung der letztern ist. Denn die Macht des Individuums besteht darin, daß es sich ihr gemäß macht, d.h. daß es sich seines Selbsts entäußert, also sich als die gegenständliche seiende Substanz setzt.
Seine Bildung und seine eigne Wirklichkeit ist daher die Verwirklichung der Substanz selbst.

Das Selbst ist sich nur als aufgehobnes wirklich.
Es macht daher für es nicht die Einheit des Bewußtseins seiner selbst und des Gegenstandes aus;
sondern dieser ist ihm das Negative seiner.
- Durch das Selbst als die Seele wird die Substanz also so in ihren Momenten ausgebildet, daß das Entgegengesetzte das Andre begeistet, jedes durch seine Entfremdung dem Andern Bestehen gibt, und es ebenso von ihm erhält.
Zugleich hat jedes Moment seine Bestimmtheit als ein unüberwindliches Gelten und eine feste Wirklichkeit gegen das Andre. Das Denken fixiert diesen Unterschied auf die allgemeinste Weise durch die absolute Entgegensetzung von Gut und Schlecht, die, sich fliehend, auf keine Weise dasselbe werden können.
Aber dieses feste Sein hat zu seiner Seele den unmittelbaren Übergang in das Entgegengesetzte;
das Dasein ist vielmehr die Verkehrung jeder Bestimmtheit in ihre entgegengesetzte,
und nur diese Entfremdung ist das Wesen und Erhaltung des Ganzen.
Diese verwirklichende Bewegung und Begeistung der Momente ist nun zu betrachten;
die Entfremdung wird sich selbst entfremden, und das Ganze durch sie in seinen Begriff sich zurücknehmen.

Zuerst ist die einfache Substanz selbst in der unmittelbaren Organisation ihrer daseienden noch unbegeisteten Momente zu betrachten.
- Wie die Natur sich in die allgemeinen Elemente auslegt,
worunter die Luft das bleibende rein allgemeine durchsichtige Wesen ist,
- das Wasser aber das Wesen, das immer aufgeopfert wird,
- das Feuer ihre beseelende Einheit, welche ihren Gegensatz ebenso immer auflöst, als ihre Einfachheit in ihn entzweit,
- die Erde endlich der feste Knoten dieser Gegliederung und das Subjekt dieser Wesen wie ihres Prozesses, ihr Ausgehen und ihre Rückkehr ist,
- so legt sich in ebensolche allgemeine, aber geistige Massen das innere Wesen oder der einfache Geist der selbstbewußten Wirklichkeit als eine Welt aus,
- in die erste Masse, das an sich Allgemeine, sich selbst gleiche geistige Wesen;
- in die andere, das für sich seiende in sich ungleich gewordene, sich aufopfernde und hingebende Wesen,
und in das dritte, welches als Selbstbewußtsein Subjekt ist, und die Kraft des Feuers unmittelbar an ihm selbst hat;
- im ersten Wesen ist es seiner als des An-sich-seins bewußt;
in dem zweiten aber hat es das Werden des Für-sich-seins durch die Aufopferung des Allgemeinen.
Der Geist aber selbst ist das An- und Für-sich-sein des Ganzen, das sich in die Substanz als bleibende und in sie als sich aufopfernde entzweit, und ebenso sie auch wieder in seine Einheit zurücknimmt, sowohl als die ausbrechende sie verzehrende Flamme wie als die bleibende Gestalt derselben.
- Wir sehen, daß diese Wesen dem Gemeinwesen und der Familie der sittlichen Welt entsprechen,
ohne aber den heimischen Geist zu besitzen, den diese haben;
dagegen, wenn diesem das Schicksal fremde ist, so ist und weiß sich hier das Selbstbewußtsein als die wirkliche Macht derselben.

Diese Glieder sind sowohl wie sie zunächst innerhalb des reinen Bewußtseins als Gedanken oder an sich seiende,
als auch wie sie im wirklichen Bewußtsein als gegenständliche Wesen vorgestellt werden, zu betrachten.
- In jener Form der Einfachheit ist das erste, als das sich selbst gleiche, unmittelbare und unwandelbare Wesen aller Bewußtsein, das Gute - die unabhängige geistige Macht des An-sich, bei der die Bewegung des fürsichseienden Bewußtseins nur beiherspielt.
Das andere dagegen ist das passive geistige Wesen oder das Allgemeine, insofern es sich preisgibt
und die Individuen das Bewußtsein ihrer Einzelnheit sich an ihm nehmen läßt; es ist das nichtige Wesen, das Schlechte. - Dieses absolute Aufgelöstwerden des Wesens ist selbst bleibend;
wie das erste Wesen, Grundlage, Ausgangspunkt und Resultat der Individuen und diese rein allgemein darin sind,
so ist das zweite dagegen einerseits das sich aufopfernde Sein für Anderes,
andererseits eben darum deren beständige Rückkehr zu sich selbst als das Einzelne und ihr bleibendes Für-sich-werden.

Aber diese einfachen Gedanken des Guten und Schlechten sind ebenso unmittelbar sich entfremdet;
sie sind wirklich und im wirklichen Bewußtsein als gegenständliche Momente.
So ist das erste Wesen die Staatsmacht, das andere der Reichtum.
- Die Staatsmacht ist wie die einfache Substanz so das allgemeine Werk;
- die absolute Sache selbst, worin den Individuen ihr Wesen ausgesprochen und ihre Einzelnheit
schlechthin nur Bewußtsein ihrer Allgemeinheit ist;
- sie ist ebenso das Werk und einfache Resultat, aus welchem dies, daß es aus ihrem Tun herkömmt, verschwindet;
es bleibt die absolute Grundlage und Bestehen alles ihres Tuns. 
- Diese einfache ätherische Substanz ihres Lebens ist
durch diese Bestimmung ihrer unwandelbaren Sichselbstgleichheit Sein, und damit nur Sein für anderes.
Sie ist also an sich unmittelbar das Entgegengesetzte ihrer selbst, Reichtum.
Ob er zwar das Passive oder Nichtige ist, ist er ebenfalls allgemeines geistiges Wesen,
ebenso das beständig werdende Resultat der Arbeit und des Tuns Aller,
wie es sich wieder in den Genuß Aller auflöst.
In dem Genusse wird die Individualität zwar für sich oder als einzelne,
aber dieser Genuß selbst ist Resultat des allgemeinen Tuns;
so wie er gegenseitig die allgemeine Arbeit und den Genuß aller hervorbringt.
Das Wirkliche hat schlechthin die geistige Bedeutung, unmittelbar allgemein zu sein.
Es meint wohl in diesem Momente jeder Einzelne eigennützig zu handeln;
denn es ist das Moment, worin er sich das Bewußtsein gibt, für sich zu sein,
und er nimmt es deswegen nicht für etwas Geistiges; allein auch nur äußerlich angesehen, zeigt es sich,
daß in seinem Genusse jeder allen zu genießen gibt, in seiner Arbeit ebenso für alle arbeitet als für sich, und alle für ihn.
Sein Für-sich-sein ist daher an sich allgemein und der Eigennutz etwas nur Gemeintes, das nicht dazu kommen kann, dasjenige wirklich zu machen, was es meint, nämlich etwas zu tun, das nicht allen zugut käme.

In diesen beiden geistigen Mächten erkennt also das Selbstbewußtsein seine Substanz, Inhalt und Zweck;
es schaut sein Doppelwesen darin an, in der einen sein An-sich-sein, in der andern sein Für-sich-sein.
- Es ist aber zugleich als der Geist, die negative Einheit ihres Bestehens und der Trennung der Individualität und des Allgemeinen, oder der Wirklichkeit und des Selbsts.
Herrschaft und Reichtum sind daher für das Individuum als Gegenstände vorhanden,
d.h. als solche, von denen es sich frei weiß und zwischen ihnen und selbst keines von beiden wählen zu können meint.
Es tritt als dieses freie und reine Bewußtsein dem Wesen als einem solchen gegenüber,
das nur für es ist. Es hat alsdenn das Wesen als Wesen in sich.
- In diesem reinen Bewußtsein sind ihm die Momente der Substanz nicht Staatsmacht und Reichtum,
sondern die Gedanken von Gut und Schlecht.
- Das Selbstbewußtsein ist aber ferner die Beziehung seines reinen Bewußtseins auf sein wirkliches,
des Gedachten auf das gegenständliche Wesen, es ist wesentlich das Urteil.
- Es hat sich zwar schon für die beiden Seiten des wirklichen Wesens durch ihre unmittelbaren Bestimmungen ergeben,
welche das Gute und welche das Schlechte sei; jenes die Staatsmacht, dies der Reichtum.
Allein dies erste Urteil kann nicht als ein geistiges Urteil angesehen werden;
denn in ihm ist die eine Seite nur als das Ansichseiende oder Positive, die andre nur als das Für-sich-seiende und Negative bestimmt worden.
Aber sie sind, als geistige Wesen, jedes die Durchdringung beider Momente, also in jenen Bestimmungen nicht erschöpft;
und das Selbstbewußtsein, das sich auf sie bezieht, ist an und für sich;
es muß daher sich auf jedes auf die gedoppelte Weise beziehen, wodurch sich ihre Natur,
sich selbst entfremdete Bestimmungen zu sein, herauskehren wird.

Dem Selbstbewußtsein ist nun derjenige Gegenstand gut und an sich, worin es sich selbst, derjenige aber schlecht,
worin es das Gegenteil seiner findet; das Gute ist die Gleichheit der gegenständlichen Realität mit ihm;
das Schlechte aber ihre Ungleichheit.
Zugleich was für es gut und schlecht ist, ist an sich gut und schlecht,
denn es ist eben dasjenige, worin diese beiden Momente des An-sich- und des Für-es-sein dasselbe sind;
es ist der wirkliche Geist der gegenständlichen Wesen, und das Urteil der Erweis seiner Macht an ihnen,
die sie zu dem macht, was sie an sich sind.
Nicht dies, wie sie unmittelbar an sich selbst das Gleiche oder Ungleiche,
 d.h. das abstrakte An-sich- oder Für-sich-sein sind, ist ihr Kriterium und ihre Wahrheit,
sondern was sie in der Beziehung des Geistes auf sie sind; ihre Gleichheit oder Ungleichheit mit ihm.
Seine Beziehung auf sie, die zuerst als Gegenstände gesetzt, durch ihn zum An-sich werden,
wird zugleich ihre Reflexion in sich selbst,
durch welche sie wirkliches geistiges Sein erhalten, und was ihr Geist ist, hervortritt.
Aber wie ihre erste unmittelbare Bestimmung sich von der Beziehung des Geistes auf sie unterscheidet,
so wird auch das dritte, der eigne Geist derselben, sich von dem zweiten unterscheiden.
- Das zweite An-sich derselben zunächst, das durch die Beziehung des Geistes auf sie hervortritt, muß schon anders ausfallen als das unmittelbare;
denn diese Vermittlung des Geistes bewegt vielmehr die unmittelbare Bestimmtheit, und macht sie zu etwas anderem.

Hiernach findet nun das an und für sich seiende Bewußtsein in der Staatsmacht wohl sein einfaches Wesen und Bestehen überhaupt, allein nicht seine Individualität als solche, wohl sein An-sich- nicht sein Für-sich-sein,
es findet darin vielmehr das Tun als einzelnes Tun verleugnet und zum Gehorsam unterjocht.
Das Individuum reflektiert sich also vor dieser Macht in sich selbst;
sie ist ihm das unterdrückende Wesen und das Schlechte;
denn statt das Gleiche zu sein, ist sie das der Individualität schlechthin Ungleiche.
- Hingegen der Reichtum ist das Gute;
er geht auf allgemeinen Genuß, gibt sich preis, und verschafft allen das Bewußtsein ihres Selbsts.
Er ist an sich allgemeines Wohltun; wenn er irgendeine Wohltat versagt, und nicht jedem Bedürfnisse gefällig ist,
so ist dies eine Zufälligkeit, welche seinem allgemeinen notwendigen Wesen, sich allen Einzelnen mitzuteilen und tausendhändiger Geber zu sein, keinen Eintrag tut.

Diese beiden Urteile geben den Gedanken von Gut und Schlecht einen Inhalt,
welcher das Gegenteil von dem ist, den sie für uns hatten.
- Das Selbstbewußtsein hat sich aber nur erst unvollständig auf seine Gegenstände bezogen, nämlich nur nach dem Maßstabe des Für-sich-seins.
Aber das Bewußtsein ist ebenso ansichseiendes Wesen, und muß diese Seite gleichfalls zum Maßstabe machen,
wodurch sich erst das geistige Urteil vollendet.
Nach dieser Seite spricht ihm die Staatsmacht sein Wesen aus;
sie ist teils ruhendes Gesetz, teils Regierung und Befehl, welcher die einzelnen Bewegungen des allgemeinen Tuns anordnet;
das eine die einfache Substanz selbst, das andere ihr sich selbst und alle belebendes und erhaltendes Tun.
Das Individuum findet also darin seinen Grund und Wesen ausgedrückt, organisiert und betätigt.
- Hingegen durch den Genuß des Reichtums erfährt es nicht sein allgemeines Wesen, sondern erhält nur das vergängliche Bewußtsein und den Genuß seiner selbst als einer fürsichseienden Einzelnheit, und der Ungleichheit mit seinem Wesen. - Die Begriffe von Gut und Schlecht erhalten also hier den entgegengesetzten Inhalt gegen den vorherigen.

Diese beiden Weisen des Urteilens finden jede eine Gleichheit und eine Ungleichheit; das erste urteilende Bewußtsein findet die Staatsmacht ungleich, den Genuß des Reichtums gleich mit ihm; das zweite hingegen die erstere gleich, und den letztern ungleich mit ihm.
Es ist ein zweifaches Gleichfinden und ein zweifaches Ungleichfinden,
eine entgegengesetzte Beziehung auf die beiden realen Wesenheiten vorhanden.
- Wir müssen dieses verschiedene Urteilen selbst beurteilen, wozu wir den aufgestellten Maßstab anzulegen haben.
Die gleichfindende Beziehung des Bewußtseins ist hienach das Gute, die ungleichfindende das Schlechte;
und diese beiden Weisen der Beziehung sind nunmehr selbst als verschiedene Gestalten des Bewußtseins festzuhalten.
Das Bewußtsein kommt dadurch, daß es sich auf verschiedene Weise verhält,
selbst unter die Bestimmung der Verschiedenheit, gut oder schlecht zu sein,
nicht darnach, daß es entweder das Für-sich-sein oder das reine An-sich-sein zum Prinzip hätte,
denn beide sind gleich wesentliche Momente;
das gedoppelte Urteilen, das betrachtet wurde, stellte die Prinzipien getrennt vor,
und enthält daher nur abstrakte Weisen des Urteilens.
Das wirkliche Bewußtsein hat beide Prinzipien an ihm, und der Unterschied fällt allein in sein Wesen,
nämlich in die Beziehung seiner selbst auf das Reale.

Die Weise dieser Beziehung ist die entgegengesetzte, die eine ist Verhalten zu Staatsmacht und Reichtum als zu einem Gleichen, das andere als zu einem Ungleichen.
- Das Bewußtsein der gleichfindenden Beziehung ist das edelmütige.
In der öffentlichen Macht betrachtet es das mit ihm Gleiche, daß es in ihr sein einfaches Wesen und dessen Betätigung hat, und im Dienste des wirklichen Gehorsams wie der innern Achtung gegen es steht.
Ebenso in dem Reichtume, daß er ihm das Bewußtsein seiner andern wesentlichen Seite, des Für-sich-seins, verschafft; daher es ihn ebenfalls als Wesen in Beziehung auf sich betrachtet, und denjenigen, von welchem es genießt,
als Wohltäter anerkennt und sich zum Danke verpflichtet hält.

Das Bewußtsein der andern Beziehung dagegen ist das niederträchtige,
das die Ungleichheit mit den beiden Wesenheiten festhält;
in der Herrschergewalt also eine Fessel und Unterdrückung des Für-sich-seins sieht,
und daher den Herrscher haßt, nur mit Heimtücke gehorcht, und immer auf dem Sprunge zum Aufruhr steht,
- im Reichtum, durch den es zum Genusse seines Für-sich-seins gelangt, ebenso nur die Ungleichheit,
nämlich mit dem bleibenden Wesen betrachtet;
indem es durch ihn nur zum Bewußtsein der Einzelnheit und des vergänglichen Genusses kommt, ihn liebt,
aber verachtet, und mit dem Verschwinden des Genusses, des an sich verschwindenden,
auch sein Verhältnis zu dem Reichen für verschwunden ansieht.

Diese Beziehungen drücken nun erst das Urteil aus, die Bestimmung dessen,
was die beiden Wesen als Gegenstände für das Bewußtsein sind, noch nicht an und für sich.
Die Reflexion, die im Urteil vorgestellt ist, ist teils erst für uns ein Setzen der einen sowie der andern Bestimmung
und daher ein gleiches Aufheben beider, noch nicht die Reflexion derselben für das Bewußtsein selbst.
Teils sind sie erst unmittelbar Wesen, weder dies geworden noch an ihnen Selbstbewußtsein;
dasjenige, für welches sie sind, ist noch nicht ihre Belebung;
sie sind Prädikate, die noch nicht selbst Subjekt sind.
Um dieser Trennung willen fällt auch das Ganze des geistigen Urteilens noch an zwei Bewußtsein auseinander,
deren jedes unter einer einseitigen Bestimmung liegt.
- Wie sich nun zuerst die Gleichgültigkeit der beiden Seiten der Entfremdung
- der einen, des An-sich des reinen Bewußtseins, nämlich der bestimmten Gedanken von Gut und Schlecht;
der andern, ihres Daseins als Staatsmacht und Reichtum - zur Beziehung beider, zum Urteil erhob;
so hat sich diese äußere Beziehung zur innern Einheit, oder als Beziehung des Denkens zur Wirklichkeit zu erheben,
und der Geist der beiden Gestalten des Urteils hervorzutreten.
Dies geschieht, indem das Urteil zum Schlusse wird, zur vermittelnden Bewegung, worin die Notwendigkeit und Mitte der beiden Seiten des Urteils hervortritt.

Das edelmütige Bewußtsein findet also im Urteil sich so der Staatsmacht gegenüber,
daß sie zwar noch nicht ein Selbst, sondern erst die allgemeine Substanz,
deren es aber als seines Wesens als des Zwecks und absoluten Inhalts sich bewußt ist.
Sich so positiv auf sie beziehend, verhält es sich negativ gegen seine eignen Zwecke, seinen besondern Inhalt und Dasein,
und läßt sie verschwinden.
Es ist der Heroismus des Dienstes,
- die Tugend, welche das einzelne Sein dem Allgemeinen aufopfert, und dies dadurch ins Dasein bringt,
- die Person, welche dem Besitze und Genusse von selbst entsagt, und für die vorhandene Macht handelt und wirklich ist.

Durch diese Bewegung wird das Allgemeine mit dem Dasein überhaupt zusammengeschlossen,
wie das daseiende Bewußtsein durch diese Entäußerung sich zur Wesentlichkeit bildet.
Wessen dieses im Dienste sich entfremdet, ist sein in das Dasein versenktes Bewußtsein;
das sich entfremdete Sein ist aber das An-sich;
es bekommt also durch diese Bildung Achtung vor sich selbst und bei den Andern.
- Die Staatsmacht aber, die nur erst das gedachte Allgemeine, das An-sich war,
wird durch eben diese Bewegung zum seienden Allgemeinen, zur wirklichen Macht.
Sie ist diese nur in dem wirklichen Gehorsam, welchen sie durch das Urteil des Selbstbewußtseins,
daß sie das Wesen ist, und durch die freie Aufopferung desselben erlangt.
Dieses Tun, das das Wesen mit dem Selbst zusammenschließt, bringt die gedoppelte Wirklichkeit hervor,
sich als das, welches wahre Wirklichkeit hat, und die Staatsmacht als das Wahre, welches gilt.

Diese ist aber durch diese Entfremdung noch nicht ein sich als Staatsmacht wissendes Selbstbewußtsein;
es ist nur ihr Gesetz, oder ihr An-sich, das gilt; sie hat noch keinen besondern Willen;
denn noch hat das dienende Selbstbewußtsein nicht sein reines Selbst entäußert und die Staatsmacht damit begeistet,
sondern erst mit seinem Sein; ihr nur sein Dasein aufgeopfert, nicht sein An-sich-sein.
- Dies Selbstbewußtsein gilt als ein solches, das dem Wesen gemäß ist, es ist anerkannt um seines An-sich-seins willen.
Die andern finden in ihm ihr Wesen betätigt, nicht aber ihr Für-sich-sein,
- ihr Denken oder reines Bewußtsein erfüllt, nicht ihre Individualität.
Es gilt daher in ihren Gedanken und genießt der Ehre.
Es ist der stolze Vasall, der für die Staatsmacht tätig ist, insofern sie nicht eigner Willen, sondern wesentlicher ist,
und der sich nur in dieser Ehre gilt, nur in dem wesentlichen Vorstellen der allgemeinen Meinung,
nicht in dem dankbaren der Individualität,
denn dieser hat er nicht zu ihrem Für-sich-sein verholfen.
Seine Sprache, wenn es sich zum eignen Willen der Staatsmacht verhielte, der noch nicht geworden ist, wäre der Rat,
den er zum allgemeinen Besten erteilt.

Die Staatsmacht ist daher noch willenlos gegen den Rat, und nicht entscheidend zwischen den verschiedenen Meinungen über das allgemeine Beste. Sie ist noch nicht Regierung, und somit noch nicht in Wahrheit wirkliche Staatsmacht.
- Das Für-sich-sein, der Willen, der als Willen noch nicht aufgeopfert ist, ist der innre abgeschiedne Geist der Stände,
der seinem Sprechen vom allgemeinen Besten gegenüber sich sein besondres Bestes vorbehält,
und dies Geschwätze vom allgemeinen Besten zu einem Surrogate für das Handeln zu machen geneigt ist.
Die Aufopferung des Daseins, die im Dienste geschieht, ist zwar vollständig, wenn sie bis zum Tode fortgegangen ist;
aber die bestandne Gefahr des Todes selbst, der überlebt wird, läßt ein bestimmtes Dasein,
und damit ein besonderes Für-sich übrig, welches den Rat fürs allgemeine Beste zweideutig und verdächtig macht,
und sich in der Tat die eigne Meinung und den besondern Willen gegen die Staatsgewalt vorbehält.
Es verhält sich daher noch ungleich gegen dieselbe, und fällt unter die Bestimmung des niederträchtigen Bewußtseins,
immer auf dem Sprunge zur Empörung zu stehen.

Dieser Widerspruch, den es aufzuheben hat, enthält in dieser Form, in der Ungleichheit des Für-sich-seins gegen die Allgemeinheit der Staatsmacht zu stehen, zugleich die Form, daß jene Entäußerung des Daseins,
indem sie sich, im Tode nämlich, vollendet, selbst eine seiende, nicht eine ins Bewußtsein zurückkehrende ist,
- daß dieses sie nicht überlebt, und an und für sich ist, sondern nur ins unversöhnte Gegenteil übergeht.
Die wahre Aufopferung des Für-sich-seins ist daher allein die, worin es sich so vollkommen als im Tode hingibt,
aber in dieser Entäußerung sich ebensosehr erhält;
es wird dadurch als das wirklich, was es an sich ist, als die identische Einheit seiner selbst
und seiner als des Entgegengesetzten.
Dadurch, daß der abgeschiedne innre Geist, das Selbst als solches, hervortritt und sich entfremdet,
wird zugleich die Staatsmacht zu eignem Selbst erhoben; so wie ohne diese Entfremdung die Handlungen der Ehre,
des edeln Bewußtseins und die Ratschläge seiner Einsicht das Zweideutige bleiben würden,
das noch jenen abgeschiednen Hinterhalt der besondern Absicht und des Eigenwillens hätte.

Diese Entfremdung aber geschieht allein in der Sprache, ...    >>>

 

 

 

1)  Diderot, Rameaus Neffe, übersetzt von Goethe, 1805                   DiderotRameauNephew

2)  Diderot, Rameaus Neffe, übersetzt von Goethe, 1805                     >>>

3)  Diderot, Rameaus Neffe, von Hegel zusammengerafftes Zitat

 

 

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